Alleinerziehend, na und?

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Kein Unterhaltsvorschuss mehr...und nun ???

Thema: Kein Unterhaltsvorschuss mehr...und nun ???

Hallo War lange nicht hier...erhoffe mir dennoch Rat von euch... Vielleicht kennt sich ja jemand aus... Ich arbeite seit 2 Jahren TZ 80 Std in der Pflege...bin seit Jan diesen Jahres von H4 runter... Alleinerziehend mit 3 Kindern... Für den ältesten (13) bekomme ich lediglich 85 Euro vom KV an Unterhalt...vom Gericht einst festgelegt,weil er sagt er hat nichts (selbstständig...so gedreht das er gut aus der Nummer raus kam...schnauf) Der mittlere bekommt noch bis Feb 2011 Unterhaltsvorschuss...dann auch nur noch 85 Euro vom KV... Kind 3 ist nun 6 geworden...Unterhaltsvorschuss is nun vorbei und KV von dem is Frührentner,hat also nichts...heisst für den bekomme ich keinen Cent mehr... Es klappt so vorne und hinten nich mehr mit dem Geld... ;o(( Kindergeldzuschlag Antrag läuft schon ewig,kommen nichts weiter da...und laut www Rechner steht`s mir nich zu...für mich unerklärlich... Kann ich jetzt (muss ich jetzt) nur für die Kinder H4 beantragen ??? Ich brauch`s für mich speziell ja nicht,weil geh ja arbeiten,für mich selbst ist also gesorgt... Gibt es das,das man NUR für die Kids H4 bekommen kann ??? LG aus Ostfriesland Sweety

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 08:32



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hast du es schon mit Wohngeld versucht?

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 09:20



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Wohngeld bekomme ich...aber bekomme ich nun MEHR Wohngeld,weil 120 Euro Vorschuss für den Kleinsten wegfallen ? Und für den großen bekomme ich ja auch nur noch 85 statt vorher vorschuss 180....es fehlen also momentan 215 euro...die sonst "mehr" da waren...

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 11:12



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mmh... glaube das Wohngeld wird speziell für eine Wohnung ausgerechnet... dürfte also solange die Wohnung sich nicht ändert nicht mehr dazu kommen... wenn ich das so lese, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als Aufstockend H4 zu beantragen

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 15:58



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Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 09:24



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Da du ja nun über 200 Euro weniger hast, würde ich auf alle Fälle Hartz IV wieder beantragen. Das geht aber, soviel wie ich weiß, nur für die gesamte Bedarfsgemeinschaft (also für dich und die Kids). Da du Einkommen hast, kann es sein, dass du keinen monatlichen Satz von der Arge bekommst, sondern nur deine Kinder.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 15:29