Alleinerziehend, na und?

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Gemeinsames Sorgerecht

Thema: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo und Guten Morgen, ich benötige bitte mal dringend Eure Hilfe. Ich bin ja mit meinem Sohn 4,5 Jahre alleinerziehend. Ich habe eine Fernbeziehung und mein Freund wünscht sich ein Kind - so! Ich mir auch und jetzt fragt er mich doch tatsächlich, warum er nicht das halbe Sorgerecht bekommt. Warum wohl nicht! Ich soll alle Pflichten haben und er will, dass ich das wichtigtste Recht einer alleinerziehenden Mama halbiere. Frage: Könnt Ihr mir helfen stichpunktartig (weil Mann!)Argumente zu finden, das Sorgerecht nicht zu teilen? Ich fühle mich in dieser Frage einfach erpresst, zumal wir noch nicht mal verheiratet sind und ich das auch nicht möchte, da ich mich bereits 2005 habe scheiden lassen und die Erfahrung gemacht habe, dass genau dieser Punkt dauernd zu Problemen im Alltag führt. Lieben Dank

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 09:18



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Er kriegt es nciht, fertig. Lass dich da bloß nicht bequatschen! Will er das gemeinsame, soll er dich halt heiraten und nicht so weit weg von euch leben. Er müsste alles mitunterschreiben und das geht bei Fernbeziehungen nun mal nicht immer. Frag ihn doch mal, warum er es überhaupt haben will, was er sich davon verspricht?

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 09:28



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gerade bei einer Fernbeziehung ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu haben.Ansonsten brauchst Du für jede Kleinigkeit ne Unterschrift.Anmeldung des Kinds (wobei das kann auch glaub ich einer allein!?)Kindergarten anmeldung, OP, Schule, Kontoeröffnung Gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 09:33



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Warum möchtest du ein Kind haben, wenn du in einer Fernbeziehung lebst. Klar hat jeder das Recht ein Kind zu bekommen, aber die Probleme sind ja jetzt schon da. Man sollte sich vorher Gedanken machen, ob in so einer Konstellation es überhaupt für ein Kind erträglich ist. Gruss Moni

Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 12:18



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Warum sollte er ein Kind wollen, aber auf alle "Rechte" an dem Kind schon im Vorfeld verzichten? Das ist, als würde er den kredit für ein Haus unterschreiben, für das nur Du im Grundbuch stehst. Ich kann ihn verstehen, ich wäre auch sauer. Und, glaube mir, ich bin die ALLERERSTE, die weiß, daß ein GSR bei Trennung zu Problemen führt. Und es gibt sicher Fälle, wo ich einem GSR auch nicht zustimmen würde. Aber Ihr seid zusammen, Ihr wollt zusammen bleiben, die Fernbeziehung ist doch sicher keine Dauer-Option. Was spricht also gegen das GSR, außer einer diffusen Angst Deinerseits, die Du ihm nicht mal erklären kannst, weswegen Du HIER um Rat fragen mußt. HIER, wo die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß 90% mit dem GSR schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das spricht Bände. Weiß Dein Egon, daß und was Du hier postets? Bei den AEs? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 09:43



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Ehrlich gesagt, finde ich es komisch, wenn man sich ein gemeinsames Kind wünscht, aber gleich auf alleiniges Sorgerecht besteht. Ich könnte mir vorstellen, dass er sich nur als Samenspender fühlt, der später eigentlich garnicht am Kind beteiligt sein soll. Klar kann eine Beziehung schiefgehen, aber das klingt jetzt so, als ob Du schon damit rechnst, dass es eh nicht hält. Und zum Thema Unterschriften: Er ist doch am Wochenende da, oder? Und vielleicht zieht Ihr ja auch richtig zusmmen.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 10:43



