Alleinerziehend, na und?

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Elterngeldantrag als Alleinerziehende.....

Thema: Elterngeldantrag als Alleinerziehende.....

...weiß IRGENDJEMAND wie der ausgefüllt wird, wenn man Alleinerziehend ist? Muss ich da den KV angeben oder ist das dann wurscht? Warum gibt es im www keine Erklärung dazu?

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 10:52



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http://www.elterngeld.net/forum.html

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 11:16



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Merci Aber das hilft mir auch nicht wirklich weiter.

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 11:32



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Warum? Die haben dort ein Forum und einen Chat, stelle die Frage doch dort mal. Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen helfen Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Elterngeld-Antrag haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeld-Stelle. Bitte wählen Sie zur Wahl der Antragsformulare Ihr Bundesland aus. http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html Mit Telefonnummer und Emailadressen.

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 11:44



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Ja, werde da mal anrufen oder sogar Termin machen um sicher zu gehen, dass alles RICHTIG ausgefüllt ist und zwar jetzt schon, dass ich nur später die Geburtsurkunde dran tackern muss und wegschicken muss.

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 11:56



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elterngeld.net ist keine anerkannte Homepage mit vielen fehlern. Einige Elterngeldstellen versuchen schon länger dagegen vorzugehen Als Alleinerziehende brauchst du den vater nicht mit eintragen, jedoch benötigt man die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht.... bei fragen zum elterngeld kannst mir gern ne pn schicken, arbeite in ner elterngeldstelle

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 13:22



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Wenn du die 14 Monate wählst mußt du eh ein Beiblatt (siehe 3) anfügen - da würde ich die Negativbescheinigung vom Jugendamt beifügen.

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 11:45



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Ich habe es nicht mit ausgefüllt, weil er nicht mit Sorgeberechtigt ist... ich habe dann die Negativbescheinigung dazu gelegt... ich glaube ich hatte das sogar ausgefüllt und es war falsch... musste den Antrag dann nochmal von vorne ausfüllen

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 15:41



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... sonst gibt es (trotz Negativbescheinigung) nur Nachfragen. Ich habe ihn (auf anraten der Elterngeldstelle) mit angegeben. Endete damit, dass das erste Geld zu spät kam... Wenn Du Urlaubs-oder Weihnachtsgeld bekommst, lass es vom AG nicht mit angeben. Rechnet sich sonst negativ auf dem Gesamtbetrag... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 20:51