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Frage zwecks Unterhalt neu berechnen

Thema: Frage zwecks Unterhalt neu berechnen

Hallo, Im Januar 2014 wird der Unterhalt neu berechnet. Bei der ersten Berechnung hatte ich leider keine Ahnung oder habe mich schlau gemacht über meine Rechte, da ich einfach zu geschockt war von der Trennung und wie sie abgelaufen ist... war einfach alles zu viel. Meine Tochter wird diesen Monat 8 Jahre alt. Mein Exmann hat leider ein sehr geringes Gehalt so das er nicht den kompletten Unterhalt zahlen kann, da ihm ja noch der Selbstbehalt bleiben muss. Er muss 180,- zahlen... wie es in Zukunft ist weiß ich leider nicht. Ein paar Fragen: -muss das Jugendamt sein Unterhalt aufstocken, wenn ja auf wieviel ? -wie ist es mit Lohnscheine abgegeben ??? Mein Exmann muss keine Originale abgeben. Aus seinem Bekanntenkreis weiß ich das die "Exmänner" (also viele) die Lohnstreifen für das Jugendamt fälschen und nun habe ich natürlich etwas angst das er es auch macht Habt ihr sonst noch irgendein rat auf was ich achten muss ??? Gruß Steffi

von moonlightsd610 am 07.10.2013, 17:25



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Unterhaltvorschuss wäre bis 6 Jahre 140€, da Du 180€ bekommst-wird nichts aufgestockt, Gefälschte Unterlagen, sind strafbar.Wenn er sie gut macht und der SB nicht den Blick dafür hat, wird er wohl erstmal damit durchkommen.Inwieweit vom Jugendamt beim Finanzamt nachgefragt wird, weiß ich nicht, aber dann würde es auffallen.Mit dem richtigen Spruch kannst Du deinen Ex ja mal darauf hinweisen. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 07.10.2013, 17:32



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

ich würde bei der neuberechnung beim antrag meine bedenken äußern und bitten aus sicherheitsgründen kontoauszüge oder einkommensteuerbescheid mit einzubeziehen. habe ich auch machen lassen eh die mieterträge unter den tisch fallen, die er hatte.

von Patti1977 am 07.10.2013, 17:39



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ich hatte meine Bedenke mal geäußert und gefragt ob sie nicht die Originale (da sie beim Amt ja auch Kopien machen) sich vorzeigen lassen, aber da wurde ich noch blöd angemacht von der Sachbearbeiterin. das hat sie gar nicht interessiert... Aber ich werde es nochmal probieren bzw. das mit den Kontoauszügen ist auch noch eine Idee. Gruß Steffi

von moonlightsd610 am 07.10.2013, 18:20



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Mach das Jugendamt auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit des KVs aufmerksam. Es ist ihm zuzumuten einen Nebenjob anzunehmen um den Mindestunterhalt für sein Kind zahlen zu können. Vergessen Jugendämter gern...

von shinead am 07.10.2013, 20:50



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Sorry... aber das ist nicht so einfach (da muss ich meinen Exmann leider in Schutz nehmen). Erstens ist es in unserer Region eh schon schwer Arbeit zu finden und zweitens hat er eine 40h Woche in Schichtsystem und 90min Fahrweg jeden Tag. Gruß Steffi

von moonlightsd610 am 07.10.2013, 20:54



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Trotzdem ist er derjenige, der für den Barunterhalt eurer Tochter aufkommen muss. Ggf. würde ich einen Wechsel der Region in Betracht ziehen. Nicht (nur) wegen des Unterhalts, sondern wegen des persönlichen Fortkommens. Zumindest würde ich einen Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes in Betracht ziehen. Arbeiten muss er häufiger, als er seine Tochter abholen muss. Die Rechnung ist einfach.

von shinead am 08.10.2013, 09:14