Thema:
wichtige frage!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo liebe alleinerziehende
werde wahrscheinlich auch alleinerziehend sein, es ist alles sehr kompliziert!
Was ich wissen will ist: wenn ich mit dem Vater auf dem Standesamt die vaterschaftsanerkennung mache, wird das dann ans Jugendamt weiter gegeben auch wenn ich kein unterhaltsvorschuss verlange bzw es mit dem Vater privat kläre?
danke im vorraus für antworten :)
von
Lucya
am 05.05.2011, 20:48
die vaterschaftsanerkennung macht man beim jugendamt, solange du keine gelder vom amt bekommst, kannst du den unterhalt so klären, verzichtendarfstdu nicht, denn es ist der anspruch des kindes...
von
Thaga
am 05.05.2011, 20:56
danke jedoch kann man die vaterschaftsanerkennung auch beim standesamt machen das weiß ich sicher nur weiß ich eben nicht ob es an das jugendamt weitergegeben wird oder nicht?
von
Lucya
am 05.05.2011, 21:01
Hallo,
darf man fragen, warum es Dir so wichtig ist, dass die Anerkennung nicht an das Jugendamt weitergeleitet wird?
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 05.05.2011, 21:07
Antwort auf diesen Beitrag
ja, weil der vater will die vaterschaft nicht anerkennen wenn jemand davon erfährt
von
Lucya
am 05.05.2011, 21:16
HÄ!?!?!?
von
angry.me
am 05.05.2011, 21:23
Versteh ich nicht, wer soll den durchs jugendamt eher davon erfahren???
von
Savanna2
am 05.05.2011, 21:24
es ist eine lange und komplizierte geschichte!
von
Lucya
am 05.05.2011, 21:25
... diese "ich brauch dringend eure Hilfe"- postings, die jeglicher Verständnisinfo entbehren.Wie soll man da denn helfen!?
von
angry.me
am 05.05.2011, 21:27
@ savanna2: die frage war einfach nur ob des vom standesamt zum jugendamt weitergeleitet wird weil man nicht verheiratet ist, mehr nicht
von
Lucya
am 05.05.2011, 21:32
oh man ich hab nicht un hilfe gebettelt sondern nur ne frage gestellt und mit ner antwort ist mir vorerst geholfen!
von
Lucya
am 05.05.2011, 21:34
Von betteln war nicht die Rede. Und auf eine vernünftig gestellte Frage folgen meist vernünftige Antworten ;-)
von
angry.me
am 05.05.2011, 21:36
Von betteln war nicht die Rede. Und auf eine vernünftig gestellte Frage folgen meist vernünftige Antworten ;-)
von
angry.me
am 05.05.2011, 21:36
ohne dass du dich mit uns abgeben musst!!
FRAG bei deinem STANDESAMT nach, da kommen dann auch -hoffentlich- keine dummen nachfragen, denn falls das JA es erfährt macht es bestimmt einen Aushang im nächten Supermarkt dass ja jeder es erfährt, oh man oh man
von
Savanna2
am 05.05.2011, 21:44
von
angry.me
am 05.05.2011, 21:45
ok, gute nacht
von
Savanna2
am 05.05.2011, 21:48
ich mein dich doch gar nicht
von
angry.me
am 05.05.2011, 21:49
Mein Ex hat die Vaterschaft beim Standesamt anerkannt.
Als ich später dann UVG beantragt habe, hatte das Jugendamt KEINE Informationen über den KV.
Das JA hatte zwar eine "Akte", aber sie werden eben immer informiert, wenn ein Kind geboren wird und kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Die Anerkennung zumindest musste ich mitbringen. Das Formular wurde dann kopiert und eine Bestätigung beim Amt eingeholt.
Dem KV kannst Du auch sagen, dass er entweder freiwillig unterschreibt, oder Du verklagst ihn auf Unterschrift. Das geht auch. Kostet Dich ein müdes Lächeln und ihn ein Vermögen für den vor Gericht anerkannten Vaterschaftstest.
Also nix mit: er unterschreibt nicht wenn es jemand erfährt. *hust*
Er unterschreibt, weil er ein Kind gezeugt hat. Notfalls per Gerichtsbeschluss.
Gruß
Corinna
von
shinead
am 05.05.2011, 21:53
DANKE DANKE
für diese antwort, war schon entsetzt über manche antworten hier!!!
klagen möchte ich nicht er soll das schon freiwillig wollen und noch hab ich die möglichkeit ihn umzustimmen! bei ihm geht es echt um viel wenn nämlich gewisse leute erfahren das er von mir ein kind bekommt dann wars das für ihn dann ist sein ganzes leben am arsch!
Will das alles im guten abklären!
Danke dir nochmal shinead
von
Lucya
am 05.05.2011, 22:02
...(Personenstandsverordnung PStV) geht folgendes hervor:
§57 PStV:
2) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einträgt, hat dies mitzuteilen:
1. dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den Vater führt,
2. dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den bisher als Vater eingetragenen Mann führt, wenn er nach der Folgebeurkundung nicht der Vater ist,
3. der Meldebehörde,
4. dem Jugendamt, wenn das Kind während bestehender Ehe der Mutter geboren wurde.
Also wird dem Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung bei einem eindeutig nichtehelichen Kind dem Jugendamt NICHT mitgeteilt. Wird die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt, ist dies dem Standesamt des Geburtsortes des Kindes mitzuteilen.
Liebe Grüße von einer ehemaligen Standesbeamtin!
Mitglied inaktiv - 05.05.2011, 22:22
Antwort auf diesen Beitrag
Wow echt klasse vielen vielen Dank!!!!!!!!!!!!
lg und schönen abend noch!
von
Lucya
am 05.05.2011, 22:29
Dir auch schönen Abend! Im Übrigen unterliegt das Jugendamt einer Schweigepflicht und könnte diese Info, sollte sie ihm vorliegen, nicht ans "Schwarze Brett" hängen.
Willst Du für Dich und Dein Kind Leistungen vom Amt (ALG2, Unterhaltsvorschuß o.ä.), dann kommst Du nicht drum herum, den Vater bei den entsprechenden Stellen anzugeben,denn bevor der Staat das Kind unterstützt, muß geprüft werden, ob und wieviel der Vater Unterhalt zahlen kann.
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 05.05.2011, 22:41
Antwort auf diesen Beitrag
ja es haben ja quasi alle schweigepflicht jedoch kennt der vater wohl leute beim jugendamt im ort, naja aber wenn das sicher ist ist es gut dann wird es eher kein problem für ihn sein und dann ist auch alles gut!
und Leistungen vom staat möchte ich nicht, bekomme das auch so hin!
Danke nochmal
von
Lucya
am 05.05.2011, 22:47
daß du niemals leistungen vom staat in anspruch nehmen mußt/wirst und der vater dich aufgrund seines schlechten gewissens IMMER bestens versorgen wird.
mindestens die nächsten 18 jahre.
Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 08:29