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Frage zu Unterhaltsvorschuss...

Thema: Frage zu Unterhaltsvorschuss...

hallo! da der papa meiner tochter noch studiert bekommen wir unterhaltsvorschuss vom jugendamt. dieser wird soweit ich weiß 72 monate gezahlt. weiß jemand wie das dann ist wenn die 72 monate um sind und der papa noch immer studiert? Und was wäre, wenn ich heiraten würde? fällt dann der unterhaltsvorschuss ganz weg? kann mir da jemand helfen? Liebe grüße Sarah

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 16:47



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ja, der uv fällt nach 6 jahren oder wenn das kind 12 ist weg. und ja: wenn du heiratest, egal wen, fällt er auch weg.

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 17:25



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Hi, und was kommt danach, also wenn der UV weggefallen ist? Muss dann der leibliche vater zahlen? Und was ist wenn er das nicht möchte oder kann? Liebe Grüße Sarah

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 17:41



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Der leibliche Vater muss zahlen... ob er will oder nicht. Wenn er nicht kann(was er nachweisen muss, inklusive Belege für seine Bemühungen diesen Umstand zu ändern) gibt es nachdem das UVG ausgelaufen ist, kein Geld mehr. Da hilft dann nur noch einen Titel zu bekommen (ggf. Klage) damit die Ansprüche 30 Jahre lang gesichert werden können... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 17:51



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nicht wollen gilt nicht. nicht können - tja nu. dann mußt du mehr arbeiten....oder den kinderzuschlag beantragen oder wohngeld o.ä. dann ist schluß.

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 17:51



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Der Vater meiner Maus schafft es seit nunmehr 6,5 Jahren nicht zu zahlen und das weil er nicht will, weiterhin schafft er es seit nun auch schon über zwei Jahren, eine anstehende Verhandlung hinauszuzögern! Er findet jede Lücke und schöpft alles zu seinen Gunsten aus! Und @Nirttac: Zum UHV ist meine Meinung inzwischen, ihn nicht von Anfang an zu beanspruchen. Die ersten Jahre, gerade mit Erziehungsgeld, kostet ein Kleinkind nicht wirklich viel Geld, aber nun wo die 72 Monate UHV beendet sind, da werden die Kinder erst richtig teuer. Schulbedarf, Klassenfahrt, Taschengeld...ich darf gar nicht dran denken! Gruß von Cat

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 18:00



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So einen habe ich hier auch... OK, derzeit zahlen seine Eltern den Unterhalt. Alles andere wäre ihnen wohl zu peinlich. Schlussendlich ist es aber so, dass Du ja die Ansprüche rückwirkend zur Klageerhebung sicherst. Egal wann denn nun die Verhandlung ist. 30 Jahre sind erstmal ne Menge. Und im Worst-Case können die Kinder so wenigstens nachweisen, dass sie keinen Unterhalt vom Vater bekommen haben und damit ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Vater entgehen. Dummerweise kommt das ja bei den Dauerarbeitslosen Vätern in 30/40 Jahren ja auch auf die Kinder zu. Da hilft halt nur als Mutti alles durchzuziehen um Ansprüche zu sichern. Auch wenn man ggf. selbst nie das Geld sieht... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 18:34