Hallo,
ich lebe seit Anfang des Jahres von meinem Ehemann getrennt.
Nach dem Trennungsjahr wollen wir uns einvernehmlich scheiden lassen.
Folgende Fragen beschäftigen mich:
1. Muss ich mir eine Bescheinigung über das Getrennt leben ausstellen lassen?
2. Welche Stellen stellen solche Bescheinigungen aus?
3. Ich bin mittlerweile in eine andere Stadt gezogen und hatte bei der Anmeldung beim Bürgerbüro angegeben, dass ich getrennt lebe.
Reicht dies aus?
4. Wann muss ich meine Lohnsteuerklasse ändern?
Ich hoffe, dass ihr mir einige Antworten auf diese Fragen geben könnt.
Vielen Dank!
von
zeitnah
am 20.09.2011, 12:48
Gerade gestern habe ich mit dem Finanzamt telefoniert. Heute war ein Antrag im Postkasten. Den muss ich ausfüllen uns wieder zurückschicken. Dann bekomme ich eine Bescheinigung über das steuerliche getrennt Leben. Ich brauche das fürs Amt wegen meinem Hartz4 Antrag
Mitglied inaktiv - 20.09.2011, 13:06
Bescheinigungen darüber gibt es m.W. nicht. Es genügt, wenn du es glaubhaft versicherst.
Lohnsteuerklasse wird bei Umzug normalerweise automatisch erfragt, und dann werden sie dir dort sagen, ob du bereits die Anforderungen für eine Änderung der Steuerklasse erfüllst, oder noch nicht.
Normalerweise reichen zwei getrennte Wohnsitze.
von
shortie
am 20.09.2011, 17:13