Alleinerziehend, na und?

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Ein paar Fragen...

Thema: Ein paar Fragen...

hallo ihr, bald werde ich auch zu den entgültig alleinerziehnden gehören... ich kann einfach so wie es im moment ist nicht mehr weiterleben. Mir tun sich da allerdings ein paar Fragen auf. erstmal: ich wohne mit meinem (ex)Freund gemeinsam, wir stehen beide im Mietvertrag (wie blöd von mir - das war auf meinen Wunsch hin). Er hat einen Vollzeitjob mit dem er uns nicht ernähren kann (er verdient knapp 800 € netto) und wir bekommen aufstockend ALG II. Unsere Tochter ist 1 1/2. Wenn ich ausziehe - bin ich dann eventuell für die Miete haftbar wenn er sie nicht zahlt? Wenn ja wie lange? Ich habe vor der Geburt meiner Tochter die Vaterschaftsanerkennung initiiert - was er auch klaglos unterschrieben hat (klar, er ist ja auch der vater). Ich habe in den letzten 2 Jahren gesagt: wenn er sich um Termine beim Jugendamt usw. kümmert kann er das gemeinsame Sorgerecht "haben". Eigentlich habe ich das auch nur als Formalität gesehen. Immerhin waren wir die gemeinsamen Eltern. Dachte ich... Er hat sich eher selten wie ein Papa verhalten in den letzten 1 1/2 Jahren. Nun ist es aber so, dass er es in den letzten 2 Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat sich um einen Termin dort zu kümmern. Demnach habe ich doch - noch immer - automatisch das alleinige Sorgerecht, richtig? das hieße doch auch, dass ich mti meiner Tochter hingehen kann wohin ich will. Er hat keine Handhabe und kann mir nicht verbieten wegzugehen, richtig? Andersrum würde mich interessieren: habe ich einen Unterhaltsanspruch? also für die Kleine. Ich habe ja die Vaterschaftsanerkennung - reicht das um Unterhalt zu fordern? Und: muss ich ihm dafür den Umgang gewähren? Mag sich jetzt doof anhören, aber ich will ihn nicht mehr wiedersehen. Aber für seine Tochter soll er zahlen - die Verantwortung hat er doch zu erfüllen oder nicht?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:20



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Meinst Du nicht, das Dein Verhalten etwas egoistisch ist, wenn Du sagst, das DU ihn nicht mehr wiedersehen willst. Du triffst da eine Entscheidung für Dein Kind mit, die ich nicht gut finde. Schließlich ist er der Vater! Vielleicht versuchst Du mal, die Partnerrolle von der Elternrolle zu trennen. Dein Kind hat das Recht, seinen Vater zu sehen und der Vater hat ebenfalls das Recht, das Kind zu sehen. Zahlen soll er...typisch Frau...Ja, er hat die Pflicht zu zahlen, hat aber auch das RECHT das Kind zu sehen... Warum muß eigentlich immer schmutzige Wäsche gewaschen werden??? LG

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:29



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ganz einfach: eine partnerschaft besteht schon lange nicht mehr. Da brauche ich nichts trennen. Wäre er nicht so ein lausiger Vater würde ich mich auch nicht trennen. Um mich geht es schon lange nicht mehr. und jetzt entscheide ich für mein kind, dass ich ihr diesen vater erspare. das hat nichts mit ihrem recht auf vater zu tun. von so einem vater hat sie rein garnichts. sein interesse an ihr hält sich ja auch in grenzen - immerhin hat er es in 2 jahren nicht geschafft einen einfachen anruf beim jugendamt zu machen. dann kanns ihm ja nicht so wichtig sein. ich kann hier gerne die trennungsgründe ausbreiten aber fest steht: wenn ich entscheide diese person ist nicht gut für mich entscheide ich auch diese person ist nicht gut für meine tochter. später kann sie gerne selbst entscheiden ob sie mit ihm was zu tun haben will - solange sie aber so klein ist , JA da nehme ich mir raus zu entscheiden was für sie gut ist oder nicht. das hat mit egoismus nichts zu tun - im gegenteil. Ich will nur wissen: kann er sagen: ich kann das kind nicht sehen (z.b. auch wegen räumlicher trennung) also zahle ich nicht.. oder muss er in jedem fall zahlen?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:36



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nein, kann er nicht. er ist dem kind zu unterhalt verpflichtet. allerdings wird er das von 800€ netto nicht können. und: er kann sein umgangsrecht einklagen.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:46



