Alleinerziehend, na und?

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Hilfe

Thema: Hilfe

Hallo, ich bin neu hier und hoffe, daß ihr mir evtl. helfen könnt. Ich bin alleinerziehende Mami von 2 Kindern im Alter von 8 und 4 Jahren! Der Papa der Kids kümmert sich, Gott sei Dank, alle 2 Wochen für 2 Tage um die Beiden und ich bin froh, daß sich alle gute verstehen! Der Papa ist berufstätig, hat aber auch einige Schulden abzubezahlen und zahlt bisher keinen Unterhalt für die 2 Kinder. Das JA hatte bis vor Kurzem die Beistandschaft übernommen und mir den Unterhaltsvorschuß bezahlt. Als es jetzt aber darum ging den Vater der 2 vor das Gericht zu ziehen, damit er der Unterhaltspflicht kommt, habe ich darum gebeten es bitte anders zu regeln und schon bekomme ich kein Geld mehr und die Beistandschaft wurde von Seiten des JA abgelehnt! Was ich unmöglich fand, wenn man doch versucht einen halbwegs guten Kontakt zum Papa der 2 zu haben und es mit anderen Mitteln statt sofort mit Gericht zu drohn. Hinzu kommt, daß es ja, Dank der deutschen Rechtslage so ist, daß sich der Papa nicht mehr um die Kinder kümmern muß, sobald er Unterhalt bezahlt..und davor habe ich total Angst..mir ist s echt lieber kein Geld zu haben (und ich habe nun wirklich nicht viel), statt das die Kinder auf ihren Papa verzichten müssen. Wie seht ihr das? Habt ihr Tipps? Wie habt ihr das mit dem Unterhalt gelöst? Danke im Vorraus

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 11:38



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kann es sein, dass du da ein paar sachen durcheinanderwirfst? 1. unterhaltsvorschuss und beistandschaft sind zwei paar schuhe. 2. unterhaltsvorschuss wird pro kind laengstens 72 monate gezahlt und nur bis zum vollendeten 12. lebensjahr. 3. unterhaltsvorschuss ist, wie das wort bereits sagt, ein VORSCHUSS. sprich: der staat tritt in vorleistung fuer den zahlungsunwilligen oder -unfaehigen vater, holt sich das geld aber spaeter wieder von ihm. (insofern baut dein ex da auch noch munter und lustig schulden auf. haette er auch gleich unterhalt zahlen koennen). 4. wenn DU die unterhaltszahlung eben anders als gerichtlich regeln moechtest, brauchst du die beistandschaft wirklich nicht. im uebrigen wuerde doch nichts dagegen sprechen, wenn ihr euch eben darauf einigt. aber deswegen kannst du doch dem amt keinen vorwurf machen. das ist doch einzig und alleine auf deinem mist gewachsen. 5. dass die deutsche rechtslage so ist, dass bei unterhaltszahlung keine umgangspflicht mehr besteht, waere mir neu. das gehoert ins reich der mythen und legenden. wo hast du denn dieses unwissen her?? 6. VORAUS schreibt man nur mit einem R. konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. die anderen rechtschreibfehler hab ich mit blutenden augen ignoriert.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 11:49



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was hättest du denn für andere mittel angewandt, ihn zur zahlung zu bewegen??? wer erzählt so einen quatsch, daß sich ein vater wenn er zahlt nicht mehr kümmern muß??? das liegt immer an einem selbst. unterhalt und umgang haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. und: bevor die allgemeinheit für den unterhaltsvorschuss aufkommt, wird nun mal die zahlungsfähigkeit des kv geprüft, wenn er nicht mitwirkt, dann muß er halt vor gericht. wenn du das nicht willst, gibt es halt weder geld noch hilfe.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 11:52



