Hallo,
werde ab dem 1.12. auch eine alleinerziehende Mama sein. War mit meinem Ex Verlobten 10 Jhr und 3 Monate zusammen. In dieser Zeit sind 3 Kinder enstanden. 9 1/2, 7 1/2 (beides Mädchen) und seit gestern 3.(ein Junge).
Ich werde jetzt Hartz 4 beantragen müssen, denn mein Ex hat nicht so viel Geld um für alle Unterhalt zu zahlen. Wieviel € stehen uns denn überhaupt zu. Kennt sich damit jemand aus?
LG MrsNapi
von
MrsNapi
am 19.11.2010, 13:55
293847 Euro....
Versuch doch mal einen H4 Rechner, ich denke nicht, das hier jemand Deine finanzielle Situation kennt
von
Fru
am 19.11.2010, 14:08
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute zur Geburt! Ich wünsche euch,dass ihr trotz Trennung und Hartz 4 Sorgen eine schöne Zeit habt.
Gruß, Sabri
von
Sabri
am 19.11.2010, 14:35
ihr Kind wurde gestern 3???
von
Keksraupe
am 19.11.2010, 15:13
Oh, ich habe verstanden, seit gestern ein 3. Kind.
Gruß, Sabri
von
Sabri
am 19.11.2010, 15:34
Dir stehen 359 Euro zu, den Kindern je 211. Mehrbedarf alleinerziehend mit drei Kindern, davon mind. zwei unter 16 Jahren: 129 Euro. Macht 1121 Euro, wenn ich mich nicht verrechnet habe, plus Mietkosten für angemessenen Wohnraum. Die Mietgrenzen musst du in deinen Landkreis erfragen.
Davon abgezogen werden Unterhalt (ggf. Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann) und Wohngeld, wenn Du das für deine Kinder beantragen sollst, aber das wird der ungefähre Betrag sein, der dir immer zum Lebensunterhalt bleibt.
Wenn du arbeitest, sind erstmal 100 Euro anrechnungsfrei, dann bleiben 30% (bis 800 Euro Einkommen).
Ob du überhaupt Anspruch auf ALG II hast, ist abhängig von deinem Vermögen, also Altersvorsorge, Erbschaft, Auto etc. Es gibt einen bestimmten Betrag, den du pro Lebensjahr behalten darfst, was darüber hinaus geht, müsste aufgebraucht werden. Das Auto darf einen Wert von 7500 Euro haben.
von
rabukki
am 19.11.2010, 14:51
Das war nicht ganz richtig erklärt...
die 1121€ + Kindergeld + Miete gibt es NICHT
Miete (wenn angemessen) ja aber Kindergeld wird komplett als Einkommen angerechnet.
von
mf4
am 19.11.2010, 16:49
Nee, hab ich auch nicht geschrieben.
1121 plus angemessene Miete sind der Bedarf, also das Maximum an staatlichen Leistungen,
Einkommen wie Unterhalt oder sonstige Transferleistungen werden bei Hartz IV angerechnet,
Einkommen aus Berufstätigkeit wird anteilig angerechnet.
von
rabukki
am 19.11.2010, 20:14
Wollts nur noch hinzufügen, denn manchen ist nicht klar, dass alles was sonst noch herein kommt an Geld gegengerechnet wird.
von
mf4
am 19.11.2010, 22:25