Thema:
Hartz4 oder Wohngeld
Hallo
Ich hab da mal eine frage, ich bin Hartz 4 Empfängerin.
Ab ende nächsten Monat kommt mein erstes Kind zur Welt und auch ab nächsten Monat beginnt mein minijob. Zurzeit arbeite ich nicht.
Ich bekomme dann ja 300€ Elterngeld, 144€ Unterhaltsvorschuss, 190€ Kindergeld und verdiene 450€ bei dem Minijob.
Meine Wohnung kostet 220€ Kaltmiete + 80€ Nebenkosten und 67,50€ Heizkosten (ohne Warmwasser)
Ich würde dann von der Arge insgesamt noch ca. 250€ bekommen.
Ist es möglich, wohngeld zu bekommen? Den dann wäre ich von der arge ja komplett weg.
Lg
Nathalie
von
Mirashe
am 26.05.2016, 12:03
Soweit ich weiß beträgt sag maximale Wohngeld die Kaltmiete, bei Dir also weniger als H4, somit wirst Du H4 bekommen und kein Wohngeld, weil sonst Den Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Falls ich Unsinn erzähle, würde ich mich gern bekehren lassen...
von
Fru
am 26.05.2016, 12:46
Hm
Also ich würde ja zusammen 1089€ bekommen, davon 404€ Regelsatz für mich 239€ Regelsatz für die kleine und dann noch warmmiete 367,50€.
Dann habe ich noch ca. 73€ übrig.
Mein Regelbedarf wäre gedeckt.
Lg
Nathalie
von
Mirashe
am 26.05.2016, 12:57
Hm
Also ich würde ja zusammen 1089€ bekommen, davon 404€ Regelsatz für mich 239€ Regelsatz für die kleine und dann noch warmmiete 367,50€.
Dann habe ich noch ca. 73€ übrig.
Mein Regelbedarf wäre gedeckt.
Lg
Nathalie
von
Mirashe
am 26.05.2016, 12:55
Kannst du den Job nach dem Mutterschutz weiter machen? Die acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten. Die Frage ist auch wie du dann weiter krankenversichert bist, im Moment ja über die ARGE danach müsstest du dich wohl selbst versichern das sind gut 160 Euro
von
sterntaler82
am 26.05.2016, 13:12
Also das wäre ein minijob auf Heimarbeit, ich würde dann auch schon die 8 wochen nach der Geburt arbeiten, ist das nicht meine Entscheidung? Wieso darf ich das nicht? Hm stimmt an die Versicherung hab ich nicht gedacht. Der minijob fängt ab 01.06 an unbefristet
von
Mirashe
am 26.05.2016, 13:16
In Deutschland hat man acht Wochen nach der Geburt den Mutterschutz und anders als die sechs Wochen vor der Geburt ein absolutes Berufsverbot als Arbeitnehmer. Einzige Ausnahme die ich kenne ist bei Selbständigkeit.
Und wie gesagt krankenversichert musst du ja auch sein.
Und ich weiß auch nicht ob du dir das nicht zu einfach mit einem Säugling und zuhause arbeiten vorstellst.
von
sterntaler82
am 26.05.2016, 13:35
Wäre dann übers elterngeld versichert hab ich gelesen
von
Mirashe
am 26.05.2016, 13:50
Wäre über elterngeld versichert. Und der Job ist nur 1 Stunde am tag Kugelschreiber zusammen zu bauen
von
Mirashe
am 26.05.2016, 13:52
Somit verschiebst du das Problem aber nur um ein Jahr.
Und trotzdem darfst du acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten , totales verbot vom Gesetzgeber dein Arbeitgeber würde sich strafbar machen.
von
sterntaler82
am 26.05.2016, 14:00
Oje. Ich hoffe, du bist noch nicht in Vorleistung getreten? Kugelschreiber werden heutzutage doch ohnehin maschinell hergestellt ... Ich hoffe, du fällst damit nicht auf die Nase und machst dich zudem noch strafbar (MutterSCHUTZ).
von
Alexa1978
am 27.05.2016, 14:23
mit kugelschreiber zusammenbauen ist schon mancher auf die nase gefallen....sei vorsichtig....ob du da überhaupt geld siehst....und das mit dem mutterschutz...mach dich nicht mit strafbar....die zeit nach der geburt ist festgelegt...da darfst du echt nicht arbeiten....lg
von
omagina
am 26.05.2016, 16:30
Acht Wochen nach Geburt ist in Deutschland Mutterschutz und bedeutet Arbeitsverbot. Das ist Gesetz, Zuwiderhandlung strafbar.
Außerdem denke ich, das du zu blauäugig da ran gehst. Zum einen weißt du nicht, wie es mit Baby wird und zum anderen wirst du mit nur einer Stunde Arbeit am Tag niemals 450 Euro bekommen (es mag solche Stundenlöhne geben, aber sicher nicht für's Kugelschreiber zusammen schrauben).
von
fabiansmama
am 26.05.2016, 17:58
Du bekommst 450€ für 1h/Tag Kugelschreiber zusammen bauen?
Öhm... bist du dir da sicher?
von
mf4
am 26.05.2016, 20:19
Liebe Mirashe,
du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du für 80 Kugelschreiber pro Woche insgesamt 450 Euro im Monat bekommst. Sind die aus Platin, oder wie soll sich das für den Auftraggeber rechnen? Keine Ahnung, wie du an diesen ominösen Auftrag gekommen bist, und lobenswert, dass du etwas verdienen möchtest, aber da will dich jemand verarschen.
LG terkey
von
Terkey235
am 27.05.2016, 01:07
Hallo,
Erkundige dich noch mal, ob du wirklich während des Elterngeldbezugs krankenversichert bist.
Schildere mal deine Situation.
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen weiter selbst die Beiträge während der Elternzeit bezahlen. Wie das bei dir ist, da du vorher Hartz 4 bezogen hast, weiß ich nicht.
LG luvi
von
luvi
am 27.05.2016, 07:10