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Unterhalt und Umgang habe dermaßen gar nichts miteinander zu tun..... Ich kenne das Gerücht, daß Väter Unterhalt zahlen müssen, um rechtlich oder moralisch ein Besuchsrecht zu haben. Das umgekehrte Gerücht - sobald er Unterhalt zahlt, darf er die Kinder nicht mehr sehen - ist natürlich Blödsinn. Mal davon ab: Das Umgangsrecht ist ein Recht des KINDES am VATER. Das KIND hat das Recht, den Vater zu sehen - und zwar komplett unabhängig davon, ob er Unterhalt zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Plus: Wie Ihr den Umgang regelt, ist doch eine Sache zwischen Euch. Das Amt geht das solange nichts an, wie Ihr Euch da einig seid. Erst wenn einer mit der bestehenden Regelung nicht einverstanden ist greift das Amt ein. Was den Unterhalt angeht: Warum soll die Solidargemeinschaft zahlen, wenn der Vater grundsätzlich leistungsfähig ist? Beim Gericht wird die Leistungsfähigkeit geprüft. Wenn er zahlen kann - prima, dann soll er es auch. Wenn nicht - dann springt die Solidargemeinschaft ein (leider nur 72 Monate lang, aber das ist ein anderes Thema). Aber zu sagen, daß der arme Mann es doch so schwer hat und deswegen doch jemand anders zahlen soll, finde ich frech. Zumal er, wie oben geschrieben, den UHV bei Leistungsfähigkeit sowieso an die Solidargemeinschaft zurückzahlen muß. Ich bekomme UHV, weil der Vater sich im Ausland befindet und dort finanziell nicht greifbar ist. Ja, er ist der Vater meiner Kinder. Ja, sie lieben ihn sehr. Ja, wir haben einen relativ umgänglichen Kontakt. Trotzdem werde ich verstehend mit dem Kopf nicken, wenn die Solidargemeinschaft in Form der Polizei ihn irgendwann an der Grenze Hops nimmt, damit er endlich seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Wenn Du dem Vater finanziell entgegenkommen möchtest, dann tu das bitte auf Deine eigenen Kosten - nicht auf Kosten der Gesellschaft. Verzichte auf den Unterhalt, wenn Du magst (wobei auch das rechtlich fragwürdig ist, denn der Unterhalt steht nicht Dir zu sondern den Kindern - und rein rechtlich kannst Du nicht zuugunsten der Kinder verzichten). aber dann verzichte auch auf den UHV. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:02



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Unterhalt und Umgang habe dermaßen gar nichts miteinander zu tun..... Ich kenne das Gerücht, daß Väter Unterhalt zahlen müssen, um rechtlich oder moralisch ein Besuchsrecht zu haben. Das umgekehrte Gerücht - sobald er Unterhalt zahlt, darf er die Kinder nicht mehr sehen - ist natürlich Blödsinn. Mal davon ab: Das Umgangsrecht ist ein Recht des KINDES am VATER. Das KIND hat das Recht, den Vater zu sehen - und zwar komplett unabhängig davon, ob er Unterhalt zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Plus: Wie Ihr den Umgang regelt, ist doch eine Sache zwischen Euch. Das Amt geht das solange nichts an, wie Ihr Euch da einig seid. Erst wenn einer mit der bestehenden Regelung nicht einverstanden ist greift das Amt ein. Was den Unterhalt angeht: Warum soll die Solidargemeinschaft zahlen, wenn der Vater grundsätzlich leistungsfähig ist? Beim Gericht wird die Leistungsfähigkeit geprüft. Wenn er zahlen kann - prima, dann soll er es auch. Wenn nicht - dann springt die Solidargemeinschaft ein (leider nur 72 Monate lang, aber das ist ein anderes Thema). Aber zu sagen, daß der arme Mann es doch so schwer hat und deswegen doch jemand anders zahlen soll, finde ich frech. Zumal er, wie oben geschrieben, den UHV bei Leistungsfähigkeit sowieso an die Solidargemeinschaft zurückzahlen muß. Ich bekomme UHV, weil der Vater sich im Ausland befindet und dort finanziell nicht greifbar ist. Ja, er ist der Vater meiner Kinder. Ja, sie lieben ihn sehr. Ja, wir haben einen relativ umgänglichen Kontakt. Trotzdem werde ich verstehend mit dem Kopf nicken, wenn die Solidargemeinschaft in Form der Polizei ihn irgendwann an der Grenze Hops nimmt, damit er endlich seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Wenn Du dem Vater finanziell entgegenkommen möchtest, dann tu das bitte auf Deine eigenen Kosten - nicht auf Kosten der Gesellschaft. Verzichte auf den Unterhalt, wenn Du magst (wobei auch das rechtlich fragwürdig ist, denn der Unterhalt steht nicht Dir zu sondern den Kindern - und rein rechtlich kannst Du nicht zuugunsten der Kinder verzichten). aber dann verzichte auch auf den UHV. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:02



