Alleinerziehend, na und?

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Frage für Bekannten wegen Umzug der Freundin

Thema: Frage für Bekannten wegen Umzug der Freundin

Da ich das Problem nie hatte und ich aber mehrfach hier mitgelesen habe bei ähnlichen Situationen, frage ich mal nach. Mir hat heute ein Bekannter meines Partners sein Leid geklagt, er ist mit der u. g. Dame befreundet und ich konnte ihm keine zuverlässige Auskunft geben: Sie, seit über 4 Jahren getrennt und mit mittlerweile 10-jährigem Sohn, unverheiratet gewesen, aber gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater des Kindes, möchte gerne 30 km umziehen. Nun weiß ich, dass das bei größeren Entfernungen nicht einfach so geht und finde das auch richtig so. Aber wie ist das bei 30 km? Darf sie das, auch wenn er nicht einverstanden ist? Ich meine mich auch zu erinnern, dass sie dann zuständig für die Fahrkosten ist, wenn sie die Entfernung herstellt. 30 km sind ja was anderes wie nun 300 km. Der Vater des Kindes ist übrigens nicht berufstätig, allerdings nicht, weil er arbeitslos ist, sondern weil er wohl gut geerbt hat. Er ist also zeitmäßig recht flexibel, allerdings haben die beiden wohl keine gute Kommunikation miteinander, also ist wohl mit einer Einigung nicht zu rechnen. Weiß jemand, ob es eine rechtliche Grundlage für eine Kilometereinschränkung gibt bei einem Umzug? Falls jemand mit der Idee kommt, das Kind beim Vater zu lassen - das ist keine Option für die Mutter . Danke schon mal. Gruß J.

von Jeanette40 am 10.03.2011, 20:47



Antwort auf Beitrag von Jeanette40

30 Kilometer??? Was sind das für Sorgen. Der Typ ist ein Idiot, wenn er das ernst meint.

von rabukki am 10.03.2011, 23:13



Antwort auf Beitrag von rabukki

Das mag stimmen mit dem Idiot, ich kenn den Kerl ja nicht *g*. Ich kann einfach beim rumgoogeln keine verbindliche Info finden, ob es eine "Grenze" gibt, die gesetzlich abgesegnet ist, nur vage und nicht belegte Infos, man könne bis zu 50 km umziehen.

von Jeanette40 am 10.03.2011, 23:23