Alleinerziehend, na und?

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Habt ihr für eure Kinder schriftlich festgelegt

Thema: Habt ihr für eure Kinder schriftlich festgelegt

bei wem sie leben sollen wenn euch etwas zustoßen würde? Wie ist das denn? Leben die dann automatisch beim Vater? LG SPMFL

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 01:11



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DAS war vor der geburt einer meiner größten sorgen. aber meine gerda (SB beim JA) meinte, da wir nicht das gemeinsame sorgerecht haben und aller vorraussicht nach auch der umgang nur begleitet stattfinden würde, bekommt der KV nach meinem ableben keineswegs das kind. erst wird in deiner familie gesehen,wer in frage kommt: alter; beziehung zum kind; finanzieller background und soziale kompetenz sind da wichtiger als die tatsache, dass da gene ähnlich sind

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 01:16



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Hmm Uta mir wurde das anders gesagt im Jugendamt bei uns hier nach der Geburt meiner Kleinen vor 18 Monaten. Ich solle wenn ich nicht will, daß Estelle nach meinem Ableben ( was für ein Wort ) zum Kindsvater kommt, etwas aufsetzen, wohin ich will daß sie kommt. Und das Schreiben am Besten dieser Person geben...dann ist es kein Problem daß das Kind bei alleinigem Sorgerecht auch zu der anderen Person kommt und NICHT zum KV. Ansonsten aber wurde mir gesagt, kommt es automatisch zum KV... Na klar denk mir auch, wenn sich der aber nie gekümmert hat...daß da dann nochmal anders geschaut wird. Aber als erstes wird wohl immer in Erwägung gezogen, ob es nicht zum KV soll...also denk ich mir am Besten wenn man dies absolut gar nicht möchte, etwas aufsetzen...

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 08:46



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mir wurde auch gesagt das als erstes beim KV geprüft wird, ob es dahin kann... aber das würde ich auch nicht wollen, somal er sich ja eh nicht kümmert... tja mein Problem ist nur das ich meine Kinder eigentlich niemanden anvertrauen würde... soviel Familie habe ich leider nicht... meine Oma ist einfach schon zu alt dafür und mein Vater hat selber zwei Kinder in dem Alter und auch nicht so den Bezug zu meinen Kindern, da er ziemlich weit entfernt bei uns wohnt... tja und dann verliesen sie einen schon... hoffe mir passiert nie etwas, bis die drei groß sind...

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 09:09



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wir haben das gemeinsame sorgerecht und sie würde dann sicherlich zum papa kommen,das würde ich auch wollen. er hätte die volle unterstützung meiner eltern und seiner eltern bezüglich betruung usw. muss man das nicht sogar bei notar festlegen wenn nur einer das sorgerecht hat? gruß carina

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 11:23



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Nein bei alleinigem Sorgerecht muß da nichts notariell festgelegt werden.

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 17:06



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da meine tochter seit 13 jahren keinen kontakt zum kv hat und auch nicht wünscht, habe ich 2000 verfügt, daß sie bei meinem mann leben soll. im falle des gemeinsamen ablebens, sollen beide kinder bei meiner schwester leben. ich denke, in unserem fall würden die richter meinem wunsch entsprechen. es sei denn bocki pubertät bock will es anders.

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 12:08



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Da ich noch einen guten Kontakt zum KV habe, habe ich mir darüber gar keine Gedanken gemacht. Es war für mich klar , dass er zum Vater kommen wird. Wenn dieser nicht mehr ist, zu meinen Eltern. Aber dieses Posting bring mich zum Nachdenken, weil meine Mutter doch einen Herzinfarkt hatte. Aber ich denke , solange der Kontakt zum KV gut ist und es nichts wesentliches zu beanstanden gibt, wird es erstmal so sein, Aber ich werde mir mal weiter Gedanken darüber machen. LG, Angela

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 12:48



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...und derzeit wäre es (in meinen Augen zumindest) klar, daß unsere Tochter dann bei ihm leben würde. Wir habe darüber noch nicht gesprochen, aber er würde es sicher nicht zulassen, daß sie woanders leben würde... lg heike

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 15:04



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Ja, für meine Tochter habe ich ein Schriftstück bei Gericht hinterlegt, weil ich nicht will, dass sie zum Vater kommt. Ich habe dort mehrere Möglichkeiten aufgezählt, wo sie bleiben könnte (meine Geschwister, Geschwister ihres leiblichen Vaters). Mittlerweile ist sie schon so alt, dass sie mitentscheiden könnte. Mein Sohn würde bei seinem Vater bleiben, meine Tochter würde jetzt wahrscheinlich auch bei ihm bleiben wollen. Sorge macht mir, dass die beiden Kinder (haben verschiedene Väter) getrennt werden könnten. Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 15:08



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Ja, die Frage kam mir ja noch nicht...und ich dachte mir eben auch, sollte ich noch einmal einen Partner haben und da auch Geschwister da sein...wäre es sicher besser, daß das Kind dann dort bleiben könnte...da es doch seine Familie dort sieht und wenn dann schon Mama weg ist...welchen Sinn würde es machen, den Rest der Familie auch noch zu nehmen??? lg heike

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 15:11



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Bei uns ist es auch eine praktische Frage: Meine Tochter würde es sicher bevorzugen, dort zu bleiben, wo ihr ihr Umfeld (Schule, Ganztag, Freunde, Vereine) erhalten bleiben kann. Das wäre nur bei meinem Ex (Vater meines Sohnes) und bei ihrer Tante+Onkel (Bruder ihrer leiblichen Vaters) der Fall. Dazwischen müsste sie sich dann entscheiden (beide würden sie nehmen und mit beiden wäre ich auch einverstanden). Ich denke, sie würde sich letzentlich dafür entscheiden, mit ihrem Bruder zusammenzubleiben bei dessen Vater. Aber ich sterbe ja nicht. Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 16:07



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Ich muß ehrlich sagen, ich denke in den letzten Tagen auch öfter daran, weil mein Ex mir gegenüber handgreiflich geworden ist. Weiß ich, ob er das nicht auch bei meiner Tochter wird, wenn sie mal nicht so will, wie er? Was genau soll denn in so einem Schreiben drin stehen? Kann mir jemand paar Stichpunkte geben? Wo soll das Schreiben überall hin? Ist Notar Pflicht? Hatte mal gelesen, dass auch das J-Amt darüber informiert sein sollte. Wenn dann würde ich meine Eltern angeben, da sie sich im Moment, seit dem Auszug im Nov. rührend um Polly kümmern und sie sich auch "sauwohl" bei ihnen fühlt. LG und Danke schon mal - Daniela

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 20:37