Alleinerziehend, na und?

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Kann folgendes Bestätigungsschreiben für den Ex mir schaden?

Thema: Kann folgendes Bestätigungsschreiben für den Ex mir schaden?

Der Ex will ein Schreiben von mir, in dem ich sinngemäß aussage, dass er die Kinder sehen kann/darf. Angeblich braucht er es für die Weiterbildung (in Vollzeit). Belegen kann er es nicht, und jedes Mal kriege ich eine andere Geschichte zu hören, warum er es braucht. Er wird damit möglicherweise leichtes Dummzeug anstellen, vielleicht nicht, vielleicht auch Illegales. Ich weiß es halt nicht. Er sagt nicht klar, wofür es sein soll. (Mal als Entschuldigung für unentschuldigtes Fehlen in den Veranstaltungen, ggf. um eine größere Wohnung zu kriegen, ggf. um mehr BaföG zu bekommen ... keine Ahnung wofür.) Natürlich darf er die Kinder sehen, sogar je öfter, desto besser. Und der Vater ist er auch, er hat sogar das Familienbuch. In den Geburtsurkunden steht er drin. Nur kommt er eben sehr selten und unregelmäßig und nie so, wie abgesprochen. Scheidungsprozess läuft. Kann mir so ein formloser Schrieb, auf den er extrem scharf ist, schaden? (Er wollte auch zwischenzeitlich wieder hier bei mir/uns gemeldet sein, das würde mir nicht schaden, meinte er. Hätte es aber, denn es wäre illegal gewesen, ich hätte eine Bedarfsgemeinschaft mit ihm bilden müssen und ihn als Mittellosen durchfüttern müssen, und es hätte den Scheidungsprozess hinausgezögert.) Ihm unlautere Vorteile verschaffen will ich auch nicht. (Auch wenn das ein wenig Reteourkutsche ist, er hat mich in der Ausbildung nicht unterstützt, und da gab es nicht mal unlautere Dinge ...) Danke für Erfahrungen, shortie

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 11:23



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Hey Shortie, nach allem, was ich über deinen Ex gelesen habe, wäre ich so lange vorsichtig, bis er dir einen konkreten, belegbaren Grund nennen kann. Klar kann er die Kinder sehen und so ein formloser Schrieb an sich wird nicht das Problem sein. Aber bei seinem seltsamen Lebenswandel und dazu den komischen Geschichten, die er dir auftischt, wäre ich skeptisch. Mir wäre es auch zu dumm, dass er offenbar nicht so ganz die Wahrheit sagt. Wofür das noch belohnen? Würde nichts unterschrieben, so lange ich nicht weiß wofür. LG terkey

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 11:38



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Sage ihm, du machst es gern, aber du schickst das Schreiben dann selbst an den Adressaten. Dann weißt du, wohin es geht, oder kannst vorher dort nachfragen. Sagt er dir das nicht, musst du davon ausgehen, dass er unlautere Dinge damit vor hat. Dann bekäme er von mir kein Schreiben. Grüße

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 11:45



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Angeblich braucht er das Schreiben, um es dauernd mit sich zu führen, und dann und wann wird es schnell vorgezogen und dann "ist alles viel einfacher, als die Geburtsurkunden vorzuzeigen". Wem genau er das zeigen will/muss, kann er nicht sagen. Ich schau mal, dass ich es selbst schicke. Danke! :-)

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 12:34



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ich bin seit 2005 getrennt, er brauchte bisher nie auch nur einmal die geburtsurkunde des kindes. Nicht einmal eine Kopie. Wozu braucht er sie denn???

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 13:05



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Das ist es ja, er kann es nicht klar sagen. Er kann allerdings nichts klar sagen. Der macht ne Menge Leute kirre mit seinen Aussagen ... Er will dadurch irgendwelche Vorteile in der Weiterbildung erlangen, aber ich weiß nicht, welche. Im Endeffekt: Weil er sich vermutlich so gut und oft um die Kinder kümmert. Wie er findet. ...

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 13:16



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Hi! Du schreibst, der KV ist "mittellos". Bezieht er Hartz IV? Dann würde ihm die Bestätigung des Umgangs zu einer größeren Wohnung verhelfen (wenn die Kinder dort regelmäßig übernachten) und zu einer höheren Geldleistung. Denn für die Tage, an denen die Kinder bei ihm sind bekommt er anteilig den Kindersatz ausgezahlt. Schaden wird Dir ein solches Schreiben nicht. Außer die Kinder sind zu mehr als 50% vom KV betreut... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 11:51



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Momentan bettelt er ... Er hat eine Fortbildung begonnen, ohne dass die Finanzen klar waren. Nun hat er praktisch keine festen Bezüge, Hartz IV kommt nicht in Betracht, BaföG ist noch nicht unterwegs, weil er die Kriterien nicht erfüllt usw. usf. Er kümmert sich rund 2 Stunden die Woche um die Kinder.

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 11:54



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Hallo, an dem Satz: Ich bestätige, dass der Umgang momentan 2 Stunden in der Woche beträgt. kann doch nichts schlimm sein oder? Bei Meldeadresse etc. wäre ich genauso vorsichtig wie du. Direkt hinschicken, kannst du nicht oder? lg

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 11:57



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Mein Ex hat mit den Geburtsurkunden der Kinder eine größere Wohnung von der ARGE bekommen. Und jetzt in London zahlt das dortige Sozialamt (oder wer auch immer) ihm aufgrund dieser Urkunden ein Haus mit 3 Schlafzimmern. Soll mir egal sein. Auf die Geburtsurkunden hat er ein Recht, er ist ja der Vater. Wenn er sich damit Leistungen "erschleicht" - seine Baustelle. Es gehören ja zwei dazu: Der, der bescheixxt und die Behörde, die das bescheixxen so einfach macht. Immerhin bin ich nicht drin in dem Beschixx, denn ich habe nie irgendwas unterschrieben oder solche merkwürdigen Bescheinigungen ausgestellt. Hast Du einen Anwalt? dann frag den, was er dazu sagt. Vielleicht kann er Dir einen Brief so aufsetzen, der für Dich keine negativen Rechtsfolgen hat. Alternativ würde ich damit das Jugendamt nerven - die sollten ja auch wissen, welche Leistungen man wo mit so einem Schrieb evtl. erschleichen kann. Notfalls - was Du sicher ohne Probleme beschenigen kannst: "Hiermit bescheinige ich, daß xxx, geboren am 0000, der Vater der Kinder yyy, geboren am 111, zzz, geboren am 222........ ist." Da steht dann ungefähr das, was auch in den Geburtsurkunden steht. Warum kann er die Geburtsurkunden nicht mitnehmen? Ist Papier so schwer? Was ist an drei Stücken Papier so viel schwerer als an einem? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 02.08.2010, 16:29