Alleinerziehend, na und?

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heiratsantrag!!!

Thema: heiratsantrag!!!

mein freund gedenkt tatsächlich, mich zu ehelichen, ich werd bekloppt:-)))))) der kindervater wird im dreieck hüpfen............. ich habe jetzt nen haufen aufgeregte fragen. Wie sieht das mit der krankenkasse aus?? vor allem, wir werden jetzt erstmal unsere klamotten zusammenschmeißen, wie sieht das mit der krankenkasse unverheiratet aber zusammenlebend aus??? UHV wird gestrichen für meine beiden kinderkröten? helft mir bevor ich hier noch in ohnmacht falle....

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:17



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Du verlierst den Status Alleinerziehend, wenn ein Partner bei dir wohnt (oder sonst ein Erwachsener). Steuerklasse 2 würde bei dir nicht mehr gelten. UHV steht dir aber normalerweise noch zu. Wenn ihr noch unverheiratet sind, aber zusammen wohnt, ist das der Krankenkasse egal. Was soll sich da denn deiner Meinung nach ändern?

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:23



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Ach so...wie unsensibel...HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUR VERLOBUNG

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:23



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Ich würde mich erstmal eine Runde freuen. Die Krankenkasse kannst du auch noch Montag anrufen. :-)

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:26



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GEIL herzlichen Glückwunsch !!!!

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:27



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ach dankeschön:-))))) ich bin auch ganz aufgeregt. nur zur erklärung, ich beziehe grade alg2, deswegen meine fragen, ich habe irgendwie angst, das der kk beitrag so immens hoch sein wird, das es ein riesenloch in die kasse reißt.

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:30



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Ich dachte, UHV verlierst du? Das habe ich allerdings nur gelesen, bin selber nicht betroffen. Ohne jetzt eine Spielverderberin sein zu wollen (ich bin selber gluecklich verheiratet): Wenn dich der Vorschlag so sehr ueberrascht, dann scheint mir, du hast nicht bereits ernsthaft mit dem Gedanken gespielt, diesen Mann zu heiraten. Ich wuerde ganz rational die Vorteile einer Heirat erwaegen und mich dann entscheiden ob sich das lohnt, vor allem finanziell. :) Den romantischen Klimbim wuerde ich ausblenden.

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 21:38



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Gem. § 1 Unterhaltsvorschussgesetz ist zum Unterhaltsvorschuss berechtigt, wer. 1. das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. bei einem Elternteil lebt, welches ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und 3. keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Unterhaltsvorschuss gibts dann nicht mehr

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 21:45



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Keine Ahnung vom Thema ! aber ich gratuliere dir ! Es ist schön, wenn man weiß, daß man dem anderen so wichtig ist ! LG

Mitglied inaktiv - 16.01.2010, 08:28



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Erstmal herzlichen Glückwunsch. Zum Thema Unterhaltsvorschuss... Es ist NICHT richtig, dass du den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verlierst solange ihr "nur" zusammen lebt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verlierst du erst dann, wenn ihr euch das Ja-Wort gegeben habt. Auch wenn ich hier sicher ganz unromantisch argumentiere.... Du solltest dir auf Grund der Finanzen wirklich gut überlegen, ob ihr es ohne diese ganzen Zuschüsse schafft, denn wenn ihr dann wegen Geldproblemen an allen Ecken und Kanten sparen müsstet wird es sicher keine Traumhochzeit.... Und wenn ihr den romantischen Klimbim braucht, dann schnappt euch eure Freunde bereitet ein schönes Fest vor und einer eurer engsten Vertrauten soll eine Rede halten :-) Das finde ich auch schön.... Wegen Krankenkasse.... wenn ihr heiratet bist du über deinen Mann mitversichert... Solange ihr nur zusammenlebt ändert sich rein gar nichts!!!! Versucht doch erstmal ohne ALG2 eine Zeit zu leben und bezieht wenigstens noch Unterhaltsvorschuss, der deinen Kindern ja auch zusteht und dann wenn ih merkt, dass das klappt, dann wird "geehelicht":-) Viel Glück....

Mitglied inaktiv - 16.01.2010, 10:05