Hallo zusammen,
gibt es eigentlich eine Art Vorgabe wie groß eine Wohnung maximal sein darf für eine Alleinerziehende mit 2 Kindern?
Und wenn ja - wo kann ich die in Erfahrung bringen?
Oder ist das Bundesland abhängig?
Danke und viele Grüße
von
Conny2012
am 13.11.2010, 10:16
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Vielleicht hilft Dir das weiter...
von
rostigernagel
am 13.11.2010, 10:34
hallo
also wenn du die wohnung selber zahlst ohne unterstützung vom amt,dann ist es egal.
ansonsten ist das wohl von stadt zu stadt verschieden,das kann dir dann das amt genau sagen
Mitglied inaktiv - 13.11.2010, 10:40
Hallo
Also man sagt für eine Person 45-50qm und jede weitere 15qm und ich glaub ab der 4ten Person sind es dann nur noch 10qm.
Aber dann ist es ja noch unterschiedlich mit den Kosten du kannst ne 3-Raum Wohnung haben mit 80qm und kostet 800€ warm oder nur 500€ warm das kannst du dann nur bei deiner Arge erfahren LG
von
findelkind
am 13.11.2010, 10:38
Hallo,
hier in der Stadt gilt: 2 Personen 60qm und jede weitere Person + 15qm.
Dann ist aber auch noch der Mietpreis ausschlaggebend. Der darf bestimmte Summen nicht überschreiten. Die genauen Summen kenne ich aber nicht.
Wenn man kein Hartz IV bezieht, dann ist die Wohnungsgröße egal.
LG Kerstin
von
leaelk
am 13.11.2010, 10:47
in Berlin, wenn man beim JC ist:
2 Personen 445 €, m2 spielen eine untergeordnete Rolle
Grüße H.
Mitglied inaktiv - 13.11.2010, 10:55
Antwort auf diesen Beitrag
Hier würde man für 5 Personen weniger Miete berücksichtigt bekommen.
von
mf4
am 13.11.2010, 11:18
Hier in NRW darfst Du bei 3 Personen 77 qm haben.
Evtl. auch mehr, wenn die Miete in den Rahmen paßt.
LG
Danie
von
Danie1710
am 13.11.2010, 23:13