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Danke für eure schnellen Antworten, mir geht es ja nicht darum den Unterhaltsvorschuß zu bekommen (der übrigens nur 12 Monate gezahlt wurde) sondern um die Beistandschaft in Form von Hilfe bei der Findung der Unterhaltsmodalitäten. Das ist leider alles nicht passiert. Es ging sofort alles mit der Androhung das der Vater vor Gericht gehen solle! Die Aussage, daß der Vater die Kids nicht mehr zu betreuen braucht, sobald er Unterhalt bezahlt, kam übrigens vom JA selbst. Ich hatte mir da vorher noch gar keine Gedanken gemacht!

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:12



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Ich denke, dass du da was falsch verstanden hast oder dir falsch gesagt wurde. Es gibt nur einen Zusammenhang zwischen Betreuung und Kindesunterhalt: wenn der Vater die Kinder in hohem Maße betreut (z.B. die Hälfte der Woche), kann das seine Unterhaltspflichten verringern, da er eben allein durch diese Betreuung schon Unterhalt leistet. Aber weder trifft das auf die übliche Besuchsroutine (alle 2 Wochen mal ein WE) zu. Schon gar nicht gilt der Umschluss, dass er sich nicht mehr kümmern braucht, wenn er zahlt. Wobei das letztlich sowieso eher eine moralische als eine rechtliche Frage ist, denn erzwingen kann man sowas ja nicht. Im übrigen brauchst du keine Beistandschaft, um UHV zu bekommen. Und in dem Fall ist es deine Entscheidung, ob du Unterhalt einklagst oder nicht.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:31



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innerhalb einer beistandschaft wird der kv erst mal aufgefordert, sein einkommen darzulegen. da müssen dann erst mal eine mange fristen verstreichen, bis man ihn vor gericht zerrt. bist du sicher, daß das alles schon passiert ist? einem nackerten kann man nicht in die tasche langen, ich bin der meinung, wenn der vater nicht zahlungsfähig IST, wird das auch das ja oder wegen mir das gericht feststellen können und da ist nichts dabei....

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:33



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aehm, es hat bestimmt niemand "gedroht", deinen ex vor gericht zu zerren, abzuurteilen und dann standrechtlich erschiessen zu lassen. der beistand regelt die unterhaltsangelegenheit meines wissens erst mal so: vater legt seine einkunfts- und vermoegensverhaeltnisse offen. dann wird der zu leistende unterhalt berechnet. dann wird vor gericht ein vollstreckbarer titel erwirkt. das bedeutet, die unterhaltshoehe ist festgelegt und du hast einen titel darueber, mit dem du u.u. beim kindsvater den lohn pfaenden koenntest. wenn du wolltest. aber ich bin mir noch nicht mal sicher, ob dieser akt zur erwirkung dieses titels ueberhaupt eine gerichtsverhandlung mit allem pipapo erfordert, oder ob da jemand im stillen kaemmerlein diese sache bearbeitet? im grunde genommen ist das doch nur eine formalitaet (das wissen andere aber mit sicherheit besser).

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:35



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Danke euch nochmal! Nun, das Vermögen/Einkommen usw wurden zwar von ihm offengelegt aber es wurde nie eine Berechnung auf dieser Grundlage gemacht. Ich hatte dann gleich einen Bescheid, daß sie ihn vor Gericht sehen wollen und ich sollte Prozesskostenhilfe beantragen. Als ich dann nach gefragt hatte, warum sie diesen Weg gehen wollen, bekam ich nur zur Antwort, daß sie, wenn ich eben nicht diesen Weg gehen würde, die Beistandschaft von Seiten des JA "gekündigt" wird und am nächsten Tag hatte ich es auch gleich schriftlich! Hätte ich jetzt im Vorfeld nicht eng mit dem JA zusammengearbeitet, würde ich es ja noch verstehen aber das Gegenteil war ja der Fall! Nun ja, das ist jetzt zwar passiert aber ich versuche nach vorne zu blicken. Wie habt ihr es eigentlich geregelt? Das war ja meine ursprüngliche Frage. Wurde das bei euch nur über das JA oder habt ihr es mit dem Vater selbst regeln können?

