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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo. Eine Frage an euch. Muss ich die zwei zusätzlichen Monate irgendwo beantragen oder stehen die einem automatisch zu? Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwar 14 Monate beantragt aber nur 12 genehmigt bekommen. Danke schon mal

von Denise.P am 13.09.2015, 19:57



Antwort auf Beitrag von Denise.P

EZ wird nicht genehmigt, da hat der AG kein Mitspracherecht. Er kann dir also nicht vorschreiben wie lange du dieses nimmst. Du kannst also auch die kompletten 3 Jahre EZ nehmen und er müsste es so akzeptieren. Was willst Du machen wenn die 14 Monate rum sind, wieder VZ arbeiten als Alleinerziehende? Falls nein, dann hättest Du besser auch gleich Elternzeit-Teilzeit mit gemeldet. Falls Kind noch nicht geboren ist bzw nicht älter als 1 Woche ist, würde ich das schleunigst entsprechend ändern. Außer du willst wirklich sicher Vollzeit arbeiten und Kinderbetreuung ist jetzt schon in absolut sicheren Tüchern. Fraglich ist eher, ob Du vom STAAT 14 Monate EG bekommst - das ist aber eine andere Baustelle.

Mitglied inaktiv - 13.09.2015, 22:52



Antwort auf Beitrag von Denise.P

Welche zwei zusätzlichen Monate. Elterngeld oder Zeit ? Elternzeit muss er abnicken, da kann er nix genehmigen oder ablehnen. Ist Betreuung denn nach den 14 Monaten gesichert ?

von Sternenschnuppe am 14.09.2015, 09:51