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Jährliche Prüfung !Unterhalt!

Thema: Jährliche Prüfung !Unterhalt!

Hallo! Ich habe mal eine Frage: Lasst ihr jährlich den Unterhalt der zu zahlen ist prüfen.? D.H. muß euer ex jährlich seine Lohnbezüge vorlegen und wird dann der Unterhalt neu berechnet. Oder macht das mein Anwalt. Oder ist ex dazu verpflichtet dies selber mitzuteilen. Unser erstes Unterhaltjahr ist nun vorbei und ich glaube das er mehr zahlen könnt! Danke! Tina

von tina.s am 02.12.2010, 10:59



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ich habe eine beistandschaft beim jugendamt eingerichtet, die prüfen ggf, fordern aber erst, wenn die differenz zum aktuellen zahlbetrag mehr als 10% beträgt. schau dir mal die düsseldorfer tabelle an, die sprünge sind nicht riesig, wenn du dir die gehälter dazu anschaust. wenn du einen anwalt beauftragst, der macht das auch nicht umsonst....

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 11:04



Antwort auf Beitrag von tina.s

ich lasse das alle 2 jahre übers jugendamt machen. als er die festeinstellung bekommen hat, war das nahc ein paar monaten ein anlass gewesen. ich dachte auch mal, er könnte mehr zahlen aber dann legte er nicht mietzahler bei schwiegereltern einen gefakten mietvertrag vor und schon sah das anders aus. aber das was im titel stand, musste er trotzdem weiterzahlen. von daher werd ich es nur wieder machen, wenn er wesentlich mehr verdient und das wird nie sein.

von Patti1977 am 02.12.2010, 11:11



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Hallo alle zwei Jahre kann man ihn prüfen lassen,laut Jugendamt und Anwalt.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 11:40



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Mein Ex erhöht den Unterhalt selbst, wenn es sich ändert.

von minimann am 02.12.2010, 11:44



Antwort auf Beitrag von tina.s

Eine ordentliche Überprüfung ist alle zwei Jahre vorgesehen. Ausserordentlich kann nur dann geprüft werden, wenn man berechtigten Verdacht hat, dass es mind 10% mehr Unterhalt geben könnte. Un der Unterhalsschuldner muss selbst gar nicht unternehmen, das muss schon der machen, der den Unterhalt haben will. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 02.12.2010, 11:45



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Ich hab mich im April im JA gemeldet und gesagt, sie sollen es mal überprüfen, weil ich wusste, dass er mehr verdient. Im Oktober war der neue Titel dann da, er hat brav nachgezahlt und nun zahlt er den neuen Unterhalt

von lilliblue am 02.12.2010, 12:51



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Mein Anwalt wollte es kürzlich prüfen (habe die Beistandschaft beim Jugendamt aufgelöst) un dmein Ex fing direkt das große Zetern an... *buhuhuhuhu* "ich hab janix, ich mach ja nix, ich bin sooo ein armes Würstchen" Habs dann direkt aufgegeben, mir genügt der Mindestunterhalt absolut, den zahlt er. Mehr will ich von ihm garnicht. mein kind wird von meinem Freund und dessen Eltern liebevoll versorgt, sie kaufen oft Kleidung, Schuhe oder sonstiges. Das Geld von meinem Ex lege ich aktuell fast zu 50% für die kleine an, damit sie später was davon hat... Den KV kann man sowas von in der Pfeife rauchen, meinetwegen soll er in deinem Geld ersticken, sich mit seinem gefakten Mietvertrag den Hintern abwischen oder in seinem Auto in einem Schneestau stecken bleiben und erfrieren...

von Keksraupe am 02.12.2010, 17:03