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:46



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bei mir wurde es übers jugendamt geregelt. dann lief es ein paar jahre lang ohne, seit 2 jahren habe ich wieder die beistandschaft. bin aber ein sonderfall, der kv will noch nicht mal meinen anblick oder meine stimme ertragen müssen. kontakt besteht nicht.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:52



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nun, nochmals eine konkrete antwort auf deine konkrete frage: vater #1: er war anfangs etwas bockig und wollte nicht zahlen. damals hatte ich eine beistandschaft eingerichtet und kurzzeitig unterhaltsvorschuss bekommen. der beistand hat damals (noch zu DM-zeiten) die unterhaltshoehe ausgerechnet. seitdem zahlt der vater den unterhalt puenktlich und regelmaessig an mich, die beistandschaft habe ich damals aufgehoben. ich habe auch nie wieder eine neuberechnung durchfuehren lassen, wichtiger war mir, dass er ueberhaupt zahlt. im uebrigen hat er irgendwann von sich aus auch etwas mehr gezahlt. vater #2: ich habe eine beistandschaft eingerichtet, vaterschaftsklage laeuft, ich bekomme fuer die kleine unterhaltsvorschuss. irgendwann wird wohl auch die unterhaltshoehe festgelegt werden. der vater ist in den usa. ob er jemals unterhalt zahlen wird, ist fraglich. aber mir geht es ums prinzip und zuallererst mal darum, ueberhaupt ihn als vater festzustellen und in die geburtsurkunde einzutragen. aber wegen mir darf er ruhig zahlen, dann wird er sich das naechste mal vielleicht besser ueberlegen, wo er sein spaetzchen versteckt und wo nicht. lg, martina.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 12:56



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Vielen Dank ihr 2! Dann werde ich wohl oder übel nicht an einem gerichtlichen Termin vorbei kommen. Mal schauen, ob ich das JA nochmal an die Seite gestellt bekomme! Ihr habt es beide ja echt heftig getroffen mit den Vätern eurer Süßen! Da geht es mir ja vergleichsweise noch recht gut! Ich drücke euch die Daumen, daß alles zu eurer Zufriedenheit verläuft und eure Kinder zu dem Recht kommen, daß ihnen zusteht!

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 13:13



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Hallo Also ich hab auch so ein Fall bzw. 2 Also der erste Papa vom großen hat alle vor gelegt bzw. ein klitzkleines Detail hat gefehlt seine Motivation so mit wurde der Titel nicht in rechnung gelegt sondern von dem was er hat rauskommt bei einem 15jährigen sohn 42€ die er auch zahlt. Bei der Tochter siehst anders aus da kamm auf die Post vom JA keine Anwort somit wurde ich beauftragt mich ans Familiengericht zu wenden die Unterlagen hat das JA zugeschickt . so damit hört erstmal der Beistand auf aber gekündigt würd das nicht. Von was lebst du eigentlich das du wirklich auf dem Unterhalt verzichten kannst. Wenn er so nett ist und eure Kinder regelmäßig besucht warum kommt er nicht selber drauf dir was für die Kinder zu geben,LG

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 17:15



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Ich bekomme auch nicht mehr wie ALG2 und das Kindergeld. Das Problem ist ja, daß ich weiß, wie es finanziell bei ihm aussieht und er wirklich nix hat, solange er seine Schulden (bis 2013) abzubezahlen hat! Die Banken stellen sich quer die Kreditraten niedrieger zu machen, damit er zahlen kann und er versucht ja so gut es geht uns finanziell zu unterstützen...ab und an gibt er mal einen 10er oder geht auf Kinderbasare um nach Klamotten zu schauen aber all das passiert halt sehr selten!

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 12:28