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Also was das Geld und des Sehen des Vaters angeht kann ich oder besser will ich erst ma nix sagen! Was des mit der Miete angeht da kann ich dir was zu schreiben! Habe ich selber hinter mir! Solange du im Mietvertrag stehst kannst auch du mit für die Miete rangezogen werden... ist ja Eure Wohnug und da interessiert es sie wenig ob du dort wohnst oder nicht hauptsache sie haben Ihr Geld! Ihr könntet die WOhnung kündigen und er alleine den Mietvertag übernehmen! Da seh ich aber auch wieder schwarz... unser Vermieter hat da nicht mit gespielt weil mein Ex zu wenig verdient hat (auch um 800 €) ... des hiess beide kündigen oder gar nicht und da er eigentlich in der Wohnung bleiben wollte hiess es für mich (Alg2) auch keine neue Wohnung.... weil zwei Wohnugen gehen nicht

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:50



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naja das mit den 800€ wird sich ja hoffentlich in den nächsten 20 jahren mal ändern.. wobei.. wahrscheinlich eher nicht.. aber in dem moment wo ich ein recht auf unterhalt habe hätte ich doch auch ein recht auf unterhaltsvorschuss oder ?? ich glaube ich muss mal eher zur arge und mich da informieren.. wenn er sein umgangsrecht einklagt - muss ich ihm dann vorbehaltslos das kind übergeben? oder ist das von fall zu fall verschieden? würde das gerichtlich entschieden wie der umgang dann ablaufen würde?? ich sehe sie nämlich schon gefährdet - habe sie auch noch nie länger als 5 min mit ihm allein gelassen.... ich weiß schon warum... selbst in den 5 min sind schon sachen passiert... und... wenn mir mal was passieren würde.. würde die Kleine dann zu ihm kommen (auch wenn er garkein sorgerecht hat?) ?? ihr seht.. ich hab tausend fragen... mir dreht sich der kopf..

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:55



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ja und dann?? wie hat sich die situation bei dir gelöst?? ich löse da mal ein bisschen auf... ich habe vor in die nähe meiner eltern "zurückzuziehen" (etwa 200 km von hier weg) - einmal weil ich hier total allein bin und wkrlich überhaupt niemanden habe (zu dem ich die kleine z.b. auch mal geben könnte - oder der in notfällen einspringen könnte...wenn mir was passiert). und weil ich einfach der meinung bin: arbeitslos sein kann ich auch dort... ich habe ein ganz wenig geld, mit dem ich einen umzug meinerseits stemmen könnte - dort müsste ich dann solange ich keinen kitaplatz habe von algII leben - aber ich habe sogar schon einen halbtagsjob in aussicht und meine mutter könnte die kleine solange nehmen... - aber sobald ich doppelte miete zahlen müsste ginge natürlich garnichts mehr. Kann mir der Vermieter eine Kündigung verwehren? also das ich nur mich rauskündige aus dem mietvertrag?? ist doch eigentlich blödsinn, der kann mich doch nicht zwingen hier zu bleiben... der vermieter wär doch wohl da der letzte dem ich da irgendwelches mitsprachrecht einräumen würde...

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:00



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Schau in dern Vertrag - dort wird vermutlich auch genau ganz direkt stehen, daß nur ALLE Mieter gemeinsam kündigen können. Das ist kein Mitspracherecht seinerseits, das Du ihm einräumen sollst oder mußt oder kannst, sondern einfach nur RECHT. Wenn er euch entgegenkommt, kann er das tun, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ihr schuldet gemeinsam die Miete - Punkt. Was ihr da für Zwistereien habt, interessiert den Vermieter nicht...der will sein Geld - egal von wem...deshalb sehen die Vermieter natürlich gerne 2 Unterschiften im Vertrag. Wenn Dein Ex in der Wohnung bleiben möchte, solltet ihr zuerst mal mit dem Vermieter sprechen - dann würde ich aber nett fragen und nicht so tun, als könne er mir gar nix...Alternativ wirst Du vermutlich nicht um einen Anwalt herumkommen...es gibt da schon Mittel und Wege, den Ex zur Zustimmung der Kündigung zu bewegen...würde es aber erst mal gütlich veruchen. lg heike

