Geht um nen Arbeitsvertrag. 20Stunden wöchentlich. 4-tage A 5 Stunden .
Hier im Vertrag steht:
"Dem Arbeitgeber steht entsprechend der Teilzeittätigkeiten der gesetzlieche Urlaub zu, anteilige nach den im Durchschnitt geleiteten Stunden entsprechend einer vollzeittätigkeit von 40 Stunden wöchentlich und einem Urlaubsanspruch von 22 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Es wird ein Urlaubsstundenkonto geführt."
Der AG meint also die Hälfte?Also 11 Tage. Bei ner 4 Tage woche komm ich dann auf 2 Wochen und 3 Tag Urlaub???Ist ein bisschen wenig.Wird doch sicher andere gerechnet.
LG Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 31.08.2015, 15:49
Finde ich nicht wenig. Du arbeitest habe Tage - halber Urlaubsanspruch und hast statt Sa+So in der Woche 3 freie Tage.
von
mf4
am 31.08.2015, 15:55
Ich denke, Du musst es dann in Stunden umrechnen.
Eine Vollzeitkraft hat 22 Tage x 8 Stunden= 176 Stunden Urlaub
Du hast die Hälfte: 88 Stunden, durch 5 Stunden pro Tag = 17,6 Tage
von
tweenky
am 31.08.2015, 15:58
Ja das macht schon mehr sinn.In größeren Firmen hatte ich immer 19-24 Tage Urlaub. Dann kommt das hin.Dann mach auch das Urlaubsstundenkonto Sinn. DAnke
von
Aprilscherz2000
am 31.08.2015, 16:02
Das wird einfach runtergerechnet:
22 : 5 x 4 = 17,6 = gerundet 17,5 Urlaubstage, das sind bei einer 4 Tage Woche dann 4 Wochen und 1,5 Tage Urlaub.
Bei einer 5 Tage Woche sind 22 Urlaubstage 4 Wochen und zwei Tage.
Die Differenz von dem halben Tag entsteht durch die Rundung, ansonsten sind 4 Wochen Urlaub 4 Wochen Urlaub, egal, ob Du 4 Tage oder 5 Tage arbeitest.
von
Curly-Cat
am 31.08.2015, 18:48
Ich arbeite 3 Tage die Woche und habe 18 Tage Urlaub. Für eine Woche Urlaub (also 3 Arbeitstage) muss ich 3 Tage Urlaub einreichen. So komme ich auf 6 Wochen Urlaub im Jahr.
von
Zwerg1511
am 04.09.2015, 09:59