Thema:
Krankenkasse-Kur-Arbeitslos???
So ich bin zum 15.07 gekündigt.FAhre aber am 11.07 in Mutter Kind Kur.Jetzt sagte mir die Arge das ich dann erst nach der Kur arbeitslosengeld bekomme und die Krankenkasse dann dafür aufkommen muß.Kennt sich jemand damit aus??
gruss Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 29.06.2012, 10:01
Ich habe kein wirkliches Wissen, aber eine Kur müsste doch wie "krank" zählen und dann müsstest du von Anfang an ALG bekommen.
Frag doch mal Frau Bader im Rechtsforum.
LG
S
von
suchepotentenmannfürsleben
am 29.06.2012, 10:13
und da ich während des Beschäftigungsverhältnis in Kur fahre, erhalte ich ab dem 15 dann erstmal Krankengeld.Der Tag nach der Kur wird dann erst mit arbeitslosengeld berechnet.
Man ist das komplieziert und was fürn heck meck.Hoffentlich hat die Klage erfolgreich und ich bleib dann einfach noch 1 Monat beschäftigt.Das würde mir sehr viel ersparen
gruss Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 29.06.2012, 10:52
Ich glaube, während einer Kur bekommt man kein bzw weniger ALG, weil man ja keine Kosten hat (für Lebensmittel, Strom usw).
Wir wollten ja auch auf Mu-Ki-Kur fahren aber wg des neuen Jobs fällt das ja erstmal flach.
von
Sunny76
am 29.06.2012, 12:48
Das ist doch Unsinn... warum weniger ALG1?
Und selbst mein ALG2 habe ich voll bekommen als ich 2 Wochen im KH war und 3 in der Reha.
Man bezahlt weniger Strom, weil man mal 3 Wochen weg ist? Und überhaupt... Strom interessiert nicht einmal bei ALG2, denn das JC zahlt nichts zum Strom.
von
mf4
am 29.06.2012, 13:38
Natürlich zahlt man weniger Strom, wenn man 3 Wochen weg ist. Es brennen in der Zeit keine Lampen und es wird nichts gekocht und es läuft kein Elektrogerät..
Außerdem zahlt man den Strom ja auch VOM ALG2 also hat es schon was damit zu tun.
von
Sunny76
am 29.06.2012, 14:07
Ich kenne keinen dessen monatl. Abschlag wegen 3 Wochen Kur plötzlich ein anderer ist. Wer soll denn das ausrechnen, was nicht verbraucht wurde?
Hab ich noch nie gehört.
von
mf4
am 29.06.2012, 14:14
Hallo.Bis vor glaub ich 3 Jahren war es so das man das Der ARGE melden musste wenn man in Kur fährt und man hat für diese zeit dann glaub ich 30% weniger ausgezahlt bekommen,hat sich jetzt aber geändert.
LG Citygirl244
von
Citygirl244
am 29.06.2012, 13:50
Melden muss man es jetzt auch...
ist ja klar, weil man längere Abwesenheit melden muss.
Wenn überhaupt wäre gerechtfertigt, dass das Geld für Nahrung nicht gezahlt wird aber da man pro Tag 10€ im KH und Reha usw. zahlt kommt man mit den DreiEuroFufzig, die man für Essen am Tag vom Amt bekommen würde nicht einmal hin.
Bei ALG1 (und darum gehts ja hier) wird gaaaaar nichts abgezogen.
von
mf4
am 29.06.2012, 13:56
Hallo !
Also ,ich gebe mf4 recht - zu Hause läuft doch alles weiter -Miete , Strom , Gas - wie soll man das denn ohne ALG bezahlen ?
von
MeinSternchen
am 29.06.2012, 18:05
Ich denke mal, das es bei ALG2 auch so ist.
von
viersindwir
am 30.06.2012, 07:37