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:09



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Ja kann er!! So war es wie gesagt bei uns! So lange du mit im Mietvertag steht hat er doch zwei Parteien die er bei Mietschulden haftbar machen kann! Und wie gesagt ich weiss nicht wie gross eure Wohnung ist und was ihr an Miete zahlt! Unsere / Meine Wohnung ist knappe 65qm gross und kostet 412 Warmmiete! Und bei 800€ Verdienst im Monat hätte er sie nicht alleine halten können! Ja wie hat es geendet... ich habe ihm ne neue Wohnung gesucht Nicht wundern sonst wäre er immer noch da) und bin mit den Kids in der alten Wohnung geblieben! Blieb mir ja nix anderes übrig

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:16



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Mein Ex-Mann, Vater von 2 inzwischen erwachsenen Jungs war gefühlskalt, Macho, lausiger Vater... ich habe ihm immer Umgang eingeräumt (obwohl er fast nie Unterhat zahlte) und er hatte den Umgang so lange bis er keinen Bock mehr auf seine Kinder hatte. Ich brauche mir nichts vorzuwerfen, weil er gekonnt hätte. Ich bin froh, daß er als Vater und weil es Jungs sind auch als Männer-Vorbild keinen Schaden angerichtet hat. Ich habe ihnen als Mutter und Frau vermittelt wie Frauen respektiert werden wollen. Das Beispiel ihres Vaters tat ihnen dennoch gut, denn sie konnten draus lernen. Sahen wie mies er mit mir sprach, wie wenig sie ihn interessierten und eins war immer klar... sie wollen nicht wie er werden. Dies entschieden sie allerdings für sich allein und nicht ich habe es so gewollt in dem ich den Vater-Umgang unterband oder ihn schlecht machte. Ich kann das was du tun willst NICHT gut finden, denn wenn er ein lausiger Vater ist wird der Kontakt von ganz allein nachlassen. Ich kann meinen Jungs (jetzt fast 22 und 24) in die Augen sehen und weiß, daß ich alles getan habe DAFÜR und das ich die war die immer da war und er nie present war haben sie immer gemerkt. Wenn du ihm die das halbe Sorgerecht zugestimmt hast dann hast du es allein aber das heißt noch lange nicht, daß du ihm das Kind verwehren kannst. Ich hatte und habe für alle meine Kinder immer das alleinige SR. Wenn du wegziehen möchtest kann dich keiner hindern aber dem Vater mußt du dennoch Umgang ermöglichen. Wenn du ausziehen willst solltest du (mit seiner Zustimmung) aus dem Mietvertrag gestrichen werden, sonst haftest du voll für Mietschulden. Unterhalt fürs Kind wirst du bei seinem Lohn keinen sehen. Das ist mal sicher. Du wirst also arbeiten gehen müssen und/oder von Hartz4 leben müssen. Es ist dein Recht alles zu tun, was für das Kind gut ist. Alles fernzuhalten, was schlecht ist... aber es ist NICHT dein Recht dem Kind den Vater zu nehmen. lG mf4

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:16



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Warum bekommt man ein Kind mit einem Mann der das Kind nichtmal 5min betreuen kann. das konnte sogar der KV meiner beiden Großen (und der war echt lausig). Mit 1 Jahr Krippe, ich im Schichtsystem, er entgegengesetzte Schicht und wenn ich nicht da war wraen die Kinder zu 100% sein Part. Hätteste du ihm mal Vater sein lassen dann könnte ers auch. Emotional ist nicht jeder in der Lage ein guter Vater zu sein aber handeln wie ein vater, Kind versorgen, betreuen usw. kann jeder normale Mensch.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:20



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bevor du dein erstes kind mit einem mann bekommen hast, was er für ein vater sein würde???? ich nicht. ich konnte es bei meinem mann ahnen, da ich schon ein kind hatte, aber gewusst habe ich es nicht. ich wußte auch nicht, was ich für eine mutter sein würde.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:35



