Alleinerziehend, na und?

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Einschulung verschieben

Thema: Einschulung verschieben

Ich werd Montag meinen Anwalt anrufen, aber da ich innerlich am Rad drehe (und das Netz nicht ergiebig ist), hoffe ich hier schon mal Input zu bekommen. K1 ist vor 2 Wochen 5J geworden (08.18), gemeinsame Sorgerecht, Niedersachsen Die Schulanmeldung war vor 3 Monaten, diese Woche war die Schuleingangsuntersuchung. Ich hab schon lange Bauchgrummeln, weil er mit 5J eingeschult wird. Er ist ein sehr intelligentes Kerlchen und sprachlich und sozial sehr weit, ist aber noch sehr verspielt und hat nicht nur Hummeln im Hintern. Er muss sich viel bewegen. Konzentration ist so ne Sache. Mehrteilige Aufgaben scheitern an der Verspieltheit/Kreativität, die dann einsetzt. Die Ärztin sieht es auch klar so, dass er besser noch ein Jahr im Kiga aufgehoben wäre. Zudem hat sie mich aufgeklärt: Er ist ein Flexikind (früher Kann-Kind). Er MUSS gar nicht nächstes Jahr eingeschult werden. Es ist noch nicht mal ne Rückstellung, sondern ein Aufschub: ein formloser 3-Zeiler an die Schule reicht. Jetzt stellt sich der KV quer. Der will "unbedingt", dass sein Sohn jetzt eingeschult wird. Der wäre doch so schlau. Und alle anderen könnten ja nie glauben, dass er noch kein Schulkind ist etc pp. Ich habe immense Probleme mit dem Vater zu reden. Er wird schnell ausfallend. Ich habe eine PTBS aufgrund der Vorkommnisse in der Beziehung. Sein strukturelles Verhalten ist gleich geblieben. Es ist so unendlich schwer. Ich musste einen Termin beim Jugendamt abbrechen, weil ich keine Luft mehr gekriegt habe und nur noch raus wollte. (Da ging es um K2, wofür ich das alleinige Sorgerecht habe). Was kann ich tun? Ich weiß nicht, ob ich die Kraft habe ihn zu überzeugen zu versuchen. Auf der anderen Seite habe ich auch Manschetten es wieder zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. (Hatten wir wegen Sorgerecht für K2 in 2022. Ich habe das alleinige Sorgerecht behalten.) Lieben Gruß, Phila

von Phila83 am 09.09.2023, 18:57



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Hallo, solltest du den Kindsvater nicht überzeugen können und mit der Einschulung im Korridor nicht einverstanden sein, dann bleibt nur der Weg über Jugendamt/ Familiengericht. Gut das du an einem Anwalt dran bist. Klingt vernünftig. Was sagt denn der Kindergarten zu dem Thema? Kann eine Stellungnahme der Erzieherinnen hilfreich sein um den KV zu überzeugen? Viel Glück

von KänguruMama am 09.09.2023, 21:49



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Wir hatten kurz vorher ein Entwicklungsgespräch im Kiga, wo der KV auch dabei war. Die haben unseren Sohn eigentlich nur "hoch gelobt". Sprache, Soziales. "Gut, der ist halt noch sehr verspielt..." Ich glaube, dass das tatsächlich blendet: dass er im sprachlichen und sozialem sehr fit ist. Die Ärztin sagte aber auch, dass sie nach der Untersuchung/Gespräch nochmal mit dem Kiga spricht und da anmerken wird, dass sie es befürchtet, wenn K1 noch ein Jahr im Kiga bleibt.

von Phila83 am 09.09.2023, 22:34



Antwort auf Beitrag von Phila83

Durchhalten! Für die meisten Flexi-Kinder ist ein weiteres Kiga-Jahr erfahrungsgemäß gut. Wenn die Ärztin vom Gesundheitsamt das in der Einschulungsuntersuchung auch für sinnvoll hält (und der Kiga vielleicht auch „noch so verspielt“), hast du schon mal gute Karten in der Hand, falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt. Bleib du also bei deiner Position und nimm gerne noch das Jugendamt mit ins Boot. Dann musst du das Gespräch mit dem KV nicht allein führen. Hast du vom Gesundheitsamt einen „Bericht“ mitbekommen, den du beim Kinderarzt zur Abklärung vorlegen kannst / sollst? Hier ist das so (zB wenn die Feinmotorik nicht überzeugt hat), kann aber auch das eigene Vorgehen im Landkreis sein und ist evtl. nicht in ganz Niedersachsen so.