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... ihr solltet besser die Idee, ein gemeinsames Kind zu zeugen, schnellstens verwerfen. Lies dienen text noch einmal durch und du wirst sicherlich erkennen, dass offensichtlich keine gemeinsame Basis für ein gemeinsames Kind existiert! Wenn man als Paar sich bewusst für ein gemeinsames Kind entscheidet und gleichzeitig über die gemeinsamen Rechte&Pflichten für dieses Kind so gedacht wird, wie du es hier schreibst, dann sollte man es nicht tun. Gemeinsames Sorgerecht heisst, gemeinsam die Verantwortung zu tragen. Das heisst aber nicht, dass man das Sorgerecht "teilen" kann. Ich halte das nicht für spitzfindig, darauf hinzuweisen, dass es bei geminsamen SR eben um gemeinsames Handeln geht, nicht um geteiltes.... Du willst aber nicht gemeinsam mit dem potenziellen Vater handeln und erziehen, sondern dein eigenes Ding machen.... von daher besteht keine gemeinsame Basis und das solltest dui dann auch deinem "noch"-Partner sagen.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 10:48



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ich würds nciht tun mit dem GSR. er kann ja trotzdem alles mitentscheiden nur die unterschrift kommt halt von dir ICH würds nie wieder tun mit dem GSR egal wie gut ich mit meinem Freund klar komme, das eine mal war mir ne Lehre

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 10:51



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Also mein Ex-Mann und ich haben auch das GSR, er kümmert sich allerdings nicht um die Kids und sie wollen zur Zeit auch garnicht mehr zu ihm. Trotzdem behält er das GSR. Mein Freund und ich erwarten im März unser Baby und ich sehe es da wie RainerM, es geht beim GSR nicht darum es sich zu teilen, sondern um gemeinsam zu handeln. Egal wie es mit meinem Ex-Mann läuft, mein Freund kann doch nichts für die Fehler die mein Ex gemacht hat oder besser immernoch macht. Wir werden auf jeden Fall das GSR haben, denn er ist der Vater des Babys und der Mann an meiner Seite mit dem ich alt werden will. Wenn ich mir da nicht sicher gewesen wäre, dann hätte ich sicher kein Kind mehr bekommen! Solltest echt nochmal drüber nachdenken. Und eure Fernbeziehung wird ja sicher nicht für immer sein, oder? LG Tanja

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 11:21



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... welch kranke Ansicht. Kann mich nur Rainer anschließen: Vergeßt das mal mit dem gemeinsamen Kind ganz schnell wieder, Ihr begreift die Dimensionen des Elternseins überhaupt nicht. Mit Deiner Sicht der Dinge kann das Ganze nur scheitern, armes Kind. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 12:31



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Liebe Mitschreiberinnen und Mitschreiber, erstmal Danke für Eure Postings. Dass man hier allerdings bei Fragen angegriffen wird, ist nicht ok. Ich habe eine Frage gestellt und aus einer Erfahrung heraus eine These gestellt mit der Bitte um eine Meinung. Wir haben uns bis jetzt zu noch gar nichts entschlossen und eine Meinung kann man ja auch ändern. Ích finde den Ton der alleinerziehenden Herrn unmöglich! Bitte um Respekt und Fairness ich bat lediglich um Für und Widers mehr nicht.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 13:06



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Zitat: "Frage: Könnt Ihr mir helfen stichpunktartig (weil Mann!)Argumente zu finden, das Sorgerecht nicht zu teilen?" Nein, das ist keine Frage nach Für und Wider. Das ist eine Bitte nach Argumenten für DEINEN Standpunkt. Und jetzt den nicht vorhandenen Schwanz einziehen..... *kopfschüttel* Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 13:17



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... das ist die Crux dabei. Das Sorgerecht ist das grundsätzliche Recht der Eltern, nicht das der aloleinerziehenden Mutter. Natürlich gibt es Situationen, in denen ein gemeinsames Sorgerecht unmöglich (geworden) ist. Du aber willst von vornherein Argumente haben, dem Vater die Fähigkeit der Ausübung des Sorgerechts EURES, nicht DEINES (!!!) Kindes, abzusprechen. Bequemer ist es gewiß mir alleinigem Sorgerecht, weil der Vater ohne gemeinsames Sorgerecht nämlich im Zweifel nichts, aber auch gar nichts zu melden hat. Das aber bitte dann auch so als Egoismus bezeichnen, und nicht so tun, als ob lediglich ein rein nebensächliches Recht für sich allein reklamiert und gegen den Vater abgeschottet werden soll. Du forderst Fairneß ein und fängst doch selbst mit grobem Foulspiel an? Du forderst Respekt und respektierst nicht einmal im Ansatz das grundsätzliche Recht des Vaters, rechtlich abgesichert für das Wohl des Kindes mitentscheiden zu dürfen? Oder gar die Interessen des Kindes an der teilhabe an der Erziehung beider Elternteile? Fehlanzeige! Du willst Munition für Dein egoistisches Denken, und dafür gibt es für mich nur eine Entscheidung: Rote Karte für Dich als erneute Mutter! :-) Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 14:02



