Alleinerziehend, na und?

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Ist das wirklich so (NK)?

Thema: Ist das wirklich so (NK)?

Ich hatte letzte Jahr noch bis 31.03.08 in meiner alten Wohnung gewohnt und JETZT diese völlig überteuerte Nachzahlung (300€) bekommen. Habe dann die Rechnung an die ARGE weitergegeben (bekomme zu meinem Lohn ergänzendes ALG II). Jetzt kam von der ARGE ein Schreiben, dass die letzte NK-Abrechnung innerhalb von 12 mon. vorliegen muss, sonst muss NICHTS mehr gezahlt werden. Diese Frist sei jetzt vergangen, deshalb zahlen sie nichts und sie auch keine Verpflichtung für mich, etwas zu zahlen. Das müsste doch mein Vermieter eigentlich auch wissen (ist langjährige Vermieter mit mehreren Objekten). ISt das wirklich so? Oder weiß er es und vesucht, trotzdem das Geld bei mir rauszuleiern?

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 14:09



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ist wirklich so

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 14:12



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Nach Ende des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen und den Mietern zuzustellen. Beginn und Ende stehen üblicherweise im Mietvertrag und auf der Abrechnung selbst.

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 14:17



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Ist tatsächlich so. Er weiß es und geht auf Dummfang. Kann ja für den ihn (den Vermieter) nur gut ausgehen. LG SPMFL

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 15:06



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es gibt auch ein gerichtsurteil dafür (die arge kann dir das bestimmt auch geben, falls du es brauchst) aber der vermieter muss tatsächlich innerhalb von 12 montagen die nk erstellt haben

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 23:07