von Chaka! am 10.09.2023, 00:10



Antwort auf Beitrag von Phila83

Könnte dieses Ärztin ihm das erklären und den Aufschub empfehlen? Sodass er glaubt, es sei seine eigene Idee gewesen und das kein Konfliktthema zwischen euch wird?

von Pamo am 10.09.2023, 08:03



Antwort auf Beitrag von Phila83

Das kind ist gerade 5 und soll in die schule??? Da würde ich alle hebel in bewegung setzen, dass er nicht muss. Der kv will sich das nur aufstecken, dass er so ein kluges kind hat, das man mit 4 zur schule anmeldet! Völlig gestört!

von Sue_Ellen am 10.09.2023, 13:12



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Die Schulanmeldung + Eingangsuntersuchung sind bei uns 1 Jahr vorher. Er ist jetzt im August 5J geworden und "soll" nächstes Jahr eingeschult werden. Dann ist er immernoch 5 und wird erst 6.

von Phila83 am 11.09.2023, 11:33



Antwort auf Beitrag von Phila83

Irgendwas passt da für mich nicht zusammen. Meine große ist 2 Monate jünger und geht erst in zwei Jahren in die Schule.

von ml1820 am 10.09.2023, 17:22



Antwort auf Beitrag von ml1820

Zb hat nrw Stichtag 30.9 alle die bis dahin 6 sind müssen eingeschult werden, alle die bis31.12 6 Jahre alt werden sind kann Kinder und können eingeschult werden. In Niedersachsen sieht es schon ganz anders aus oder Schleswig-Holstein da ist der Stichtag 30.6 wer bis dahin 6 ist muss Danach ist es elternwille

von misses-cat am 10.09.2023, 17:43



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Das kind der ap wurde im august 5.

von Sue_Ellen am 10.09.2023, 19:03



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Ja und es soll NÄCHSTES JAHR eingeschult werden. Also mit 6. Die Schulanmeldung fürs Folgejahr ist bei uns NRW auch im Herbst des Vorjahres.

von Janet90 am 10.09.2023, 19:15



Antwort auf Beitrag von Janet90

Wie gruslig! Da kann sich ja noch einiges ändern.... Trotzdem würde ich immer ein kind eher später als früher einschulen. Sry, bayern, da geht die schule immer erst im september los

von Sue_Ellen am 10.09.2023, 19:28



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

… und ich lieber später als früher… (Aber immer abhängig vom Kind entscheiden und gern den Rat des Kiga einholen). Die meisten Kinder profitieren von einer späteren Einschulung. Manchen früh Eingeschulten geht’s in der Grundschule noch gut, haben später aber Schwierigkeiten. Sind zB noch sehr viel kindlicher als der Rest der Klasse. Oder wie eine Mutter eines früh eingeschulten Kindes neulich erzählte: Die älteren Kids tranken schon Alkohol, ihr Kind war aber deutlich jünger. Es kommen ja auch noch die Kinder in die Klassen, die ein Jahr wiederholen.

von Chaka! am 10.09.2023, 22:21



Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich verstehe irgendwie nicht - zum jetzigen Zeitpunkt kann man doch noch gar nicht sagen, ob das Kind nächsten Sommer fit für die Schule sein wird oder nicht. Bei unserem Sohn (im September geboren) hieß es kurz vor seinem fünften Geburtstag von Seiten des Kindergartens auch noch, man würde es befürworten, wenn er nicht mit knapp sechs Jahren eingeschult würde, sondern noch ein Jahr länger in den Kindergarten gehen würde, weil er im sozialen Bereich "hinterherhinkte" (was wir Eltern auch bestätigen konnten), das hat er aber dann in dem einen Jahr bis zum Schulanfang aufgeholt und war dann sowas von schulreif, es war gar nicht mehr daran zu denken, ihn noch ein Jahr länger im Kindergarten zu lassen, da hätte er sich zu Tode gelangweilt. Ich weiß nicht, wie das bei Kann-Kindern oder Flexi-Kindern ist, ob man sie "vorsorglich" schon mal in der Schule anmelden und dann im weiteren Verlauf aber die Anmeldung wieder zurückziehen kann, wenn es dabei bleibt, dass das Kind nicht schulreif wirkt. Wenn das geht, würde ich die Anmeldung jetzt machen und dann einfach mal abwarten, wie sich das Kind in der nächsten Zeit macht. Man hält sich auf diese Weise alle Möglichkeiten offen. Und wenn es dabei bleiben sollte, dass die Mutter das Kind noch nicht einschulen möchte, der Vater aber schon, kann man wenigstens anhand aktueller Einschätzungen der Kinderärztin und des Kindergartens den eigenen Standpunkt untermauern. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Aussagen wie "er ist noch zu verspielt" etc. viel zu früh, um als Begründung für eine spätere Einschulung zu taugen.

