Thema:
andwere seite des unterhaltskampfes
hi
nun zahlt vati nach jahren des kampfes endlich und nun kommt der tag an dem die ex von meinem mann unterhalt fordert.
wie wird unser gemeinsames kind berücksichtigt? wenn überhaupt....
bin ich richtig informiert das der selbstbehalt bei nicht verheirateten 950 euro sind,und der rest vom nettoeinkommen dann durch seine zwei kinder geteilt wird?
lg
von
toastie
am 11.05.2012, 10:16
Lasst es auf jeden Fall von einem Anwalt gegenrechnen.
Der Selbstbehalt kann sich erhöhen, wenn z.b. ein Auto notwendig ist um auf die Arbeit zu kommen. Werbungskosten erhöhen ebenso.
Warum fordert sie?
Wie lange hat sie auf Unterhalt verzichtet?
Sprechen wir über Trennungs-, Nachehelichen- oder Betreuungsunterhalt?
von
shinead
am 11.05.2012, 10:19
mann und frau waren nicht verheiratet.
kind ist jetzt zwölf und erst jetzt kam die forderung von ihr und dem jugendamt.
umgang hat nie stattgefunden
ich hab nur für unsere familie angst das uns nichts mehr bleibt.
von
toastie
am 11.05.2012, 10:54
Eins verstehe ich ehrlich gesagt nicht: wenn du für das eigene Kind seit Jahren um Unterhalt von dessen Vater kämpfst, ist es da für dich in Ordnung, wenn dein Mann für SEIN Kind nie was bezahlt hat?
von
Morla72
am 11.05.2012, 11:22
was soll ich machen ...soll ich ihn zwingen?
mein erarbeitetes geld überweisen damit ich mir nichts vorzuwerfen hab?
ich mache mir lediglich sorgen um unsere finanzielle situation.
dem kind steht der unterhalt zu keine frage.
bis vor kurzem hätte er eh nicht zahlen können
von
toastie
am 11.05.2012, 12:36
Nö, natürlich nicht zwingen. Ich fragte mich halt nur, ob das Thema nicht in all den Jahren bei euch mal zur Sprache kam, gerade weil du ja die andere Seite kennst...
von
Morla72
am 11.05.2012, 13:02
doch klar,aber er hat erst seit kurzem einen ordentlichen job
von
toastie
am 11.05.2012, 13:06
Ok, falsch verstanden, sie fordert Kindesunterhalt - richtig?
Da kommt er nicht dran vorbei. Euer gemeinsames Kind wird über die DDT berücksichtig. Die geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus.
Gehst Du arbeiten, oder kommt er für Dich innerhalb der Elternzeit (noch) auf? Dann hättest Du ja auch Anspruch auf Unterhalt.
Bei drei unterhaltsberechtigten Personen wird die nächst-niedrigere Gehaltsstufe als Richtschnur genutzt.
Warum kommt die Dame jetzt nach 12 Jahren??? *staun*
von
shinead
am 11.05.2012, 10:58
ich gehe auch arbeiten also muss er nicht für mich aufkommen.
warum sie nach 12 jahren kommt weiss ich nicht.
danke dir erstmal
von
toastie
am 11.05.2012, 11:01
Ist das Dein Ernst? Er zahlt seit 12 Jahren kein Unterhalt für sein Kind und Du regst Dich auf, dass die Ex das jetzt (endlich!) einklagt?
von
Nurit
am 11.05.2012, 11:54
wo hab ich mich bitte aufgeregt????
von
toastie
am 11.05.2012, 12:07
wahrscheinlich ich jetzt der unterhaltsvorschuss abgelaufen, deswegen versucht man den erzeuger zu aktivieren.
ich verstehe deine angst, aber wie gewonnen so zerronnen, der vater deines kindes zahlt ja nu auch.
is leider so bei gebrauchtmännern....
Mitglied inaktiv - 11.05.2012, 12:34
Antwort auf diesen Beitrag
klar, bei gebrauchtmännern weiss man ja was man sich da anlacht.
lg
von
toastie
am 11.05.2012, 12:37
Das klingt irgendwie nicht so, als ob die Zahlung freiwillig und freudig erfolgt.
von
Strudelteigteilchen
am 11.05.2012, 13:20
Mal ganz ehrlich: irgendwie hat er ja wohl freiwillig keinen Unterhalt bezahlt, oder?
Und anscheinend ist er ja zahlungsfähig..
von
Nurit
am 11.05.2012, 13:32
schrieb sie doch.
und daß er vorher nicht zahlen KONNTE.
weil er keinen ordentlichen job hatte.
Mitglied inaktiv - 11.05.2012, 13:44
Antwort auf diesen Beitrag
12 Jahre lang?????
von
Nurit
am 11.05.2012, 14:19
Naja den uhv muss er ja auch irgendwann zurückzahlen,das wird jetzt alles kommen schätze ich mal
von
CKEL0410
am 11.05.2012, 14:21
Wenn er unverschuldet nicht zahlen konnte (z.B. arbeitslos, Krankheit oder in Ausbildung) muss er es nicht zurück zahlen.
von
shinead
am 11.05.2012, 14:26
Hm, das stimmt so nicht ganz. UHV ob verschuldet oder nicht Zahlungsunfähig. Das Jugendamt fordert das nachträglich ein. Bei meinem Ex wurde die Lohnsteuererstattung gepfändet (kein Beistand und kein Titel), und bei einem Bekannten kam das auf den Batzen,an durch Beistandschaft des JA titulierten Unterhalt, dazu. Und der ist 30 Jahre pfändbar
von
nane973
am 11.05.2012, 19:04
Das ist wahrhaftig spannend! Jetzt kann man mal erfahren, wie die "Gegenseite" (naemlich dein Mann) so einen Fall sieht. Wir kennen hier im AE ja nur die AE Seite.
Wie ist denn seine Perspektive hinsichtlich der folgenden Fragen:
- warum er keinen Unterhalt gezahlt hat
- warum er keinen Umgang hat
Ist er mit sich im Reinen? Hat er Interesse am Kind? Hat er gelitten, sich bemueht, gekaempft, wenn ja wie lange? Etc.
von
Pamo
am 11.05.2012, 16:01