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Frage zu ALG 1

Thema: Frage zu ALG 1

Hallo,..vielleicht kann mir jemand von euch helfen?! Meine Mama bekomt momentan Krankengeld,..wird aber am 29.5. ausgesteuert,..wird aber auf jeden Fall erstmal noch weiter ín ärztlicher Behandlung sein und nicht arbeiten können. Laut KK bekommt sie dann ALG 1!?Stimmt das?? Und wird das ALG dann vom letztem Lohn berechnet oder vom Krankengeld? LG Steffi

Mitglied inaktiv - 25.02.2008, 14:01



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Ja- siehe §125 SBG III. Frühzeitig melden und den Antrag stellen, umso eher ist alles in trockenen Tüchern. Sie benötigt- eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitsgebers und eine Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen der KK. Beides bekommt sie bei Antragstellung ausgehändigt. ALG 1 dürfte etwas geringer ausfallen als das letzte Krankengeld. Aber keine Sorge, es sind nicht 60% der Krankengeldes ;-) Hat sie EU- Rente beantragt? Wenn ja, läuft der Antrag noch oder wurde bereits abgelehnt? Wenn nein, wird sie das ggf. tun müssen. Gibt es bereits detaillierte ärztliche Gutachten? Dann kann sie bei der Agentur, um ggf. Doppeluntersuchungen zu vermeiden, eine Schweigepflichtsentbindung für die RV, die KK und die behandelnden Ärzte unterschreiben. Sonst könnte es sein, dass der Med. Dienst ein neues Gutachten über ihre Leistungsfähigkeit erstellt. Klingt jetzt umfangreich und kompliziert... ich weiß. Ist aber nicht so schlimm, wie es klingt. LG Maike

Mitglied inaktiv - 25.02.2008, 17:01



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Rente wegen Erwerbsminderung dafür hat sie jetzt Anträge bekommen,..sind noch am ausfüllen,... Das mit dem Gutachten hatte ich auch schon gehört,..danke

Mitglied inaktiv - 25.02.2008, 17:27