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ergänzendes Hartz4

Thema: ergänzendes Hartz4

Hallo ihr lieben. Seit Nov 09 bekomme ich zu meinem 15-Wochen-Stunden-Gehalt ergänzendes Hartz4. Jetzt ist mir mein Herd kaputt gegangen! Meine Frage ist jetzt, ob die Arge mich hier auch bei einem Neukauf unterstütz?! Habt ihr eine kleine Ahnung!? Oder muss ich alles selbst bezahlen, weil ich ja schon ein bischen verdiene? Danke für Eure Antworten! LG, L.

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 12:40



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Soweit ich weiß, kannst du ein Darlehen für einen neuen (gebrauchten) Herd beim Amt beantragen. Egal, ob du verdienst oder nicht: Vom Amt gibt es kein Geld "geschenkt" für neue E-Geräte, es sei denn, man braucht eine komplette Neuaustattung. LG Heike

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 12:43



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Ich denke du solltest einfach mal nachfragen, weil das offebar Einzefall-Entscheidungen sind, ob und wenn ja wieviel wer bekommt. Manche bekommen ein Darlehen für Kaution, wurde bei mir abgelehnt genau wie für die Waschmaschine einer Freundin (auch AE, ergänzend H4). Komplette Neuausstattung... öhm... hab schon gehört aber auch da hieß es bei mir nein. 177€ auf Kredit mußten für einen 4-Peronen-Haushalt reichen (für Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer... lachhaft also). Ich ahbe schon von Lauten gehört die mehr bekamen... ich kenne keinen persönlich lG mf4

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 12:49



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ok, vielen Dank. Ich frage einfach mal.Habt noch einen schönen Tag.

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 13:22



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... wirst Du einen nicht geringen Freibetrag erwirtschaften. 15 Stunden/Woche grenzt fast an Halbtagsarbeit, ich unterstelle da mal einen Freibetrag von rund 200,- €. Davon lassen sich durchaus Rücklagen bilden für ebensolche Situationen. Da für einen (Elektro-) Herd hier knapp 200,- € zugrundegelegt sind, würdest Du bei uns definitiv eine Ablehnung bekommen. Viele Grüße RAlph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 14:21



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Ähm, ich dachte immer, daß für Herd und Spüle in der Küche die Vermieter zuständig sind?! Kenne mich aber auch nicht so aus. Vielleicht rufst Du die Vermieter erst einmal an?! LG Anne

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 20:58



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Doch nicht, wenn man die Küche mitgebracht hat(?) Das wäre ja schön: Ich habe mir ne Küche damals bei Quelle bestellt, zahle sie mühsam ab und wenn was kaputt geht, rufe ich die Hausverwaltung an Nee, nee. Nur, wenn die Küche mitgemietet wurde. LG Heike

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 23:09



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Jap so ises. Wenn die Küche mit angemietet wird ist das u.U. so aber bei einer eignen Einrichtung nicht.

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 08:41