Alleinerziehend, na und?

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Jetzt ist es soweit - wir trennen uns!!!

Thema: Jetzt ist es soweit - wir trennen uns!!!

Es ist nun doch soweit - wir trennen uns! Wir sind verheiratet, wir haben eine 4 jährige Tochter, er arbeitet voll - ich halbtags. HILFE !!! Wer kann mir helfen, was ich wo beantragen kann/muss. Ich möchte ausziehen - in die Nähe meiner Arbeitsstelle. DANKE

Mitglied inaktiv - 14.03.2011, 13:27



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Bevor Du irgendwo irgendetwas beantragen kannst, muss festgestellt werden ob und in welcher Höhe Dein Mann leistungsfähig ist, also Unterhalt bezahlen kann. Grundsätzlich wird er eurem Kind (wenn es bei Dir bleibt) Unterhalt zahlen müssen. Der berechnet sich gemäß Düsseldorfer Tabelle und diese richtet sich nach dem Nettoverdienst. Dir bleibt also auf jeden Fall dein Gehalt (Lohnsteuerklasse 2 sobald ihr getrennt wohnt!), das Kindergeld und der Kindesunterhalt. Bleiben dem Mann nach dem gezahlten Kindesunterhalt noch über 1100 Euro, dann ist er ggf. auch Dir gegenüber zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Sparkonten müssen geteilt werden sofern sie euch beiden gehören. Der Hausrat wird geteilt... Lass das am besten durch einen Anwalt berechnen. Spätestens wenn Du tatsächlich Leistungen beantragen musst (Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hartz IV) musst Du belegen, dass Dir kein Trennungsunterhalt zusteht. Dazu musst Du einen Beleg vorweisen können.

von shinead am 14.03.2011, 13:36



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Entschuldigung, aber ich verstehe es nicht. Warum wird Trennung immer gleichgesetzt mit "was beantragen"?! Es tut mir sehr leid, dass ihr euch trennt und es ist sicher eine ganz blöde Situation für alle. Aber nur weil ihr euch entschließt, dass ihr nicht mehr zusammen sein wollt, bedeutet das nicht, dass alle anderen Steuerzahler euch sponsorn. Warum auch? Er arbeitet voll, du halb. Dazu kommt Kindergeld. Einer oder beide ziehen aus, ihr sucht beide eine Wohnung, die ihr euch leisten könnt. Möbel etc. werden aufteilt. Sollte es sonst etwas zum Teilen geben, z.B. ein Eigenheim, zahlt Einer den Anderen aus oder die Immobilie wird verkauft. Noch mal: Trennung ist kein Freifahrtschein für soziale Leistungen. Solltet ihr alle beide extreme Geringverdiener sein, kannst du ggf. noch Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. In dem Fall muss die Wohnungsgröße den Vorgaben des zuständiges Amtes entsprechen. Wenn das Kind bei dir bleibt, kannst du vermutlich mit etwas 60qm rechnen. ist aber unterschiedlich. Ansonsten ist dein Mann, sofern er mehr verdient als du, wovon ich ausgehe bei VZ, dir zu Trennungsunterhalt und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Dieser berechnet sich nach Einkommen. Sei mir nicht böse, aber dieser allgemeine Irrglaube, wir alle müssten die Scheidungen des Rests finanzieren, macht mich langsam mürbe. Alles Gute und sorry, terkey

von Terkey235 am 14.03.2011, 17:54



Antwort auf Beitrag von Terkey235

sorry, aber so einfach ist das nicht!!!!!! Ich gehe zwar arbeiten aber mein Gehalt geht allein für eine 2 zimmer Wohnung drauf!!! Hier in FFM bekommst Du keine günstige Wohnung. Und da muss ich nunmal auf Hilfe hoffen! Schön wenn Du es alles so zahlen kannst - ich kann es aber nicht. Und ich habe seit ich 16 Jahre alt bin gearbeitet und Steuern gezahlt und ich benötige JETZT eine Hilfe und bin mir nicht zu fein auch diese anzunehmen. Mein Mann wird keinen Unterhalt zahlen können. Und ich brauche mich nicht beschimpfen zu lassen.

Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 12:04



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Und dazu kommt noch dass ich seine Schulden tragen muss. Er konnte in unserer Ehe nicht mit Geld umgehen und wir haben Schulden gemacht. Jetzt verlangt er auch dass ich die Hälfte tragen, obwohl ich immer gehaushaltet habe und gespart habe wo ich nur konnte. Es ist alles so gemein! Ich habe 5 Jahre gespart, er hat ausgegeben, er hat den kredit aufgenommen um seine Altlasten zu bezahlen, ich habe sie vom Haushaltsgeld abgestottert und jetzt will er die hälfte haben. Ich bin so traurig dass ich am Ende egal was ist der leittragende bin.

Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 12:09