Alleinerziehend, na und?

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ich wußte es *heul*

Thema: ich wußte es *heul*

soeben habe ich beim jugendamt angerufen. tatsächlich muß ich bei bestehender beistandschaft den unterhaltsverzug beim jugendamt melden, die schreiben ihn dann an, setzen eine frist und erst wenn die verstrichen ist, stellen sie antrag auf kostenübernahme für die pfändung, dann geht das an die gerichtsvollzieherverteilerstelle und dann, wenn der gv zeit hat, schaut er sich den knaben mal an. des dauert. das wird sicher 2011 werden. meinte mein wirklich außerordentlich netter sb. ich kann mit meiner beglaubigten titelabschrift gar nichts machen und ohne ja müßte ich auch noch für die pfändungskosten aufkommen. so hab ich mir das vorgestellt. das heißt also vollstreckbarer titel.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 14:58



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Da bin ich baff. Wie sieht es aus wenn du dir das Orginal holst? Dann aufs Amtsgericht fährst für 10Euro einen Beratungsschein holst (läuft ja aufs Kind, und die Verdient nichts) dann zum Anwalt und der Pfändet sofort. Lg Mareike

von Mareike25 am 02.12.2010, 15:11



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dann machst Du jetzt Folgendes, das habe ich bei F (der übrigens gestern gezahlt hat - mit 16 Tagen Verspätung) auch gemacht. Schreib ihm eine Mail in der Du mitteilst, dass mit heutigem Tage die ZV beantragt wurde und somit auf ihn (unnötige) weitere Kosten auf ihn zukommen. Es würde mich arg wundern, wenn er danach nicht zahlen würde. LG Sue

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 15:15



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Kannst du den Titel nicht vom JA abholen und selber den Gerichtsvollzieher beauftragen? Das waere doch ein Spass.

von Pamo am 02.12.2010, 15:13



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den beratungsschein bekomme ich nicht, dazu verdiene ich zuviel, das weiß ich. demnach müßte ich dann den anwalt zahlen und die pfändungsgebühren ( ohne anwalt halt nur die pfändungsgebühren ). wenn das nur 20€ sind, den spaß wär es mir auch wert, aber investieren kann ich derzeit überhaupt nicht. mit der mail muß ich dann noch bis dienstag warten, ich hatte ihm von mir aus frist bis dienstag gesetzt....bin ja kein unmensch....

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 15:25



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Aber es ist ja schon mal gut, dass er lebt und sprechen kann. Was ich immer noch nicht verstehe, wieso er nicht überweist. Meinst du er teilt dir per mail einen grund mit? Er weiss doch was auf ihn zukommt, gericht, vollstreckung etc.. Traust du ihm das zu?

von franziska1958 am 02.12.2010, 16:14



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ich kann das alles nicht einschätzen. er hat es sicher nicht vergessen, wenn er vor 2 wochen das zeugnis "anfordert". m.e. will er sich nur mal wieder in erinnerung bringen und mich schlicht und ergreifend: ärgern. hf1 meinte allerdings, er ist nicht intelligent genug, berechnend zu sein. daß mich das vor weihnachten besonders hart trifft.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 18:22



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Warum muss das JA bei bestehendem Titel den KV anmahnen und eine Frist setzen? In Verzug ist er, wenn das Geld nicht pünktlich da ist. Fertig. Bei Verzug geht der Gerichtsvollzieher raus... Obwohl eine Kontopfändung weniger kostet und m.E. immer sinnvoller ist. Gruß Corinna

von shinead am 02.12.2010, 18:22



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also alle aufregung ummasunst! war ja dann mal wieder ein erfolgreiches ärgerunterfangen!

Mitglied inaktiv - 03.12.2010, 11:02



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aber ich find es einfach erschreckend, wieviel Macht den Ex bleibt, einem die Tage zu vermiesen........ Aber wenigstens ist Weihnachten gerettet! LG Ursel

von ursel66 am 03.12.2010, 12:42