von Mörchen17 am 10.09.2023, 21:00



Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Ich finde es auch erstaunlich, dass man das Kind schon etwa 16 Monate vor der Einschulung anmelden muss, und auch dass die Untersuchungen schon so früh sind. Da können ja noch Welten dazwischenliegen. Hier in NRW jedenfalls kann man bei Anmeldungen von Kann-Kindern auf jeden Fall noch zurücktreten. Wir wollten unseren Sohn auch als Kann-Kind mit gerade 6 einschulen lassen. Mit Schwester gerade in der 1. Klasse, sämtliche Untersuchungen ohne Probleme bewältigt und dazu noch einer Rektorin, die nach Rückzug mehrfach versuchte, ihn doch schon für die Schule zu gewinnen, hätte offiziell nichts dagegen gesprochen. Aber um Ostern haben wir Eltern die Anmeldung wieder zurückgezogen, unser Gefühl war, ein Jahr später ist sinnvoller. Das war die beste Entscheidung, er hatte eine total entspannte, völlig problemlose Schulzeit

von Tai am 10.09.2023, 21:50



Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Das Kind der AP aus Niedersachsen ist 2024 schulpflichtig. Deshalb gibt es auch eine Schuleingangsuntersuchung - zuständig ist das Gesundheitsamt. Da das Kind der AP allerdings zwischen dem 1.7. und 30.9. geboren wurde, können die Eltern über die Einschulung 2024 entscheiden. Wenn sie der Ansicht sind, für das Kind wäre ein weiteres Jahr im Kindergarten gut, können sie dies formlos der zuständigen Grundschule mitteilen - bis Ende April 2024. Diese Zeit würde ich mir als Mutter auch „gönnen“. (Wobei diese Regelung für die Kindergärten eher ungünstig ist, da die Plätze für „ab Sommer 1.8.“ am Anfang des Jahres vergeben werden und man bei den Flexi-Kindern eben nicht weiß, ob der Platz frei wird. Aber ein Kiga hat da natürlich Verständnis für Flexikind-Eltern). Das passt also schon.

von Chaka! am 10.09.2023, 22:35



Antwort auf Beitrag von Phila83

Dein Post liest sich so, als ob er dieses Jahr 2023 eingeschult werden soll mit gerademal 5 Jahren. Das kann ich mir schlecht vorstellen. Und bis nächstes Jahr geht ja noch irre Zeit ins Land. Da ist er dann 6 und alles wird anders sein. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Kinder nicht zwingend von einem Jahr mehr im Kiga profitieren.

von kirshinka am 11.09.2023, 08:28



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Entschuldige, das hab ich vielleicht unglücklich formuliert. Er soll 2024 eingeschult werden. Er ist im August 5J geworden und wäre bei der Einschulung 2024 auch noch 5J. Hier ist es tatsächlich so, dass die Schulanmeldung und Eingangsuntersuchung über ein Jahr früher stattfinden. Der Schule kann ich bis April 2024 formlos absagen. ABER: die Kitaplätze werden ab Ende Dezember vergeben. Bis dahin muss ich der Kita bescheid geben, ob er noch bleibt oder nicht, weil er sonst seinen Platz verliert.

von Phila83 am 11.09.2023, 11:41



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Meine Tochter tat das eine Kigajahr mehr sehr gut.

von bea+Michelle am 11.09.2023, 20:50



Antwort auf Beitrag von Phila83

mein kind wurde einen monat nach einschulung 7, das perfekte alter. ein jahr eher wäre undiskutabel gewesen . wenn du kita und ärztin im rücken hast ,kannst du seine unterschrift auch gerichtlich ersetzen lassen . also lt meines wissens, man korrigiere bitte wenn das so nicht stimmt

von mauspm am 11.09.2023, 14:19



Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich danke euch allen für eure Beiträge. Das hat mir den Rücken gestärkt.

von Phila83 am 12.09.2023, 10:25