Alleinerziehend, na und?

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gibt es ein gesetz das kindern verbietet kontakt...

Thema: gibt es ein gesetz das kindern verbietet kontakt...

...zum leiblichen vater aufzunehmen? ich war nämlich gerade beim jugendamt und wollte die wohnadresse des kv wissen. die dame dort meinte "dürfen wir ihnen nicht geben, da müssen sie sich mit den vater in verbindung setzen" ähmmm? ja genau und wie soll das gehen? zum glück lass ich mich ja nur sehr selten wegschicken ohne dass ich das bekomme was ich will. diesmal hab ich mich auch nicht abschütteln lassen *g*

von yellow_sky am 22.12.2011, 10:40



Antwort auf Beitrag von yellow_sky

wie hast du es denn gemacht? gerne per PM.

von shortie am 22.12.2011, 10:42



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Na ganz tolle Logik vom Jugendamt... die hat die Weisheit wohl nicht gerade mit Löffeln gegessen. Nun ja, verboten ist es den Kindern nicht... aber private Daten stehen ja immer unter Datenschutz.

von susafi am 22.12.2011, 10:55



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hab mir jetzt die mühe gemacht und mal schnell die letzten bescheide bzw. beschlüsse angesehen. der eine kam vom gericht (unterhaltsbeschluss), in dem der name inkl. adresse des vaters steht, und der andere kam von einem anderen amt in dem auch steht "dieses schreiben ging auch an KV + adresse" so viel zum datenschutz. deswegen wunderte es mich umso das die da so komisch tun....

von yellow_sky am 22.12.2011, 11:05



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huhu! mein Nochehemann hat ein uneheliches Kind und wünscht ausdrücklich keinen Kontakt.Dies ist auch beim JA angegeben... Aber : wenn man weiß wo der Vater wohnt,kann man ja zum Einwohnermeldeamt gehen... lg sif

von Sif am 22.12.2011, 11:16



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"mein Nochehemann hat ein uneheliches Kind und wünscht ausdrücklich keinen Kontakt" ja das gibt es ja leider auch. ich gehe mal davon aus das der kv das auch nicht möchte, sonst würd er sich doch bestimmt um kontakt bemühen. aber deswegen kann man das kind ja nicht davon abhalten einen brief zu schreiben.... lg

von yellow_sky am 22.12.2011, 11:25



Antwort auf Beitrag von yellow_sky

Eigentlich ja umgekehrt: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem KV. Wenn der KV keinen Umgang wuenscht, dann stellt sich die Frage ob dieser Wunsch das Recht des Kindes ueberwiegt? Interessante Frage. Vielleicht haette das Jugendamt dem Kinde die Adresse des KV gegeben, statt deiner? Aber eigentlich klingt das so als sei die betreffende Person bei JA ihrer Sache unsicher gewesen.

von Pamo am 22.12.2011, 12:13



Antwort auf Beitrag von yellow_sky

tja, ich hab ja nu 2 KV und laufe dem Unterhalt hinterher..... Bei einem Jugendamt habe ich sämtliche Schreiben in Originalkopie erhalten (mit Adresse des KV) und beim derzeitigen nur ohne..... (wär jetzt böööööööse, wenn ich manchmal glaube, dass es gar nicht abgeschickt wurde). Diese SB ist definitiv auf der Seite des KV. Meinem Sohn/oder mir stünde mehr Geld zu (wg. Betreuungskosten) und sie weigert sich standhaft seit 4 Jahren, diese Kosten einzufordern (nein, ich will ihn nicht ausnehmen, aber der KV verdient 3 x so viel wie ich). Da wir ohne staatliche Unterstützung leben und ich keinen Kampfgeist mehr habe..... ist es eben so.........

von ursel66 am 22.12.2011, 19:34