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Ich habe mal ne Frage zum alleinigen Sorgerecht

Thema: Ich habe mal ne Frage zum alleinigen Sorgerecht

Also wenn ich das ASR hätte, dann hätte der Vater aber trotzdem noch Anspruch das Kind zu sehen oder? Mein Ex hat mir eben im MSN geschrieben. Wenn cih richtig verstanden habe bleibt er da bei dem Mädel, Adresse soll ich nciht bekommen. Was schwierig ist wenn ich mal Entscheidungen oder sowas treffen muss oder? Wenn ich für irgendwas mal das Einverständnis des KV brauche und ich weiß nichtmal wo er ist? Wie läuft dass dann ab? Ich will ihm nicht verbieten den Kleinen zu sehen, aber ich möchte nicht mehr abhängig sein von ihm und wollte ihn deswegen mal drauf ansprechen. Wenn ich regeln würde, dass er trotzdem den Kleinen sehen darf würde er bestimmt jasagen. LG

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 15:13



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wenn du das alleinige sorgerecht hast muss der vater auch bei entscheidungen nicht mit einbezogen werden. ein besuchsrecht kann aber sehr wohl eingeräumt werden

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 17:27



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wenn du das asr hättest, hat der vater ein umgangsrecht. hoffe darauf, daß er freiwillig das gsr abgibt, denn per gericht hast du da kaum chancen....

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:05



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Das Sorgerecht hat keinerlei Einfluß auf das Umgangsrecht. Ob Sorgeberechtigt oder nicht, der KV hat ein Umgangsrecht. Hast Du versucht die Adresse mal über den Anwalt anzufragen? Meiner Meinung nach ist die weitergabe Kontaktdaten die absolute Mindestvorraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht. Nicht nur das, auch für eine spätere Umgangsregelung wollte ich die Adresse haben. Sonst gäbe es nur Besuche und keine Übernachtungen beim Vater. Ich würde die Anschrift über den Anwalt einfordern. Dann soll der KV mal eine Ausrede zu Papier bringen lassen. Die kannst Du dann im Fall der Fälle dem Richter vorlegen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:36



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Du kannst beim Jugendamt eine schriftliche Umgangsregelung treffen. Dort klärt ihr alles bei einer 3. Person, die unabhängig ist. Ich habe das gestern gemacht nach 4 Jahren mündlichen Umgang aber nachdem er es streckte wie er wollte, habe ich auf eine schriftliche Regelung bestanden. Ist auch besser, wenn mal was schief geht und vor Gericht landet. Jugendamt oder profamilia sind kostenlos. Verwehren kannst du ihm den Umgang nur über Gericht.

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 18:43



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Ich will ihm ja den Umgang eigentlich nciht verwehren. Ich möchte aber nicht mehr "abhängig" sein von ihm wenn mal irgendwas ist und er da mit entscheiden müsste. Wer weiß wo er dann grad ist und wie erreiche ich ihn dann? Unser KOntakt besteht seit je her nur über MSN. Ich weiß in welcher Stadt er lebt aber mehr nicht. Keine Handynummer, keine Adresse, nichts. Wenn ich irgendwann mal für was seine Unterschrift brauche weil er auch Sorgerecht hat, dann komm ich nciht an ihn ran. Ob er jetzt fest bei seiner Neuen da wohnt keine Ahnung. Er wollte dass ich ihm noch was zuschicke, was hier im Keller ist. Ich meinte überweis mir Porto und gib die Adresse. Da kam nur ja hm reicht wenn du das zu meinen Eltern schickst und ging offline. Nichtmal seine alte Adresse hatte ich. Mein Anwalt hat MOnate gebraucht die rauszufinden. Im Endeffekt hat er seine Eltenr unter Druck gesetzt, die sollen sie rausrücke. Aber auch die sagten ein Jahr lang, sie wüssten die nicht (haha). Und nun ist er wieder woanders. ich weiß die Stadt, mehr nicht. Ich denke wenn ich ihn bitte mir das ASR zu geben, genau aus dem Grund, dass es dann einfacher wäre mit gewissen formellen Dingen wäre das schon ok. Für ihn ist nur wichtig, dass er ihn sehen darf. Auch wenn er das nicht tut. Kümmert sich eh nicht, aber die gewissheit dass er halt könnte muss er haben. Will ich ihma uch nciht wegnehmen. Auch wenn der Kleine niemals da hingehen wird wenn ich keien Adresse oder sonst was habe.

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 20:56