Alleinerziehend, na und?

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Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht

Thema: Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo! Was würdet ihr tun, wenn ihr in einer wichtigen Sache (Kindergartenwechsel, neuer Betreuungsvertrag) die Unterschrift vom KV (gemeinsames Sorgerecht) bräuchtet (beide Eltern müssen unterschreiben), der aber bockig ist (d.h. die Sache war vorher gemeinsam entschieden, er war auch dafür, will aber jetzt seine Macht demonstrieren), ihr aber eben diese Unterschrift unbedingt braucht (weil der alte Kindergarten sich nicht mit den Arbeitszeiten vereinen lässt, ihr aber arbeiten müsst und wollt, auch um das Kind zu ernähren und auch der alte Vertrag schon gekündigt ist). Ich weiß, manche Männer sind echt blöd, aber ich brauche jetzt praktische Vorschläge. Mir fallen zwei Möglichkeiten ein, ich weiß nur nicht, welche besser ist. Gruß, Sabri Habe ich schon jeden, auch diejenigen, die wie ich vorher sehr davon überzeugt waren, vor dem gemeinsamen Sorgerecht gewarnt?

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:08



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Ich bin in solchen Fällen (hatte ich leider mehrmals und ich bin heilfroh, daß ich zumindest für meine beiden Großen das A. S. habe, für den Kleinen leider nicht) zum Jugendamt bzw. Anwalt (anfangs Jugendamt aber die konnten nichts ausrichten, dann weiter zum Anwalt), hab die Situation offen gelegt, die Unterschrift des Vaters wurde dann gerichtlich ersetzt, bzw. bei einer Sache hings in der Schwebe weil ich das A.S. beantragt hatte, solange haben die dnan gewartet und danach fragte keiner mehr nach Ex1 seiner Unterschrift. Und wnen Ex2 so weitermacht, dann hoffe ich, daß ich dieses Jahr auch für den Kleinen noch das A.S. bekomme. Manche Personen, egal ob Männlein oder WEiblein sind einfach zu blöde für ein gemeinsames Sorgerecht, denen wäre mit Schaukel und Eimerchen was besseres getan.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:16



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weil Brüssel es so will. Ich würde das Jugendamt an Deiner Stelle fragen, was zu tun ist. VG I.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:16



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Aber ein Vater, dem das Sorgerecht entzogen wurde, bekommt es hoffentlich nicht einfach zurück (bzw, gemeinsames Sorerecht)?

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:20



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wie meinst du das???? alle? auch nachträglich???

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:30



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dabei hat mir das JA doch geraten, bloß das ASR zu behalten

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:32



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aber ich glaube, da muss man noch kurz ausführen. Es wird nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ledige Väter festgelegt, sondern der ledige Vater hat - im Gegensatz zu jetzt - das generelle Recht auf eine gerichtliche Überprüfung seines Anliegens. Aber soweit ist es noch lange nicht. Die Politik muss erst auf die Forderung Brüssels reagieren. Das dauert noch ein paar Jährchen... Also, alles noch offen.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:32



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inwiefern nachträglich, weiß ich nicht, weiss noch niemand. Ich denke und hoffe, in Deinem und meinem Fall wird das nichts werden. Ich hoffe, das gilt dann nur für die Zukunft, also für Kinder, die frisch oder noch nicht geboren sind... VG I.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:33



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(diesmal! *gg) will da ja glücklicherweise auch gar nicht so recht ran. Prozeßflut wäre die Folge. Schaun mer mal. Aber ich halte mir schon eine Juristin (zum Glück eine Kollegin hier im Büro) warm und hoffe, die wird mir dann helfen (hat se schon angekündigt), wenn der Herr, sobald er weiß, er kann, auch das GSR durchsetzen will. Damit ist leider zu rechnen, bei dem -Piep- LG I.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:36



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das waere was, in unserem fall, vater irgendwo verschollen in oesterreich (gericht findet ihn nicht) und ich in portugal. wie soll das dann funktionieren??

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:36



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das ist mal eine Entscheidung, die mich nicht benachteiligt, da wir es eh schon haben ;-) ausser bei meiner kleinen aber da bin ich mit dem papa ja zusammen. (und streicht jetzt den noch-gedanken ;-) ) lg

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:40



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...mindestens noch 3 jahre. dann ist mein zwerg volljährig.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:40



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wenn er nichts beantragt bei Gericht, kann/wird auch nichts passieren. VG I.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:47



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So schnell schiessen die Brüsseler nicht. Und bis das in euroäisches Gesetz gegossen ist und dann in nationales Gesetz umgesetzt sind unsere Kinder aus dem Gröbsten raus. LG Yola

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 15:39



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Grüß dich Sabri, die Weigerung des KV gefährdet das Kindeswohl! Geh` bitte in der Angelegenheit zum zuständigen JA - mit der Haltung des KV ist eine Klage bzgl. alleiniges Sorgerecht indiziert. Lass es ihn wissen, dass du in dieser Situation nicht hilf- und schon gar nicht wehrlos bist!!! Geh` aber bitte auch zeitnah los!!! Viel Erfolg und liebe Grüße Anne

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 13:36



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Die werden das ja wohl nicht rückwirkend ändern oder? Vielleicht ab den Geburten die noch kommen dass das autopmatisch ist. Aber doch nicht ohne weiteres das SR von alleinig auf gemeinsam ändern??

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 14:00



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ich wills nicht hoffen, das wäre für viele sicher eine komplette Katastrophe. Aber ich glaube es tatsächlich nicht. Und automatisch schon mal gar nicht. VG I.

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 14:20



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Hallo Anne! Vielen Dank für deine Mail. Wahrscheinlich werde ich das auch machen, ich warte noch das Wochenende ab und stelle ihm diese Frist, wenn er dann nicht unterschreibt, gehe ich dort hin. Das wird nur leider auch unser Verhältnis wieder verschlechtern. Im Moment geht es so einigermaßen. Viele Grüße, Sabri

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 14:29



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Sabri, nur des lieben ScheinFriedens willen, solltest du dich nicht abhalten lassen, die Interessen deines (eures) Kindes zu vertreten und durchzusetzen. Es kann nicht so besonders sein, wenn er auf Kosten des Kindes diesen Rosenkrieg führt!?! Grüße Anne

Mitglied inaktiv - 21.05.2010, 15:38