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hab ich behauptet meine kleine war ein wunschkind oder was?? hätte ich sie abtreiben und umbringen sollen, nur weil der vater so ein arschloch ist? und damals hatte ich noch keine ahnung wie er wirklich drauf ist - das hat sich ja erst im Zusammenleben gezeigt. Und lange lange zeit hatte ich die Hoffnung das sich etwas ändert. Das es sich ändert wenn sie auf der Welt ist - dass es sich ändert wenn sie krabbeln kann.. dass es sich ändert wenn sie 1 wird. das es sich ändert wenn sie mama und papa sagt.. und bis heute warte ich vergeblich und es wird nur von woche zu woche schlimmer. Und mein (ex)freund ist nunmal offensichtlich nicht dazu in der lage sein kind zu versorgen - jeglicher versuch endete darin, dass er ihr (unabsichtlich??) weh tat. Sie hat eine riesige Brandarbe am Bein, weil er ihr zeigen wollte was ich koche und über den Topf hielt. Während ich daneben stand. Angeblich tat ihm das damals sooo sehr leid und sowas würde niieee wieder passieren. das nächste mal als ich das haus verließ um den Müll rauszubringen ist sie vom Sofa gesegelt - genau in dem Moment wo ich den Raum betrat. Er lehnte sich zurück in einer anderen Ecke des Sofas und starrte in die Glotze. Einmal sind wir irgendwo hingegangen und er hat den Kinderwagen geschoben. Er wollte über die Straße gehen und ging auch - Ich habe den Kinderwagen zurückziehen müssen und die Reifen des ankommenden Autos quitschten und die Stoßstange stieß noch ganz leicht an den Kinderwagen. Er sagte er hätte gedacht er wäre schnell genug... Und das sind nur DREI vorfälle - die für sich gesehen noch lange kein Trennungsgrund sind oder Grund dafür ihm den Umgang Lebenslang vorzuenthalten, ja. Aber in der Masse - muss ich im Endeffekt Angst um ihr Leben haben wenn ich ihn mit ihr allein lasse. Aber eigentlich wollte ich das hier nicht ausbreiten. Es ging mir um die Rechtliche Lage - vorallem was das alleinige Sorgerecht angeht. Denn eigentlich müsste es ja "wörtlich" gehen: ich habe die alleinige sorge - und damit auch das alleinige entscheidungsrecht.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:38



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Beantrage betreuten Umgang. mfg Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:46



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daß sowohl der vater als auch das kind auch rechte haben, nämlich das umgangsrecht. ich verstehe dich, aber ich möchte dich doch darauf aufmerksam machen, daß du nicht ganz so frei über das leben deines kindes entscheiden kannst..... wenn der vater WILL, kann er eingriff nehmen. aber wie gesagt, laß es doch einfach auf dich zukommen, was er überhaupt will/macht/tut.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:46



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Ich wußte, daß er in der Lage ist sich zu kümmern und auf sie zu achten... das er zu wirklichen Vater-Gefühlen nicht fähig ist wußte ich nicht.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 12:32



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siggst, da hamma´s .

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 12:38



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Hallo! Zu frage 1....du bist haft bar und zwar solabge das Mietverhältnis bestehen bleibt. Die vaterschaftsanerkennung reicht aus um Unterhalt zu bekommen, allerdings verdient er zuwenig, kann sein das du gar nichts bekommst. Du solltest deiner Tochter zuliebe umgang gewähren, alles andere ist für mich unreif. lg jessica

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 09:56



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Hallo, also zum Mietvertrag: Du stehst drin, also haftest du. Du musst den Vertrag kündigen - bzw. er kann die Wohnung übernehmen. Klären mit dem Vermieter. Du bist Unterhaltsberechtigt. Du selbst bis dein Kind 3 Jahre alt ist - eventuell länger, wenn es dir nicht möglich ist, zb. aufgrund von Krankheit arbeiten zu gehen. Dein Kind ist ebenfalls Unterhaltsberechtigt. Beistandschaft beim JA beantragen, dann wird der Unterhalt ausgerechnet. Er muss notfalls einen Nebenjob annehmen. Eventuell hast du die Möglichkeit auf Unterhaltsvorschuss. Er hat ein Umgangsrecht - und dieses Recht ist einklagbar und du solltest es ihm gewähren. Auch wenn du nicht viel von ihm hältst - die meisten Väter werden erst gute Väter, wenn die Kinder älter sind. Mein Ex ist auch erst seit meine Tochter 3 Jahre alt ist, ein richtig guter Papa für sie. Dass du ihn nicht mehr wiedersehen magst, kann ich verstehen. Aber zum Papasein brauchts keine Partnerschaft - und viele Exen blühen auf, wenn die Ex mal ausgezogen ist und ein eigenes Leben führt. Elternqualitäten hängen dann eben doch auch an der Qualität einer Beziehung. Im Übrigen neigen die Gerichte dazu, sich mehr und mehr hinter die Väter zu stellen. Es kann also sein, dass du dir mit einer Verweigerung selbst ins Knie schiesst. Du hast das alleinige Sorgerecht und im Moment das AbR. Wenn du aber weit wegziehst, dann kann er das AbR vor Gericht im Eilverfahren einklagen - und dann entscheidet er, wo das Kind wohnt, auch wenn du das Sorgerecht hast. Ausserdem kann es sein, dass du die Fahrtkosten für sein Umgangsrecht anteilig oder gar komplett tragen musst - vor allem, wenn er eh kaum was verdient, trotz Vollzeitjob. Ich empfehle dir ausserdem, in einem Väterforum mal zu lesen, wie es den "entsorgten" Vätern ging, deren Mütter so reagieren wollten, wie du. Beende die Beziehung, verarbeite das für dich und dann bist du auch offen, deinem Kind eine Chance zu geben. Denn - das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Und dein Kind sollte auch selbst entscheiden dürfen, ob es Papa sehen will oder nicht. Und solange es dazu logisch nicht fähig ist, bist du verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich die beiden sehen. Wenn er selbst das nicht möchte, kannst du nichts machen. Achso - und begeh nicht den Fehler, vor deinem Kind über ihn herzuziehen. Glaub mir - in einigen Jahren, wenn dein Kind nicht mehr so an dir hängt, wird es dich womöglich dafür hassen - selbst den Kontakt herstellen und wenns richtig blöd läuft, sagt deine 14jährige dann zu dir, dass sie via JA dafür sorgen will, dass sie bei Papa wohnen möchte. Ahja, ja, wenn dir etwas passiert, dann kommt dein Kind höchstwahrscheinlich zu ihrem Vater (es sei denn, es gibt zwingende Gründe, das nicht zu tun.). Auch wenn kein Sorgerecht besteht - das bekommt er dann. Auch ein Testament wird dir dabei nicht helfen, da ein Kind nicht als "Sache" zählt. So denn - ich glaub das waren alle deine Fragen. Liebe Grüsse Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:06



