Geschrieben von Ött am 25.04.2005, 21:20 Uhr |
Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz
Du "mußt" doch nicht arbeiten gehen, nur weil Du keinen Unterhalt mehr bekommst. Da würden Dir doch entsprechende Leistungen zustehen.
(an alle: Bitte jetzt keine Diskussion, es geht jetzt nicht um das arbeiten wollen oder das Prinzip, es geht nur darum, daß man mit einem Kleinkind auch ohne Job überleben kann.)
Aber meines Wissens nach kann Dir der Vater nicht verbieten, die Kleine in eine Krippe zu geben, wenn Du arbeitest/arbeiten willst/arbeiten mußt. Du bekommst sicher noch fachlichere Ratschläge hier.
- Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz - kieselchen 25.04.05, 21:14
- Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz - Ött 25.04.05, 21:20
- Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz - kleened 25.04.05, 21:27
- Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz - kieselchen 25.04.05, 21:34
- Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz - tachpost 26.04.05, 7:54
- Betreuungsunterhalt und Unterhaltsvorschuss??? - RainerM 26.04.05, 7:56
- Re: Betreuungsunterhalt und Unterhaltsvorschuss??? - tachpost 26.04.05, 7:59
- Betreuungsunterhalt und Unterhaltsvorschuss??? - RainerM 26.04.05, 7:56
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- Warum?! - RainerM 26.04.05, 7:55
- Re: Warum?! - kieselchen 26.04.05, 9:20
- Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz - Ött 25.04.05, 21:20