Alleinerziehend, na und?

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kann mir mal bitte jemand helfen wg. gemeinsamem Sorgerecht und Unterschrift?

Thema: kann mir mal bitte jemand helfen wg. gemeinsamem Sorgerecht und Unterschrift?

Hallo ihr lieben Ich möchte meinen Sohn nächste Woche an seinem Wunschgymnasium anmelden. Mein Ex und ich haben gem. Sorgerecht. Mein EX wird es nicht schaffen bei der Anmeldung dabei zu sein also wird dann auch nichts unterschreiben können. Würde es für die Anmeldung reichen wenn mein EX ein Schreiben aufsetzt indem er seine Zustimmung gibt das unser Sohn an Gymnasium XY angenommen wird? Mit kopiertem Ausweis? Würde ja gerne Montag im Gym anrufen (kann eh erst Donnerstag hin wegen meiner Arbeit...) aber leider, wie ich meinen EX kenne, wäre ihm der Aufwand zu gross kommende Woche hier nochmal vorbeizukommen.... Heute ist mein Sohn bei ihm deswegen könnte der morgen das Schreiben mitbringen.... Danke für Eure Hilfe

von sonjaundjustin am 11.02.2011, 18:43



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Bist Du sicher, dass Ihr beide unterschreiben müsst ? Für die Schule oder Kiga brauchte ich nie die Unterschrift vom KV, und wir haben auch gem. Sorgerecht. Nur bei der Bank, DA gibt es immer Probleme. Schule hat das noch nie interessiert. Birgit

von Birgit22 am 11.02.2011, 18:48



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Hallo Birgit Danke für Deine Antwort. An der Grundschule bin ich drumherumgekommen, lag aber glaube ich eher daran das die Sekretärin das verbummelt hat...und ich habe damals natürlich meinen Mund gehalten . Gehe aber nicht davon aus das ich da nächste Woche auch so ein glück habe. Selbst die Pfadfinder wollen immer wenn die Kids wegfahren die Unterschrift beider Eltern...aber die wissen nichts vom gemeinsamen Sorgerecht.... . Mein EX ist eh mit allen Dingen einverstanden die ich entscheide, er ist halt leider nur zu "faul" seine Pflichten ( Unterschriften, Elternabende etc. ) wahrzunehmen....er ist halt so, ist auch nicht schlimm, aber für mich halt immer blöd mir wegen solcher Dinge den Kopf zu zerbrechen... LG

von sonjaundjustin am 11.02.2011, 18:53



Antwort auf Beitrag von sonjaundjustin

Wie waere es, wenn er dir eine schriftliche Vollmacht gibt? Daran heftest du dann eine Kopie seines Personalausweises. Kannst dann in Zukunft diese Dinge problemlos ohne ihn machen.

von Pamo am 11.02.2011, 18:56



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Hallo Pamo Was genau müsste den da drin stehen? Danke Dir

von sonjaundjustin am 11.02.2011, 19:02



Antwort auf Beitrag von sonjaundjustin

Hallo, als ich letztes Jahr Lukas am Gymnasium angemeldet habe, reichte meine Unterschrift. Bei allen Eltern, die ein Kind angemeldet haben, war eh immer nur ein Elternteil zur Anmeldung. LG mousy

von bikermouse66 am 11.02.2011, 19:04



Antwort auf Beitrag von sonjaundjustin

Ueberschrift: Vollmacht Hier mit bevollmaechtige ich die Mutter meines Kindes x, Frau YZ, mit der Regelung aller Angelegenheiten welche die Schulanmeldung und den weiteren Schulbesuch von X betreffen. Dies gilt bis auf Widerruf. Unterschrift.

von Pamo am 11.02.2011, 20:23



Antwort auf Beitrag von sonjaundjustin

Hallo,m auch bei uns reichte meine Unterschrift. Man muss ja sioweiso vor Ort anmelden, bekommt den Bogen nicht mit und ich habe niergends 2 Elternteile bei der Anmeldung gesehen :-) Viele Grüße Désirée deren Kinder auch noch anders heissen als ich :-)

von desireekk am 11.02.2011, 20:21



Antwort auf Beitrag von sonjaundjustin

Bei Fumis Anmeldung hat an zwei verschiedenen Schulen auch meine Unterschrift gereicht. (Auch deswegen werde ich den Bohei, der um das pöse, pöse GSR gemacht wird, wohl nie verstehen.) Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 11.02.2011, 21:00



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Die Schulen hier bestehen auf zwei Unterschriften oder die Vorlage einer Negativbescheinigung. Ganz ehrlich? Ich finde das auch korrekt. Wenn das Sorgerecht geteilt ist, dann müssen eben beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Wenn eine Schule das nicht verlangt setzt sie sich über geltendes Recht hinweg. Eine Vollmacht reicht aber aus. Mein Bruder konnte seine Kinder wegen eines langen Krankenhausaufenthaltes nicht mit anmelden. Die Schule hatte spezielle Vollmachtsformulare. Das hat er ausgefüllt und gut war. Gruß Corinna

von shinead am 11.02.2011, 22:40



Antwort auf Beitrag von shinead

Danke Euch allen...Werde meinen Ex vorsichtshalber eine Vollmacht unterschreiben lassen und hoffen das das reicht. Vielleicht habe ich ja sogar Glück das es gar nicht gebraucht wird. Habe halt nur Angst das mein Sohn nicht an der Schule angenommen wird weil sich soviele dort anmelden und ich eh erst am 4 Tag hingehen kann LG

von sonjaundjustin am 11.02.2011, 22:49