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vaterschaftsanerkennung

Thema: vaterschaftsanerkennung

Hallo ihr lieben , Vll kann mir jmd von euch weiterhelfen ?! Ich bin schwanger und mein Freund hat sich vor einigen Wochen von mir getrennt ich hab schon 2 Kinder aus meiner früheren ehe. Jetzt kenn ich mich mit der vaterschaftsanerkennung nicht aus eine bekannte meinte er kann diese auch in seiner Stadt machen ! Er wohnt 100 km von mir entfernt . Geht das wirklich ? Wenn ja Jugendamt oder Standesamt ? Wollte sie auf dem Standesamt anerkennen lassen

von jennya0107 am 13.01.2016, 08:42



Antwort auf Beitrag von jennya0107

Mein Rat : Gebe das komplett ab ans Jugendamt. In Deiner Stadt. Da machst Du Deinen Teil der Anerkennung und beantragst die Beistandschaft für den Unterhalt. Gibst seine Daten alle an. Nach der Geburt reichst Du dann nur die Geburtsurkunde nach und die kümmern sich sowohl um die Anerkennung als auch um den Unterhalt fürs Kind. Wo er dann was unterschreibt ist für Dich egal.

von Sternenschnuppe am 13.01.2016, 10:08



Antwort auf Beitrag von jennya0107

Standesamt geht meines Wissens erst nach der Geburt. Und dazu rate ich dir auch., sofern du Interesse hast das alleinige Sorgerecht zu behalten. Meiner Erfahrung nach rät das Jugendamt dem Vater sofort ungefragt dazu auch das Sorgerecht zu beantragen, bzw. bringt ihn damit überhaupt erst auf den Gedanken. Damit hast du schonmal 2 Monate weniger Elterngeld. Dem Standesamt ist das Sorgerecht schnurz und wird diesbezüglich nichts erwähnen. Wie das mit den unterschiedlichen Wohnsitzen weiß ich leider nicht. Aber müsste ja möglich sein, Im Krankenhaus bekommst du die Anmeldeunterlagen, die beim Standesamt abgegeben werden müssen. Da trägst du ihn dann mit ein.

von jamelek am 13.01.2016, 10:43



Antwort auf Beitrag von jennya0107

für die Vaterschaftsanerkennung gehst Du zum Jugendamt Deiner Stadt, am Besten mit dem zukünftigen KV zusammen, so hast auch gleich die Urkunde in der Hand und nicht eventuell noch Stress oder sonstwas, wenn der Herr Papa nicht aus der Knete kommt.

von Holzkohle am 13.01.2016, 10:58



Antwort auf Beitrag von jennya0107

Zum Glück. Für die 14 Monate reicht es alleine mit dem Kind gemeldet zu sein. Vorher wurde es als Druckmittel zum Sorgerecht genutzt und einige haben es sogar in der Beziehung nicht geteilt um die 14 Monate zu kassieren.

von Sternenschnuppe am 13.01.2016, 12:30



Antwort auf Beitrag von jennya0107

Er wird doch sicher sein Kind kennen lernen wollen, wenn es da ist. Dann geht ihr zusammen zum Standesamt und macht das fest.

von mf4 am 13.01.2016, 16:13