Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Hilfe bzgl. ABR bzw Sorgerecht

Thema: Hilfe bzgl. ABR bzw Sorgerecht

Hallo, ich lebe seit 2 Jahren mit meinem Freund zusammen. Er hat aus vorheriger Beziehung eine Tochter, mit der er allein lebte, als ich ihn kennenlernte. Sie war damals 10 Monate alt. Die Mutter ist gegangen, wollte ihre Freiheit genießen. Privat wurde schriftlich alles festgehalten. 2 Monate gab´s keinen Kontakt, danach ab und zu eine Stunde sonntags. Als ich in´s Spiel kam, fiel ihr doch ein, eine Tochter zu haben. Dann ging´s schnell vor Gericht. Die Richterin sagte, ein Kind gehört zur Mutter, auch wenn sie sich ´ne Auszeit genommen hat. Alles schriftlich niedergelegte zählte nichts. Nur wegen eines familienpsychologischen Gutachtens konnte die Kleine einen wöchentlichen Wechsel machen, anstatt einfach ganz zu der Mutter zu kommen. Zusammenarbeit und Kommunikation war nie möglich, obwohl wir es immer wieder versucht haben. Jetzt hat sie wieder keine Lust auf das Kind, ist weit weg gezogen von einem Tag auf den anderen, hat sie nicht wie immer nach ´ner Woche abgeholt und will auch erstmal nicht wieder kommen. Sie hat es diesmal beim Jugendamt telefonisch bestätigt, den KiGa abgemeldet, Kindergeld abgemeldet. Was können wir machen, damit die Kleine nicht wieder diesen ganzen Streß mitmachen muß? Überlegt sie sich es in einem halben Jahr wieder anders, wird sie wieder aus ihrer Kontinuität gerissen - wie schon so oft. Leider hat man als Vater in diesem Staat nicht die gleichen Rechte. Dazu kommt, dass wir jetzt vom Ex-Freund erfahren haben, dass sie sich wenig gekümmert hat, in der Woche, in der sie dort war, immer überfordert war und er alles mit der Kleinen machen mußte. Außerdem hat sie sich öfter bei Konfliktsituationen geritzt und irgendwelche Tabletten genommen, die sie ruhiger machten. Das war auch in der Beziehung zu meinem jetzigen Freund schon so, hat aber niemanden (weder Jugendamt noch Gericht) interessiert. Jugendamt hatte damals schon gesagt, am besten alles so regeln, also mündlich oder schriftlich mit ihr. Später hieß es, hätten Sie mal gleich alles gerichtlich in die Wege geleitet. Jetzt ist es wieder so, sie wären sich ja einig, die kleine bleibt bei uns, also besteht kein Handlungsbedarf. Wir fühlen uns ein wenig verarscht. Sollen wir jetzt das ABR beantragen? Oder das Sorgerecht? Für Antworten bin ich sehr dankbar

Mitglied inaktiv - 11.04.2011, 22:28



Antwort auf diesen Beitrag

Hat dein Freund denn offiziell Sorgerecht fuer seine Tochter? (In seinem Fall wahrscheinlich gemeinsame Sorge mit der Kindsmutter). Das Kind lebt nun dauerhaft beim Vater, das Wechselmodell kann als gescheitert betrachtet werden? Uebrigens gibt es in diesem Fall kein "wir", ER muss sich kuemmern, du spielst da keine Rolle.

von Pamo am 11.04.2011, 22:34



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, haben geteiltes Sorgerecht. Mein Freund guckt parallel in anderen Foren. Wir wollen, dass der Kleinen sowas nie wieder passiert! Zumal wir jetzt wissen, dass die Kindsmutter sich nicht wirklich um die Kleine gekümmert hat. Wie sieht es denn aus, wenn sie morgenv or der Tür steht und sie ´ne Woche mitnehem will? Wieder eine neue Umgebung, wieder alles anders. Und wenn sie sie nicht wiederbringt? Zuzustrauen ist ihr irgendwie alles.

