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Kindesunterhalt

Thema: Kindesunterhalt

Hallo, nun meint auch KV 2 (ich habe zwei Kinder von zwei KVs), er müsse kein Kindesunterhalt mehr zahlen, weil ich zu viel verdiene (angeblich viel mehr als er). Das Kind ist erst 9. Da wären noch einige Jahre Kindesunterhalt fällig. Nun bekomme ich vorerst (er will das gerichtlich klären) gar keinen Kindesunterhalt mehr (für Kind 1 sowieso nicht). Blöde Männerwelt! Gruß, Sabri

von Sabri am 22.01.2016, 20:27



Antwort auf Beitrag von Sabri

Ob du mehr verdienst als er spielt keine Rolle... allein seine Zahlungsfähigkeit ist relevant. Allerdings kenne ich das Argument auch "wenn ich UH zahlen würde hätte ich ja zu wenig"

von mf4 am 22.01.2016, 20:49



Antwort auf Beitrag von mf4

Nein, bei extremen Einkommensunterschieden kann das schon relevant sein. Ich erinnere mich grob an eine Formel wie viermal soviel Einkommen oder mehr.

von Pamo am 22.01.2016, 21:30



Antwort auf Beitrag von Pamo

Trifft sicher auf seeeeehr wenige zu.

von mf4 am 23.01.2016, 12:06



Antwort auf Beitrag von Sabri

*muahahaha* sorry, ich weiß, ist eigentlich nicht zum lachen, aber so denken die doch alle! Wir gehen von der Kohle doch eh nur shoppen Ich war übrigens heute zum ersten Mal seit langem mit der Großen shoppen, denn mein werter Ex hat endlich nachgezahlt, sodass ich meiner Maus heute mal einen Shoppingtag gönnen konte. Schicke Jacke und einen schicken langen Cardigan, Kind ist happy :-D und Geburtstag können wir auch am Samstag mal richtig fett feiern *freu*

von Keksraupe am 23.01.2016, 20:44



Antwort auf Beitrag von Sabri

Geh zum JA. Bis zum 12. Lebensjahr kann man Unterhaltsvorschuss beantragen.

von Princess01 am 24.01.2016, 12:25



Antwort auf Beitrag von Sabri

Kommt mir bekannt vor... "Ich hab dies und jenes gezahlt, dann kann ich ja den Unterhalt kürzen..." Auch weigert er sich nen Titel zu unterschreiben. Es könnte ja mal sein, dass er in Zahlungsschwierigkeiten kommt mit seinen 3.100€ netto, dann will er nicht dass das Folgen hat unglaublich...

von Knatti am 24.01.2016, 16:51



Antwort auf Beitrag von Sabri

Direkt beim Jugendamt UVG beantragen, dabei Beistandschaft unterschreiben und direkt den Sachbearbeiter aufhetzen!

von shinead am 24.01.2016, 20:35



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich kann kein UV beantragen, wenn Unterhalt nicht möglich ist wegen des Gehaltsunterschieds, dann gibt es auch kein UV (hab ich schon mit Kind 1 durch).

von Sabri am 24.01.2016, 20:41



Antwort auf Beitrag von Sabri

Aber bisher ist es nur seine Vermutung. Bis das tatsächlich geklärt ist, er also sein Einkommen offen gelegt hat, ist er zur Zahlung verpflichtet. Stellt sich heraus, dass er Recht hat, kann die Zahlung eingestellt werden. Bis dahin hat er einfach die Zahlung, ohne Belege eingestellt.

von shinead am 25.01.2016, 11:17



Antwort auf Beitrag von Sabri

Wenn es bei Kind 1 schon so war, dann musst Du ja wirklich viel verdienen. Es gibt diese Gleichung schon, ich meine beim Dreifachen.

von Sternenschnuppe am 24.01.2016, 22:02



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das weiß ich nicht, weil er die Auskunft über sein Gehalt verweigert.

von Sabri am 24.01.2016, 23:38



Antwort auf Beitrag von Sabri

Dann kann er damit ja nicht durchkommen. Zahlen muss er schon belegen, sonst weiß ja keiner ob seine Vermutung stimmt. Setz da noch einmal das Jugendamt oder Anwalt drauf an. Du müsstest an die 3000€ oder mehr netto haben, damit diese Regelung zutreffen könnte.

von Sternenschnuppe am 25.01.2016, 08:20



Antwort auf Beitrag von Sabri

kannst du nicht den spieß umdrehen und auskunft über SEIN gehalt fordern???

Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 09:18



Antwort auf Beitrag von Sabri

Behaupten kann man(n) ja viel...da müssen doch irgendwo Zahlen herkommen...wer sowas behauptet, sollte auch seine Zahlen offen legen. Hast Du schon einen Anwalt konsultiert?

von Möhrchen am 25.01.2016, 09:39



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Der betreuende Elternteil muss mindestens zwei- oder dreimal so viel verdienen, wie der barunterhaltspflichtige Teil. Hier müsste aber zusätzlich berücksichtigt werden, dass ein weiteres Kind schon von der Mutter vollständig finanziell versorgt wird. Der Selbstbehalt erhöht sich entsprechend. Liegt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht vor, das aber nicht an die zwei- oder dreifachen Einkünfte heranreicht, so ist es möglich, die Barunterhaltspflicht anteilig auf beide Elternteile zu verteilen. Die OLGs entscheiden hier unterschiedlich. Einige sehen die Barunterhaltspflicht schon ab dem doppeltem Einkommen als unnötig an.

von shinead am 26.01.2016, 08:31



Antwort auf Beitrag von shinead

Kommt es da nicht auch auf den Absolutbetrag an? Immerhin ist ein Einkommen von bspw. 2x 1.080 nicht wirklich hoch, auch wenn es doppelt soviel ist wie 1.080. M.E. kann der betreuende Elternteil damit nicht wirklich auf Unterhalt verzichten.

von Pamo am 26.01.2016, 10:06



Antwort auf Beitrag von Pamo

Keine Ahnung wie in einem solchen Fall entschieden würde. In dem 3-fach-Urteil ging es um Gehälter von ca 2.700 Euro (Bereinigt um Kinderbetreuung, Werbungskosten, etc.) und 1.200 Euro (ebenfalls bereinigt). Grundsätzlich muss aber wohl der Barunterhaltspflichtige dann immer auch seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkommen, also ggf. noch einen Nebenjob annehmen, damit er sein Gehalt "wesentlich" erhöht. So einfach wie es sich der Ex der TE hier macht, ist es auf jeden Fall nicht. Da wird viel berechnet, bevor diese Entscheidung fällt.

von shinead am 26.01.2016, 13:52



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo, Ich würde sofort zum Jugendamt gehen und dort um eine Unterhaltsurkunde bitten. Dem JA muss man aber auch meistens auf den Zehen stehen, die sind gerne mal langsam... dann wird er angeschrieben, wird sich weigern, dann geht es eben zu Gericht. Und er wird nicht nur den Unterhalt sondern auch die kompletten Gerichtskosten tragen dürfen. Was hat er denn bisher gezahlt? Hat er den Job gewechselt? Warum? Oder ist er nun arbeitslos? Hast Du eine Ahnung was seinen Sinneswandel herbeigeführt hat? Gruss D

von desireekk am 27.01.2016, 00:34