Thema:
Ich habe heute meinen Ex angezeigt...
....und ein schlechtes Gewissen!!! Er hat sich seit sechs Jahren nicht mehr um seine Kinder gekümmmert,zwar bis Januar regelmäßig gezahlt ( pünktlich war er nie und es war auch nie das volle, aber egal) aber seit dem ist der werte Herr arbeitslos und hat auf mal eben 161 Euro gekürtzt und ab Oktober gibt es nix mehr, dann bekommt er angeblich Hartz 4!
Er tut mir nicht leid aber er ist immer noch der Vater meiner drei Großen, wünschte es würde anders gehen.
Aber mein Mann und ich sind keine Millionäre, wir kommen zwar ohne sein Geld über die Ruden aber soviel ist es dann doch nicht.
Mal sehen was jetzt kommt
von
sterntaler82
am 01.09.2015, 18:47
Und wegen was zeigt man da an?
von
Fru
am 01.09.2015, 19:39
Verletzung der Unterhaltspflicht?
von
Helena83
am 01.09.2015, 20:02
Jep, hätte ich dabei schreiben sollen. Und es geht mir gar nicht ums Geld aber er macht gaaaaarrrr nix, kümmert sich nicht um seine Kinder und sitzt jetzt zu hause wird sich ein Joint nach dem anderen rein ziehen (daran bin ich auch schuld, weil ich mich getrennt habe musste er Drogen nehmen) und dabei hätte er hier in der Gegend gute Chancen auf eine Arbeit in seinen Wunschberuf.
von
sterntaler82
am 01.09.2015, 20:44
worum geht es dir denn dann, wenn nicht ums geld?
willst du ihn strafen weil er sich nicht um die kinder kümmert und kifft?
von
mama.frosch
am 01.09.2015, 21:09
Manchmal geht es einfach ums Prinzip!
Hier genauso und seitdem er rechtskräftig verurteilt ist, kommt immerhin der Unterhalt regelmäßig. Mir ging es wirklich nicht ums Geld, aber es fühlt sich beim Betrachten der Urlaubsfotos des 5. Urlaubs in diesem Jahr einfach besser an, wenn ein bisschen seiner Kohle schon auf unserem Konto ist. :)
von
Curly-Cat
am 01.09.2015, 21:44
Wie curly sagt es geht mir ums Prinzip, ganz einfach. Das Geld kommt zu 100 % seinen Kindern zu gute!!!
Er dürfte sich gerne kümmern wil er aber nicht und kiffen kann er con mir aus sich dumm und dämlich, ich find das immer nur sehr lustig das ich daran schuld sein soll.
Und strafen tut er sich meiner Meinung genug selber
von
sterntaler82
am 02.09.2015, 07:01
Das es ums Prinzip geht, verstehe ich ja, aber von was soll er zahlen, wenn er evtl. unterm Selbstbehalt lãge?
VG ohno
von
ohno
am 02.09.2015, 19:18
Er muss sich eine Arbeit suchen, womit er Unterhalt zahlen kann. Ggf könnte er gezwungen werden einen Nebenjob anzunehmen. Ist zwar alles Wunschvorstellung. Ich kenne niemanden, der das durchgesetzt hat, aber versuchen sollte man es dennoch. Obwohl, eine habe ich mal kennengelernt, da musste der werte Ex für 3 Monate in Haft. Ich hab nicht näher nachgehakt, wie sie es hingelriegt hat. Aber wofür gibt es dann Gesetze, wenn sie nicht durchgesetzt werden?
von
Helena83
am 02.09.2015, 23:16
Hier lese ich oft davon aber ich kenne auch keinen, der tatsächlich dazu aufgefordert worden ist. Du kennst also EINEN, der wirklich belangt worden ist? Wow... ich kenne keinen. Außer ein dududu vom Richter habe ich nichts erlebt. Wie es weiterging weiß ich... es wird weiterhin kein UH gezahlt
von
mf4
am 03.09.2015, 14:54
Naja, bei uns ist es so, das die Eltern von meinem Ex Kohle haben. Ich soll halt laut Beistandschaft die Großeltern auf Unterhalt verklagen, aber dafür mus ich erst bei meinem Ex alles versuchen.
Ich weiß auch noch garnicht ob ich die Großeltern wirklich verklage, die Leute haben vielleicht Geld aber kein Benehmen.
Seine Mutter meint damals nur beim Jugendamt ich sollte mich nicht so anstellen ihr Sohn hätte mich schließlich nicht vergewaltigt!!
Ob ich mir den Sterss noch mal gebe??
von
sterntaler82
am 04.09.2015, 06:30
...die das durchgesetzt hat!
Es war ein langer Weg von dem niemand wirklich gedacht hat, dass er erfolgreich sein würde, aber am Ende hat es sich mehr als gelohnt für uns.
von
Curly-Cat
am 04.09.2015, 15:51
du kannst nicht nur die Eltern des Kindesvaters auf Unterhalt verklagen.. sondern dann auch deine Eltern.
von
mela_mit_alex
am 04.09.2015, 20:37
Nö. Ihre Seite kommt ja für den Unterhalt auf.
Würde sie von ALG2 leben, dann wäre es angebracht beide Großeltern zu belangen, nicht nur die des Vaters.
In diesem Fall kommt ja nur die väterliche Seite den Verpflichtungen nicht nach.
von
Sternenschnuppe
am 05.09.2015, 23:38