Mitglied inaktiv - 11.04.2011, 22:53



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich würde versuchen, beides zu beantragen - und sollte sie noch mal kommen und das Kind zurück fordern, würde ich sogar fast an die Presse gehen. Ich weiß nicht, wie ich mich da ausdrücken soll, aber für mich hat die Frau jegliches Recht auf Sorge verwirkt. Dass jemand mal eine Auszeit braucht, bitte schön. Wie lange war das Kind anfangs bei ihm, als sie noch so klein war? JETZT ist sie wieder weg. Hat alles abgemeldet. Hat also kein Interesse. Wenn kein Jugendamt und kein Gericht das sieht, dann tut es mir leid, vor allem für das Kind :o((( Noch eine Möglichkeit wäre natürlich, aber da weiß ich nicht, wie es bei Euch und Dir aussieht, das Kind zu adoptieren. Aber dazu braucht Ihr die Einwilligung der Kindsmutter. Und ja - es GEHT, falls jetzt jemand sagen möchte, aber die Beiden sind doch nicht verheiratet... ich habe sogar ein befreundetes Pärchen in meinem Dunstfeld, wo weder er der Vater noch sie die Mutter ist (war damals glaube ich einer der ersten Fälle, wo zwei Nicht-Elternteile das SR bekommen haben und eine Adoption angestrebt wurde) - die richtigen Eltern waren einverstanden. LG Sue

Mitglied inaktiv - 11.04.2011, 22:37



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde erst mal nichts unternehmen um Zeit zu gewinnen, das reicht doch noch viel später. Es muss jetzt erstmal kontinuität reinkommen damit auch keinem mehr einfällt das Kind rauszureißen. Also erstmal stillhalten - beim JA jedoch vorsprechen und die neue Situation schildern und dann abtauchen. Wäre mein Weg.

von bobfahrer am 11.04.2011, 22:58



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ausser ihr seid auf den Unterhalt angewiesen, dann müßt ihr klagen.

von bobfahrer am 11.04.2011, 23:00



Antwort auf diesen Beitrag

Da euer Jugendamt ja nicht so prickelnd zu sein scheint, sollt sich Dein Freund einen Anwalt nehmen. Nicht um sofort etwas zu unternehmen, sondern um erst einmal die Sachlage zu schildern und Rat einzuholen. Der Anwalt vor Ort weiß, wie Familiengerichte in eurer Nähe aktuell entscheiden. Die Urteile heute dürften sich vom alten Urteil eklatant unterscheiden! Auf jeden Fall eventuelle Kontakte notieren. Das sich die Mutter "ritzt" und "irgendwelche Pillen schmeißt" deutet auf eine psychische Krankheit hin. Das solltet ihr nach Möglichkeit nicht ausschlachten. Zum einen, weil das Kind die Gerichtsakten irgendwann lesen wird, zum anderen wisst ihr nicht wie gut die Mutter medikamentös eingestellt ist. Ich würde mal Borderline vermuten. Aber das spricht nicht einer Kinderbetreuung entgegen.

von shinead am 11.04.2011, 23:10



Antwort auf Beitrag von shinead

Auf Borderline oder Psychose hab ich auch getippt...,aber wir sind ´keine Experten und dann ne Ferndiagnose ?! Bin auch für Ruhe bewaren, sie ist jetzt erstmal weg...aber sie ist ein Elternteil des Mädls und wird immer Umgang haben können, also geht sehr besonnen vor.

von bobfahrer am 11.04.2011, 23:15



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Hallo! Also die Psychische erkrankung der Ex auszuschlachten, finde ich link... Ausserdem gibt es das so häufig, da ist dann immer einer der beiden "psychisch" krank. Was die Ex mit dem Kind in "ihrer" Woche gemacht hat, geht Euch gar nix an, so lange es gut versorgt war. Und beim wöchentlichen Wechsel würde ich erst mal überhauot nichts sagen. Wahrscheinlich dauert es eine Weile, bis das Kiond nach ihr fragt... In Deckung gehen wäre auch mein Motto... Zeit läuft für Euch...

von carisma21 am 12.04.2011, 13:42