Alleinerziehend, na und?

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Geht das eigentlich??

Thema: Geht das eigentlich??

Ich hab mal eine Frage: Also wenn jetzt eine AE-Mutter heiratet, das alleinige Sorgerecht hat, der Vater nicht mal auf der Geburtsurkunde steht usw. und so fort. Kann der künftige Ehemann die Kinder eigentlich bei sich auf der Lohnsteuerkarte stehen haben, obwohl es ja nicht seine "eigenen" Kinder sind?? (Aber immerhin wäre er ja derjenige, der das Leben mehr oder minder finanziert, wäre ja eigentlich mehr als fair, wenns ginge). Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das überhaupt geht oder nicht?

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 14:27



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Hallo, hat nix damit zu tun ob es einen leiblichen Vater gibt (also auf Geburtsurkunde u.s.w.) du darfst deinem (neuen) Ehemann deinen (!) Anteil der Kinder auf die Karte geben! LG Anne

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 14:52



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er kann die kinder auch ganz auf der karte haben wenn der erzeuger keinen unterhalt zahlt.war bei uns auch so...

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 15:35



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Hallo, selbst wenn der Vater auf der Geburtsurkunde stehen würde und ihr gemeinsames Sorgerecht hättet, würde Dein Mann die Kinder mit auf der Lohnsteuerkarte haben. Seitdem ich geheiratet habe, hat mein Ex, ich und mein Mann je 0,5 Kinderbeträge auf der Lohnsteuerkarte stehen. Ich habe 5x nachgefragt auf unserem Einwohnermeldeamt ob das so richtig wäre und es wurde gesagt ja. LG Sibs1

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 16:35



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Wenn Du, sagen wir, zwei halbe Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte hast, d.h. 1,0 Kinder, und dann heiratest, dann kommen die 1,0 Kinder entsprechend bei Dir und Deinem neuen Ehemann zum Ansatz. Bei Steuerklasse IV / IV hätte sowohl die Mutter als auch der neue Ehemann 1,0 Kinder auf der Lohnsteuerkarte, bei III / V hätte derjenige mit Klasse III die 1,0 Kinder auf der Karte, der mit der 5-er Karte hat dafür keine Kinder. Dabei ist es absolut egal, ob nun Ehemann oder Ehefrau Steuerklasse III haben.

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 17:33



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Danke ihr Lieben!! Seit die Jungs auf der Welt sind bekomme ich KEINEN Unterhalt, gehe aber nun seit drei Jahren wieder arbeiten, hab aber nur 1,0 Kinder auf meiner Karte. Da man bei uns 30 Kilometer in die Welt fahren muss, muss ich gestehen, ist es immer irgendwie verblieben zu erfragen, wie ich an das andere Kind dran komme. ;-) Obwohl ich jetzt seit *schäm* gut 4 Jahren wieder am Arbeiten bin... Ist ja mal nicht fair, dass das unterschlagen wird. *grummel* Was muss ich dafür wohl mit nehmen, um zu belegen, dass mir beide Kinder zunächst auf meiner Karte ZUSTEHEN?? LG Nina P.S. Erzeuger arbeitet ohnehin nicht, da stehen sie auch nicht drauf und Unterhalt wie oben erwähnt, hab ich in den letzten Jahren keinen Cent von ihm gesehen.

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 18:54



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...ich habe zwar schon ein paar Tagen keinen Lohnsteuerermäßigungsantrag auf dem Tisch gehabt, aber bisher ging das eigentlich immer sehr problemlos, indem man schlicht einen (vereinfachten) Lohnsteuerermäßigungsantrag nahm, ausfüllt, ankreuzte, dass der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 % nachkommt, und dann konnten die anderen 1,0 Kinder auch noch bei der Mutter eingetragen werden. Irgendwelche Belege dürften dafür nicht erforderlich sein... (Was ich jetzt nicht richtig verstanden habe - der Erzeuger ist zwar nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen, aber die Vaterschaft als solche hat er schon anerkannt, oder? Wobei das steuerlich schon unerheblich ist, ob es kein Elternschaftsverhältnis zu einer weiteren Person gibt (sprich: zum Vater), oder ob es zwar einen juristischen Vater gibt, dieser aber nicht zahlt.)

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 21:47



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wie ist das denn dann wenn man unterhaltsvorschuss bekommt? könnte ich mein kind dann ganz auf meine karte nehmen? LG MEL

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 23:12



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Meines Erachtens kann man den vollen Kinderfreibetrag auch dann bekommen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75 % nachkommt und man deshalb Unterhaltsvorschuss bekommt. Abgestellt wird dabei auf die tatsächliche individuelle Unterhaltspflicht - d.h. wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst, weil der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit eben KEINE aktuelle Unterhaltszahlungsverpflichtung hat, dann geht die Übertragung des anteiligen Kinderfreibetrages eben NICHT. Klingt paradox, ist aber höchstrichterliche BFH-Rechtsprechung... Nur wenn der eine Elternteil tatsächlich einen bestimmten Betrag zahlen muss und diesen nicht zu mind. 75 % zahlt, kann der anteilige Kinderfreibetrag auf Antrag des anderen Elternteils übertragen werden, unabhängig vom Unterhaltsvorschuss.

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 06:13



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Jetzt weis ich Bescheid. Ja - Leena so ists korrekt, die Vaterschaft wurde anerkannt, aber er steht nicht auf den Geburtsurkunden. Nun muss ich nur noch gucken, wo ich so einen Wisch zum ausfüllen her bekomm. (bzw. ob die theoretische Option besteht, sich das dann ggf. zuschicken zu lassen, wenn ich es hier bei unserer Mini-Stadtverwaltung nicht bekomme. Da sitzt nur einmal im Jahr jemand für 14 Tage, der für die Lohnsteuerkarten zuständig ist von 9-12 Uhr *grummel*).

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 06:43



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nina, soweit ich weiss, wird diese änderung der lohnsteuerkarte nur beim finanzamt selber durchgeführt. das einzige, was die stadtverwaltung ändert, ist die steuerklasse von I auf II bei alleinerziehenden... (leena weiss da sicher mehr). gruss, martina

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 07:13



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..für die Eintragung des vollen Kinderfreibetrages ist wirklich das Finanzamt zuständig, nicht die Gemeinde (sorry, habe ich vergessen zu erwähnen). Vordruck gibt's im Internet zum Runterladen, z.B. unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do, dann unter "Bürger", weiter "Steuern Inland" und "Lohnsteuer", und da ist dann der "Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2008".

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 20:28