Alleinerziehend, na und?

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Frage zu ALG 2 Antrag........

Thema: Frage zu ALG 2 Antrag........

Hallo, habe mal eine Frage zum Alg 2 Antrag. Habe vor einigen Tagen einen Anruf bekommen, das mein Antrag(noch nicht abgegeben, hatte noch Zeit) sowieso abgelehnt wird, da ich 1. noch mit meinem Mann in einer Wohnung lebe (bin auf der Suche, da ich mich trenne) 2. der Trennungsunterhalt für mich vom Anwalt bestimmt werden MUß. So, das erste kann ich noch verstehen, aber ist es tatsächlich so, das der Trennungsunterhalt vom Anwalt bestimmt werden muß? Und auch die Möbel etc. müßten geteilt werden..... Soll ich nun unser Schlafzimmer durchsägen, oder das Sofa, den Wohnzimmerschrank etc oder wie? Könnt ihr mich mal ein bisschen aufklären bitte? Danke schön Heffa

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 12:52



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Ich bakam die Auskunft, daß ich ERST NACH AUSZUG mit den Kindern allein als AE mit den Kids berechnet werde. Ich mußte erst ausziehen, uns ummelden und mich dann nochmal bei der Arge melden. Ich habe von vielen gehört, daß sie Hilfe bekamen was Möbel usw. angeht. Ich sollte auch eine formlose Liste abgeben, da ich außer den Kinderzimmern KEINE Möbel hatte. Leider bekam ich keine große Hilfe sondern nur 177€ auf Kredit NACH DEM wir schon umgezogen waren. Hat also nicht wirklich geholfen. So kam wenigstens das Geld für Renovierungs-Zubehör rein. Ich nehme mal an, daß du zwar jetzt schon ALG2 beantragen kannst aber das Geld deines Noch-Partners und somit Noch-Mitbewohners dann eine Bedargsgemeinschaft bildet. Dann würdet ihr zu was bekommen, wenn euere gemeinsamen Einnahmen nicht ausreichen. Du hattest wenn ich mich recht erinner schon vor längerer Zeit schon geschrieben, daß du dich trennst. Ich hätte längst Nägel mit Köpfen gemacht. Bei mir war die Trennung im November, sofort Wohnungssuche, ab Januar hatte ich die Wohnungsschlüssel und im Februar zog ich ein. Zu dem Zeitpunkt war mir noch nicht klar, wie ich das alles wuppen soll aber alles kam so nach und nach und wenn ich günstig ein Möbelstück z.B. bei e-Bay ergatterte richtete ich für uns nach und nach alles ein. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 13:28



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Wenn du MIT deinem Mann in einer Wohnung wohnst, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr GETRENNT in einer Wohnung wohnt, dann seid ihr zwei getrennte Bedarfsgemeinschaften. Ich habe meinen mittlerweile Exmann immer noch hier in einem Teil der Wohnung wohnen, wir sind aber von Trennung an als zwei getrennte Bedarfsgemeinschaften behandelt worden. Er zieht nicht aus, Wohnungszuweisung ist gescheitert, und ich bin seit sonstwann auf Wohnungssuche (was sich nicht gerade als einfach gestaltet mit 3 Kids, alleinerziehend, Hartz4 und ner Inso in der Schufa). Ich hätte vor Kurzem ne Wohnung kriegen können, aber das ist daran gescheitert, daß plötzlich die Arge einen Umzug nicht für notwendig hielt. Nun hab ich zwar schriftlich, daß ein Umzug notwendig ist, aber es ist wieder mal keine Wohnung da, die ich anmieten könnte.

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 13:51