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Richtig! Es ist eine Frage nach Argumenten für meinen Standpunkt, möchte aber durchaus, dass mir das Wider auch klar gemacht und erklärt und begründet wird. Das hat nichts mit Schwanzeinziehen zu tun, sondern lediglich damit, dass ich manche Dinge verstehen möchte; und durchaus auch meine Meinung ändere, wenn die Argumente stimmen, also bitte nicht falsch verstehen.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 14:30



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Hallo, dann ist Deine Einstiegsaussage aber mehr als unglücklich gewählt. Mit der mußtest Du ins Wespennest stechen. Argumente gegen das GSR gibt es eigentlich nur, wenn absehbar ist, daß der Vater (oder auch die Mutter) sich keinesfalls kümmern oder das GSR lediglich dazu benutzen wird, um Steine in die Entwicklung des Kindes zu legen. Ein Vater, der neben Unterhaltverpflichtungen auch das gemeinsame Sorgerecht innehat und sich kümmert, wird immer eine höhere Motivation haben, sich an der Erziehung des Kindes konstruktiv zu beteiligen. Ein Vater ohne Sorgerecht muß im Grunde immer das Gefühl haben, mehr oder weniger Bittsteller dafür zu sein, doch seine Sicht der Dinge mit in die Entscheidung einzubeziehen. Das ist auf Dauer demotivierend und auch ermüdend. Wenn letztendlich die Mutter sich einfach über Vaters Ansichten hinwegsetzen kann, ist die Kraft, sich für die Interessen des Kindes einzusetzen und evtl. auch mal, wenn es sein muß, vehement gegen die Mutter zu argumentieren, sehr begrenzt. Und nicht zu unterschgätzen: Ein entsprechend mit Sorgerecht ausgestatteter Vater wird auch eher bei Sorgen ein Ansprechpartner für die Mutter bleiben, weil er weiß, daß er gehört wird und gemeinsam mit ihr die aufgetretenen Probleme besprechen kann, auf gleicher Augenhöhe. Andernfalls kann er sich auf den Standpunkt zurückziehen "Du hast das bis jetzt ohne mein Zutun entschieden, teilweise gegen meinen Willen durchgesetzt, Du wußtest alles besser, jetzt sieh zu, daß Du auch das allein entscheidest...". Das wäre eine mehr als verständliche Reaktion. Wenn man erst einmal begreift, daß das Sorgerecht im Grunde Teamplay und damit den Partner erfordert, wenn man von Beginn an den getrenntlebenden Elternteil so gut wie möglich einbezieht, dann werden auch später trotz Trennung die strategischen Entscheidungen gemeinsam entschieden und getragen (!) werden können. MAn teil sich halt Erfolge, aber eben auch Fehlentscheidungen. Das ist nämlich eine häufig gehörte Klage unter Alleinerziehenden "... fühle mich ausgepowert, IMMER muß ich alles allein entscheiden, niemand hört mir zu, mein Freund hält sich raus, meint, es sei mein Kind, ich kann nicht mehr, soviel Sorgen, und Vder ater kümmert sich ein Dreck... ich arme Socke...". Deshalb: Wenn der potentielle Kindesvater nicht der absolute Stinkstiefel ist, spricht nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 14:58



