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Hort-Kosten: Wer weiß, ob der KV da mitzahlen muss?

Thema: Hort-Kosten: Wer weiß, ob der KV da mitzahlen muss?

Hallo Leute, nachdem bei uns ja jetzt der Hort losgeht: Ich zahle 158 Euro, davon sind 60 Euro Essensgeld. Muss da der KV, der ja Kindesunterhalt zahlt, sich da beteiligen? Aber wohl nur an den 98 Euro ohne Essensgeld, oder? Da gab es jetzt doch so ein Urteil. Wisst Ihr das? Vielen Dank erstmal! Euer Kieselchen

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 19:26



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Hallo, das würd mich auch interessieren.... Hab Anfang Juni !!! das JA aufgefordert, den KV anzuschreiben. Sie zierte sich dort sehr... die bisherigen Urteile beziehen sich erst mal auf KIGA. Ich warte immer noch Hier mal der Link, auf den ich mich beziehe ....."Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. " http://www.familienrecht-deutschland.de/Rechtsprechung/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht/26.11.2008 oder hier http://www.welt.de/finanzen/article3759487/Alleinerziehende-koennen-mehr-Unterhalt-verlangen.html?page=3#article_readcomments Viele Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 19:44



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Also laut diversen Internetaussagen gibt es seit Mai ein Urteil, in welchem die unterhaltspflichtigen Väter die Hälfte der Betreuungskosten (ohne Essensgelt, das muss vom Kindesunterhalt gezahlt werden) zahlen müssen. Allerdings nur die Nachmittagsbetreuung (was der Hort ja ist). Also halbtags Kindergarten nicht. So hab ichs zumindest gegoogelt. Also ich weiß schon jetzt, dass sich mein Ex da sträuben wird. Mist.

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 19:53



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ich denke mal, daß es sicher ein urteil geben wird ( hab jetzt ursels links nicht gelesen ), zumal der vater ja auch zahlungskräftig zu sein scheint. fakt ist aber der, daß du das wahrscheinlich nur über das ja erreichen kannst, nicht wenn du sagst: schaul mal, hugo, da gibt es ein gesetz oder einen link in meinem forum, los, zahl! ich glaube nicht an die freiweilligkeit. weißt ja wie das ist mit dem geld. und dann??? setzt du das gute derzeitige verhältnis aufs spiel..... weiß nicht.....

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 19:51



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Ja, ich würde es ja auch uuuuunheimlich diplomatisch formulieren Abern Fuffi ist halt n Fuffi mehr im Monat...

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 19:55



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wenn du das schaffst und er sich nicht geschlippst fühlt??? dann klar. ich wäre schon für 20€ dankbar gewesen.... eine andere instanz würde ich in deinem fall nicht einschalten. das verschreckt den armen nur....

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 19:56



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http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_%E2%80%93_Vaeter_muessen_Betreuungskosten_mittragen Also wird es anteilig zum jeweiligen Gehalt berechnet. Ist doch schon mal interessant.

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 20:01



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Hey! Das werde ich morgen mal bei der JA-Tante anbringen. Bin ja sowieso schon stinkig, dass dieses JA den KV wg. Bonus und Unterhaltssenkung angeschrieben haben. Sollte sie jetzt immer noch nicht tätig werden, werde ich mal ernsthaft über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Man könnte auf die Idee kommen, die hat was mit meinem Ex Da wir ja gar keinen Kontakt haben, kann ich ohne Verluste handeln..... lg Ursel

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 21:00