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Wieviel Geld für mich und zwei Kinder nach Trennung

Thema: Wieviel Geld für mich und zwei Kinder nach Trennung

hallo, ich hoffe ich finde ein paar Antworten auf meine Fragen. Ich will mich von meinem Ehemann trenne und wüsste gerne wie es finaziell für die Kinder und mich weitergeht. Meine Jungs sind 5 und 8 Jahre. Ich bin Aushilfe auf 160,- € Basis mein Mann verdient kanpp unter 1500,-€ netto. Unsere Wohnung kostet 620,- kalt und ist 75qm. Ich möchte auf jeden Fall in der Whg. bleiben. Bekomme jetzt Kindergeld, Kinderzuschalg und Wohngeld. Was wäre wenn ich Alleinerziehend bin? Was steht mir alles zu. Lebe im Bundesland Hessen. Ich danke euch allen die mir Infos geben. Gruss LeciMama

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 19:20



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Würde sagen so um die 3526 Euro... Ne mal im Ernst, woher sollen wir wissen, wieviel Geld Dir zusteht? Du solltest Dich beraten lassen bei der Caritas o.ä. die können Dir sagen, was Du beantragen kannst... LG

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 19:41



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Danke! War schon bei ProFamilia, der Frauenbeauftragten meiner Heimatstadt... Keiner konnten mir Zahlen nennen. Kaum zu glauben? Aber leider wahr! Da hier so viele Frauen sind, dachte ich hier bekomme ich vielleicht nette Hilfe oder Antworten...

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 20:27



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natürlich kann Dir niemand Zahlen nennen, weil das bei jedem Fall verschieden ist. Da hilft es nur: Anträge stellen, Unterhalt mit dem Mann aushandeln oder per Anwalt anordnen lassen... Es kommt auf die Wohnung an, ob die angemessen ist, dann auf das Alter der Kinder, ob Dein Mann für Dich noch Unterhalt zahlen muß und und und und und und....da wird Dir auch hier niemand eine Antwort geben können, Ich bekomme zum Beispiel keinen Cent Unterhalt, weder für mich, noch für mein Kind. Nen Bekannter von mir bezahlt für 2 Kinder und Frau an die tausend Euro im Monat... LG

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 20:33



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... hier wird der mann wohl nur keine tausend oecken im monat abdruecken, wenn er nur 1500 euronen verdient. ich kenne mich damit zwar gar nicht aus, aber gab es nicht einen selbstbehalt von 960 euro und ggf. noch diverse freibetraege, die dazu kommen (fuer besondere, berufsbedingte aufwendungen oder so?). lg, martina.

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 20:58



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das es bei jedem anders ist...

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 21:09



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Kindergeld, kinderzuschlag und Wohngeld werden wahrscheinlich nicht einmal deine Mietkosten abdecken. Dein Mann muss noch Unterhalt für die Kinderzahlen. Du hast noch einen Mini-Job. Trotz allem würde ich mich beraten lassen. Ich habe mich auch von meinem Partner getrennt und mußte H4 beantragen weil es sonst nicht reicht um alle Kosten zu decken. ich wünsche dir ganz viel Glück.

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 19:46



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Hallo Da kann dir wirklich keiner zahlen nur das dein Mann Unterhalt für die Kinder zahlen muß ob er dir zahlen muß glaub ich nicht . Du würst dich auf der Arge melden müßen und da fällt dann Wohngelg ect. Weg .Und ob du die wohnung halt kannst sei dahin gestelt das können auch nur die von der Arge dir berechnen . LG

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 20:56



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Ich nehme an du wärest auf H4 angewiesen und für die Kinder würdest du Unterhalt bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß du in der Wohnung bleiben kannst. Wie das in Hessen ist weiß ich nicht aber bei uns in Sachsen z.B. wäre die Miethöhe für Mutter+2Kinder schätzungsweise bei 400€ warm. Ungefähr kannst du dir das mit einem SGBII-Rechner ausrechnen... die Miete, deinen LOhn, Kindergeld und Unterhalt für die Kinder. Ich würde sagen schleunigst einen Job suchen bei dem mehr als 160€ rüber kommen.

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 21:02



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Hallo, der Selbstbehalt für deinen Mann müsste um die 1000 Euro liegen, dann müsste er auch sicher Unterhalt für die Kinder zahlen, da kannst du dir ja ausrechnen, was übrig bleibt. Was den Ehegattenunterhalt angeht, meine ich, da wirst du sehr schlechte Karten haben, nicht nur, dass dein Mann zu wenig verdient, da haben sich gesetzestechnisch auch einige Dinge geändert. Wenn du theoretisch in der Lage bist, arbeiten zu gehen, dürfte dir kein Unterhalt zustehen. LG

Mitglied inaktiv - 28.08.2010, 21:21