wie ist das, da steht ja nun ein betrag drin, was der KV zahlen muß, wird so ein unterhaltstitel dann immer der neuen aktuellen düsseldorfer tabelle angepaßt oder wie läuft das...???
habe bisher nix gefunden..... ![](/icon/nr142.gif)
Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 10:54
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Hi
soweit ich weiss steht da nur die Summe die man bei Gerichtsbeschluss errechnet hat.
Sprich , kann er nur zbs 20 Euro zahlen (bei uns ist das so ) hast du einen Titel nur über diese Summe.
Mir hat man gesagt ,, alle 3 Jahre neu prüfen lassen !
lg yvonne
Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 11:02
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hm....gehts das automatisch übers jugendamt o. muß man sich selbst drum kümmern...??? ![](/icon/nr236.gif)
Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 11:05
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musst dich selbst drum kümmert, macht sinn, wenn er heiratet, neuen job mit besserer bezahlung hat oder alle 2-3 jahre.
Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 11:17
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danke dir für die info.....
Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 11:19