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Pro gemeinsame Sorge wäre noch hinzuzufügen, dass wenn zB die Mutter stirbt oder anderweitig (vorübergehend) ausfallen sollte, der Vater sofort alles weitere regeln kann. Ist die elterliche Sorge nicht geklärt, geht es nur über einen umständlichen Behördenweg. Im Falle dass die Mutter verstorben ist, müsste das Familiengericht dem vater die alleinige Sorge zuweisen. Generell ist es zwar gesetzlich geregelt, dass der Vater dann eingesetzt wird, aber: -hatte die Mutter die alleinige Sorge, muss das Familiengericht prüfen (lassen), ab es dem Kindeswohl dient, wenn der Vater das SR zugesprochen bekommt. -hatten die eltern die gemeinsame Sorge, erhält der Vater (bzw die Mutter) automatisch das alleinige SR zugesprochen. Der kompliziertere Fall wäre dann, wenn die Mutter (vorübergehend) ausfällt, zB nach einem Unfall oder sehr schweren Erkrankung. Dann hat der Vater das Problem, dass er entweder von der Mutter vorübergehend die Intessenswahrung zugesprochen bekommt, oder er sich dies vom Familiengericht holen muss. Bei Säuglingen alles sicherlich recht einfach, bei Schulkindern dann dringender. Zu meinem ersten Posting: Ich bleibe dabei, wenn man sich derart positionieren will, sollte man kein gemeinsames Kind zeugen, da hierdurch schon kommuniziert wird, dass die Grundlage der Beziehung für die Kindererziehung nicht geeignet ist.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 15:18



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Danke für Eure Argumente. Ja, Ihr habt sicher Recht, mein Eingangsposting ist provokativ formuliert, sollte aber nicht so behandelt und verstanden werden. Ich verstehe die Argumente und kann durchaus nachvollziehen, weshalb Väter mit dieser Entscheidung oder mit meiner Frage ein Problem haben. Ich bin sicher auch nicht die Person Mensch, die jetzt auf Biegen und Brechen das alleinige Sorgerecht haben muss, aber es war eine Frage bzw. ein Anliegen, dass mich schon länger beschäftigt hat und ich mir genauso wegen einer möglichen Fehlentscheidung Rat und Argumente erbeten habe. PS. Mein Lebensgefährte sieht es wie ihr und ich kann seine Argumente mit Euren Erklärungen also durchaus verstehen und ganz wichtig nachvollziehen. Im Eifer des Gefechtes ist es sicher so, dass dann auch mal unangenehme Themen aufs Tablett kommen und eine Aussage ist vielleicht auch anderes gemeint als im Gesrpäch gesagt und rübergebracht - also danke an Euch und wenn Euch noch was einfällt - bitte her damit.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 15:43



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.......... dann ist ein gemeinsames Sorgerecht überhaupt kein Problem! Wenn man das Eltern sein aber nicht vom Partner sein (bzw. nicht mehr sein) trennen kann, dann wird es möglicherweise zum RIESEN Problem! Meinen Ex-Mann möchte ich als Partner auch nicht zurück haben, dennoch bin ich überzeugt davon, das wir das Eltern sein ziemlich gut hinbekommen. Klar haben wir auch heute noch Themen, bei denen wir nicht auf einen Nenner kommen, aber die Kinder betreffend, da ziehen wir schon relativ an einem Strang. Klar gibt es auch da manchmal Dinge, die mir nicht so schmecken, aber letztlich sind es KLeinigkeiten. Ich bin manchmal total froh zu wissen, dass ich nicht alleine in der Verantwortung stehe, das ich meinen Ex-Mann anrufen kann und mit ihm Dinge gemeinsam entscheiden und überlegen kann. Er nutzt das gemeinsame Sorgerecht aber auch nicht gegen mich und überläßt Entscheidungen größtenteils mir, weil er der Meinung ist, das ich mit der Umsetzung des Alltags leben muß und wenn ich meine dass das z.B. mit Schule xy leichter ist als mit Schule ab, dann ist das okay! Versteht einer, was ich meine? Außerdem verstehe ich nicht, dass die unehelichen Väter zwar in die Zahlungsverpflichtung genommen werden sollen, aber keinerlei Rechte haben sollen??? WARUM? Das ist doch auch nicht fair und ein Kind braucht beide: Mama und Papa! Das sehe ich bei meinen Kindern ganz stark! Und meine Kinder haben beide --- wenn auch den Papa nur selten. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 17:43



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Hallo Zusammen, es ist mir unbegreiflich, das es in Deutschland nicht von Staats wegen ein gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile von Geburt an gibt. Verheiratet oder nicht macht in meiner Logik keinen Unterschied. Dieses Sorgerecht kann natürlich BEIDEN Seiten aus sehr schwerwiegenden Gründen entzogen werden. Ich empfinde es als Unfassbarkeit, das unverheiratete Männer auf die Gnade der Frau angewiesen sind von Geburt an sorgeberechtigt für Ihre Kinder zu sein. Sorry, mir erschließt sich dieses einfach nicht.... Als Mann wäre diese Einstellung für mich ein sofortiger Trennungsgrund (von gem. Kindern gar keine rede).... Grüße Linda

