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Haushaltshilfe nach Operation???

Thema: Haushaltshilfe nach Operation???

Hallo kennt sich da jemand mit aus ich werde nächste Woche nach langem hin und her operiert. Da ich danach nicht schwer heben darf wegen Senkungsgefahr/Überlastung Bindegewebe(bekomme die Gebärmutter entfernt) wurde mir heute geraten mal nachzufragen ob mir eine Hilfe zusteht. weiß das jemand hier? Danke lieben Gruß Sandra

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:13



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du bekommst jemanden, wenn keine weitere erwachsene Person in deinem Haushalt lebt und wenn du Kinder unter 12 zu versorgen hast.

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:15



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Hab ich nicht also eine weitere Person bin seit fast 6 Jahren Single oh je und hab einen Sohn von 5 1/2 jahren.. Muß ich die bei der Krankenkasse beantragen oder kann ich zum beispiel auch jemanden aus dem Familienkreis/bekanntenkreis bitten das zu machen und bekomme dann unterstützung von der KK?

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:19



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Dann erfüllst du ja schon mal die Voraussetzungen:-) Du kannst jemanden aus dem Bekanntenkreis "beauftragen", aber es bekommt nur derjenige dann den Lohn von der KK gezahlt, der in KEINEM Verwandschaftsverhältnis zu dir steht. Bei der KK musst du trotzdem einen Antrag stellen, kannst dort aber sagen, dass du jemanden hast und musst die Person auch angeben.

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:24



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Die Krankenkassen haben Anträge auf Haushaltshilfe. Der Antrag muss vorher gestellt werden, nachträglich wird (zumindest hier bei der AOK) nur in Notfällen gezahlt. Und ja, das kann auch ein Familienmitglied übernehmen. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:24



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hallo die haushaltshilfe wird bei deiner kk beantragt und entweder kommt jemand von der sozialstation oder eben eine bekannte mfg mma

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:25



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verwandte bis zum zweiten grad - lohnausfall würde es für den ehemann geben - für die vertragsorganisation gibt es sätze und für - die bekannte gibt es eine sog. aufwandsentschädigung ach,ja falls die oma kommt gibt es für diese zumindest die fahrtkosten mfg mma

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:27



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Danke erstmal für eure Antworten dann werde ich mich mal morgen bei meiner Krankenkasse erkundigen. Lieben Gruß Sandra

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:29



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dem Antrag ist eine ärztl. Besch. beigefügt die dem beh. arzt vorzulegen ist desweiteren der Antrag selbst der von dir auszufüllen ist und im normalfall auch eine infobroschüre die zeiten in denen das kind im kiga oder schule ist werden nicht gezahlt bzw. berücksichtigt mfg mma

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:29



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du hast natürlich Recht, das hatte ich vergessen. Danke dir!:-)

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:32



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bitte falls noch fragen sind mfg mma bin dann weg

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:34



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Wenn du dich nicht um dein Kind kümmern kannst dann kann sogar der Partner als Haushaltshilfe bestimmt werden. Ich hatte das mit meinem Ex einige Male als ich im KH war, die Kleene zu betreuen war und auch als ich wegen Krücken das Baby nicht gut versorgen konnte.

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 20:56



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Das mit dem Partner wäre eine gute Idee aber nicht verfügbar...hoffe ja das sich das irgendwann mal wieder ändert....aber durch meíne bevorstehende OP gibt es genug Leute die meinen das wird jetzt noch schwieriger. Ich habe keinen Kinderwunsch mehr mein Sohn kam 13 Wochen zu früh auf die welt und durch die verstärkten Blutungen und das Myom was ich jetzt habe habe ich mich bewußt dazu entschlossen mir die Gebärmutter entfernen zu lassen. Ich bin 31 und das bringt im Bekannten/Kollegen und Verwandtenkreis große Unruhe...bezüglich was wäre wenn jetzt der Traummann kommt und will noch Kinder??? Was hat der Mann mit meinem Kinderwunsch zu tun??? Ich will keine und der Mann der das nicht akzeptieren kann ist dann auch nicht der richtige oder? Ist ja nicht so das ich erst seit August sage ich will keine Kinder sondern schon seit 2004..Sorry bin irgendwie vom Thema ab...Wie sieht es denn aus wenn eine Kollegin oder meine Mutter mir helfen würde, geht das? Lieben Gruß Sandra ...

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 21:14



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Geht alles... Freundin, Tante usw. Sie muß dann unbezahlt Urlaub nehmen und bekommt dann % (80?) von der KK bezahlt.

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 21:30



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sind leider meines Wissens nur 67% bei der Kollegin....

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 21:52



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SGB V § 38 Haushaltshilfe (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. (2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen. (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht. (5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Mitglied inaktiv - 05.01.2010, 22:05