Alleinerziehend, na und?

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jugendamt

Thema: jugendamt

wenn ein vater mit dem jugendamt kontakt aufnimmt und möchte ein gesprächstermin mit der mutter haben. ist das jugendamt dann nicht verpflichtet das der mutter mitzuteilen??

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 17:23



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ich denke schon dafür sind die ja da.

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 17:37



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es wäre von vorteil wenn das JA die mutter informiert. denn wenn TATSÄCHLICH ein gespräch stattfindet wäre es von vorteil wenn die mutter dabei ist, sonst führt der KV nämlich nen MOnolog. Das wäre ja nicht der Sinn der Sache

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:17



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besser hätte man es nicht beschreiben können

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:21



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und wenn diese tante vom jugendamt dies nicht tut!! und das gegen die mutter verwendet wird? kann jetzt leider nix genaues schreiben.

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:33



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Also bei uns war es so: Mein Ex wollte einen Termin mit dem JA und hat dort der Tante sein Leid geklagt. Daraufhin hat die Tante einen Termin zu dritt gemacht und mir das schriftlich mitgeteilt. Ich habe dann die SA angerufen, weil ich vorab auch erst einen Termin mit ihr allein wollte, um meine Sicht der Dinge darlegen zu können. Das Gespräch zu dritt war dann anschließend. Lief sehr super. Bist sicher, dass der KV nicht mit der SA allein ohne Kindsmutter sprechen wollte?

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:39



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ja, da bin ich sehr sicher. habs nämlich hier schriftlich. kann leider nicht mehr erzählen...schwebenes verfahren.

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:55



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schwebendes Verfahren - kannst Du deshalb darüber nichts schreiben??? Kapier ich nicht. Und ich würde sagen, wenn der Mann zum JA geht und einen Gesprächstermin mit der Frau vereinbaren möchte und das JA die Frau nicht informiert, dann hat das JA nen Fehler gemacht, nen Sachbearbeiterfehler

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 20:30



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ja verstehe auch das Problem nicht selbst wenn die Mutter vom Termin wüßte und wollte nicht wird das nicht bestraft...

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 20:44



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na sicher teilt das Jugendamt das der Mutter mit, nur muss sich diese darauf nicht einlassen... und dann müsste der Vater übers Gericht gehen...

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 20:42



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ja schwebendes verfahren, d.h. ich werd hier nun nix weiter erzählen. weil mann hier mitliest. gut dann hat die dame vom jugendamt einen fehler gemacht, werd sie montag mal darauf ansprechen bzw ihren chef!

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 21:22