Alleinerziehend, na und?

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Jugendamt Betreuungsbeihilfe

Thema: Jugendamt Betreuungsbeihilfe

Hallo, habe mich letztens schon mal vorgestellt aber bisher immer nur still mitgelesen und nun mal eine Frage. Ich arbeite zur Zeit abends auf 400 Euro-Basis. Heute hat mir mein Chef eine Teilzeitstelle angeboten. Mein RA sagte mir das JA würde Betreuungskosten bezahlen. Weiß jemand wie hoch die sind und ob die eine Altersgrenze für die betreuende Person. Und bezahlen die auch wenn der Noch-Ehemann noch nicht ausgezogen ist? Er wird nämlich demnächst abends die Kinder nicht mehr betreuen können wegen neuem Shop. LG Rabaukenmama

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 23:04



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Öhm, so ganz verstehe ich es nicht. Wann und von wem soll denn das Kind betreut werden? Und was für eine Altersgrenze? Also ich kann nur soviel sagen, dass ich als TAMU arbeite und da übernimmt das JA pro Stunde einen Höchstsatz von 2,40€, der Rest ist Verhandlungssache.

Mitglied inaktiv - 13.09.2008, 10:55



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Frag doch am besten direkt beim Jugendamt nach. Mit den Betreuungskosten läuft es in jedem Bundesland anders, da kann man pauschal nichts dazu sagen. Wenn dein Mann bei dir wohnt, wirst du aber höchstwahrscheinlich nicht als alleinerziehend gelten.

Mitglied inaktiv - 13.09.2008, 11:09