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Mietvertrag vor Miertbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Thema: Mietvertrag vor Miertbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

Hallo, ich habe heute einen Mietvertrag unterschrieben allerdings ohne die Wohnung vorher gesehen zu haben da ich dachte es sei die baugleiche Wohnung meiner Eltern. Es war eine 2 Zimmer Wohnung ausgeschrieben und es sollte die baugleiche Wohnung darüber sein. Im Gespräch mit dem Vermieter haben wir auch gefragt ob es die gleiche Wohnung ist, er meinte ja und bei mehreren Telefonaten erwähnten wir auch das es dann die Wohnung darüber ist. Heute bin ich mit meinen Baby hin und ging mit ihm den Mietvertag durch und habe gesehen das da 1 1/2 Zimmer stand. Dann meinte er das die Kündigung erstmals erst ab 30.6.2011 zulässig ist. Mietbeginn wäre der 15.5.2010 und Schlüsselübergabe wäre am 14.5.2010. Dann meinte er das ich mich noch ummelden muss da die Wohnung nicht im Seitenflügel ist sondern im Quergebäude. Durch mein Baby war ich auch etwas abgelenkt und dachte das er mir nichts dabei. Erst als ich mir in der Bahn den Mietvertrag durchlass begriff ich was er meinte. Meine Mutter rief den Vermieter an und er meinte er hätte sich geirrt, es sei nicht die baugleiche Wohnung meiner Mutter. Aber die Wohnung soll auch sehr schön sein nur 7 qm kleiner als die meiner Eltern. Ich rief meinen Vermieter an da ich mir die Wohnung jetzt noch mal ankucken wollte und der meinte das am Samstag der Mieter da wäre da er noch die Wohnung ausräumt. Nun wollte ich fragen ob man den Mietvertrag vor Mietbeginn noch rückgänging machen kann wegen Irrtum? Ich weiß nicht was man noch angeben müsste und was ich jetzt noch machen kann falls ich da nicht einziehen möchte. Ich meine da man da sehr schnell handeln muß oder? Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Danke euch schon mal. Gruß N

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 15:39



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Öhm... einen MV unterschreiben ohne die Wohnung gesehen zu haben das war sehr naiv. Wahrscheinlich ist der Vermieter sogar im Recht, wenn er auf Einhaltung des Vertrages drängt und die Kündigungsfrist verlangt. Ich befürchte du wirst nur auf Kulanz hoffen können.... denn DU hast die Besichtigung nicht gewollt. lG mf4

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:51



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sie nicht zu sehen ist sehr naiv... allerdings hat er dich arglistig getäuscht... aber hast du dafür Zeugen?

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:57



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Sorry, aber Mietvetrag zu unterschreiben, ohne Besichtigung, das ist wirklich naiv. Vom Schnitt mal abgesehen, du weißt doch gar nicht wie der Zustand der Wohnung ist."kopfschüttel" -ich häng dir mal ein Foto an, von einer Wohnung, die ich heute zwangsgeräumt habe (arbeite in der Hausverwaltung), das ist nur die Küche. Der Rest sah ähnlich aus und der Geruch widerlich. Stell dir mal vor sowas hättest du gemietet! Und leider, nein einen Rechtsanspruch auf Vertragsrücknahme hast du nicht. Und von arglistiger Täuschung kann auch keine Rede sein, da die Lage und Quadratmeterzahl ja im Mietvertrag angegeben ist. Auch der frühstmögliche Kündigungszeitraum mit der Jahresfrist ist rechtens. Du kannst hier nur auf Kulanz hoffen und das am Besten frühstmöglich in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter. Viel Glück! Jamelek

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:23



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Ist ja schon alles drin... wie praktisch Stimme dir zu. SIE sieht die Wohnung nicht an. SIE unterschreibt bevor sie ließt. Außer auf Kulanz wird sie auf nix hoffen können.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:30



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Bitte schön und gutes Nächtle!

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:48



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... vor allem weg oh mein Gott wie kann man so leben.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 18:51



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...ich kuck jetzt erstmal hier rum, ob ich noch irgendwo was aufräumen kann... *schüttel* Die Mieterin in meiner Firma lebte ähnlich, ihr wurde nach einer Frist, die sie nicht einhielt (einhalten konnte!), gekündigt und wir durften uns die Bude ansehen, bevor sie geräumt wurde. Ich hätte es lassen sollen, denn ich hatte einige Zeit Alpträume, nur von der Vorstellung, das ein Mensch in solchen Verhältnissen lebt. Jamelek was genau machst Du beruflich, wenn Du solche Wohnungen räumst?

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 19:12



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Hi du, ich arbeite in der Wohnungsverwaltung. Solch eine Zwangsräumung ist also nur ein Part der ab und an mal anfällt. In Berlin, wo ich arbeite, whrscheinlich öfters als sonstwo. Ansonsten schreib ich Mietverträge, schicke den Mietern Handwerker, wenn was kaputt ist und verhätschle Eigentümer aus Wohneigentümergemeinschaften. Leit auch die Eigentümerversamlungen all sowas. LG Jamelek

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 20:32