Habe mal eine Frage wegen Unterhalt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Der Vater meiner Kinder ist mit seiner Freundin zusammen gezogen.
Bleibt sein selbstbehalt von 1080 trotzdem bestehen oder ist es da anders weil ja alle Kosten geteilt werden?
Im Internet steht es wäre eine Ersparnis für Ihn und die meisten wüssten das nur nicht.
Hat jemand von euch da Erfahrungen?
Lg
von
Trulla1984
am 09.04.2016, 21:27
ich bekam das gleiche wie zuvor.... er hat trotzdem mehr Kosten da er vorher nur 1 Zimmer hatte... auch wenn sie die Miete teilen hat er nun mehr.. schade eigentlich, denn die Bude kostet weitaus mehr, er kann sich es leisten, und vorher sagte er, er hat kein geld, bekomm nach wie vor den Mindestunterhalt obwohl Herr Papa nun definitiv mehr geld hat..
von
tina2003
am 10.04.2016, 19:26
Der Selbstbehalt reduziert sich dann nochmal um ungefähr einen Hunderter. Den genauen Betrag schrieb die Userin Sternenschnuppe im Rechtsforum bei Frau Bader mehrfach.
von
Pamo
am 11.04.2016, 06:20
Hey
Scheint es nicht mehr zu geben, oder hängt vom Richter ab.
Eine Bekannte ist mit der Klage neulich gescheitert und hat nun die Verfahrenskosten am Hals.
Früher waren es etwa 100€, wegen gemeinsamer Haushaltsführung und dadurch Ersparnis.
von
Sternenschnuppe
am 11.04.2016, 07:24
Ah, interessant, danke für die Info!
von
Pamo
am 11.04.2016, 13:08
Ich war jetzt beim Jugendamt und es stimmt wirklich.
Der Selbstbehalt kann um 10 Prozent gekürzt werden da er jetzt geteilte Kosten hat durch neue Partnerin.
Sie hat es jetzt im Auge und wartet ab wie seine Zahlungsmoral ist sonst ist es das nächste was sie Ihm aufs Auge drückt.
Lg
von
Trulla1984
am 13.04.2016, 15:43