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 13:59



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Leider gibt es immer noch genügend Männer, die sich bei der Ankündigung eines Kinder verp***, tschuldigung - aus dem Staub machen. Warum sollte dann ein GSR für beide Elternteile gelten? Ich kann mir ohne weiteres Vorstellen, dass es ein "automatisches" GSR bei einem gemeinsamen Wohnsitz gibt. Aber nicht grundsätzlich! Ich kann allerdings nicht verstehen, warum man (frau) bei einem Wunschkind, das in eine Beziehung hinein geboren wird zweifelt, das SR zu teilen. Wenn man da schon überlegt, ist es mit dem Vertrauen in den Partner wohl nicht so weit her... Gruß Corinna PS: Es gibt garnicht so viele Länder in denen es möglich ist, eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Deutschland ist da als eher fortschrittlich einzustufen.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 21:03



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Hallo Shinead, ****''Leider gibt es immer noch genügend Männer, die sich bei der Ankündigung eines Kinder verp***, tschuldigung - aus dem Staub machen. Warum sollte dann ein GSR für beide Elternteile gelten?''**** Ob das wohl die Regel ist? Und wenn! Vielleicht 'verp*** sie sich, w e i l sie sowieso nix zu sagen haben. Andererseits gibt es auch reichlich 'Mütter', die eher unfähig sind, für ihr Kind zu sorgen. Wer überwacht die denn? MfG Richie

Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 06:24



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******Ob das wohl die Regel ist? Und wenn! Vielleicht 'verp*** sie sich, w e i l sie sowieso nix zu sagen haben.***** Ich denke nicht, dass es die Regel ist. Aber es ist auch nicht ungewöhnlich. Alleine hier in meiner 25.000 Einwohner-Stadt kenne ich 5 die im gleichen Monat wie ich entbunden haben. Auch in meiner Familie hatten wir schon solche Fälle... Wenn ein Mann geht, weil er hört, dass Freundin/Geliebte schwanger ist, macht er sich bestimmt keine Gedanken darüber, dass er ggf. kein SR haben könnte. Ihm geht der Stift, und er geht. Ich gehe mal davon aus, dass es in 99% der unehelich aber in Partnerschaft geborenen Kinder keine Probleme damit gab eine Sorgerechtserklärung vor oder kurz nach der Geburt zu unterschreiben. Ist die Frage, was den Staat teurer käme. Die Klagen der AE's auf alleiniges SR weil sich der Vater nicht kümmert, oder Stress in einzelnen Beziehung weil Frau die SRE nicht unterschreibt. Für AE's würde es zum Hürdenlauf, wenn sich der Vater, der das SR ab Geburt erhält, nicht für das Kind interessiert. Die Anmeldung des Kindes, eine Taufe und sogar die Eröffnung eines Sparbuches wäre nicht möglich, bis die Mühlen der Justiz das alleinige SR zugestanden hätten. Wie schon gesagt, alleine mit der Möglichkeit das SR bei unehelich geborenen Kindern zu teilen ist Deutschland schon wirklich fortschrittlich. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 10:03



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Hallo Shinead, Du weißt doch gar nicht, welche Gedanken sich ein solcher 'sich ver*** ' Vater macht. Außerdem gibt ihm ja der § 1626a BGB einfach Recht: er verhält sich so, wie das 'Recht' es ihm vorgibt. Die rechtliche Bedeutungslosigkeit unehelicher Väter, an der Du ja offensichtlich festhalten willst, schafft ja erst die Grundlage für sich 'ver*** Väter'. So ein großer Hürdenlauf ist die gemeinsame elterliche Sorge nun auch nicht. Die Last, gemeinsame Entscheidungen für das Kind zu finden, wird bestimmt von der Chance fürs Kind aufgewogen, beide Eltern als sorgevolle Personen zu haben. Meines Wissens ist Deutschland im Unehelichenrecht und in der Praxis bezogen auf Väterbeteiligung eher Schlußlicht im europäischen Vergleich. Deutschland wurde schon mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Vätersachen verurteilt. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 11:43