Hallo, wie ist es wenn mein jüngster drei Jahre ist. Bis dahin muss ich ja keiner Tätigkeit nach gehen. Bin ja in Elternzeit. Wie ist es dann (nach Scheidung). Muss ich ganztags arbeiten oder geht auch halbtags? Wie ist das geregelt?
von Seebär am 20.12.2010, 17:20