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mit anderen worten ich bin dazu verdammt hier fern von meiner heimat allein zu leben ohne den kontakt zu den großeltern, weil er bestimmen könnte das sie nicht woanders hin darf. vielmehr: wenn ich wegziehen würde, müsste ich seine fahrtkosten bezahlen (unabhängig davon ob mir das finanziell überhaupt möglich ist oder nicht??) ... wie ich den kenne würde er dann jedes wochenende fahren nur um mir eins reinzuwürgen - nicht um sein kind zu sehen... und wenn ich nicht möchte, dass er sie sieht (weil ich befürchte das er ihr wehtut - auch IN meinem beisein) dann kann ich nichts machen - aber wenn er sie nicht sehen möchte (sie aber schon wollte) müsste sie das hinnehmen?? ganz ehrlich- wenn es so endet, dass ich mein leben von ihm diktieren lassen muss nachdem was er mir und seiner tochter alles angetan hat... dann weiß ich nicht wie ich überhaupt weiterleben soll.. Wie sieht es aus wenn ich auswandere? (abgehen davon das er das ja verhindern könnte weil er dürfte ja bestimmen wohin mit ihr ) was wäre wenn ich es schaffen würde auszuwandern und er es nicht auf die reihe bekommt das AbR einzufordern?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:16



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Also - es käme auf die Entfernung an. Jeder Richter entscheidet das nach Ermessen, ob man die Fahrtkosten anteilig übernehmen muss, oder zb. komplett. Verdammt bist du zu nichts :-) Er hat das Recht, sein Kind alle 14 Tage übers Wochenende zu sehen. Ihr müsst da eine Regelung ohne Diktatur finden. Es ist zwar hart, aber es klappt. Hat er ihr denn schonmal nachweislich wehgetan? Dann könntest du auf betreuten Umgang plädieren. Ja wenn Papa nicht will, dann will er nicht. Aber du darfst dich als Mutter nicht querstellen. Schiess dir doch nicht selbst ins Knie! Was er dir angetan hat, hat mit eurem Kind nichts zu tun. Was hat er denn dem Kind angetan? Gibts dazu Unterlagen (Ärzte, Polizei, etc) Wenn du auswanderst, kann er per Eilverfahren das AbR beantragen und wird es sogar zugesprochen bekommen. Dann kann es sein dass die Polizei dich einsackt und dir das Kind abnimmt und nach Hause bringt. Zwar kommt das selten vor, aber wie gesagt - im Moment dreht es sich. Aktuell gibt es mehr Fälle, dass Väter wesentlich mehr zugesprochen wurde. Früher hatte man vor Gericht den "Muttibonus", mittlerweile setzen sich die Richter auch für die Väter ein. Lass es nicht soweit kommen! Klär dich aus mit ihm - notfalls vor nem Mediator. Setzt Verträge auf - auch wenn die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind - aber man kann sich doch wohl einigen, oder? Ich hab ein Kind gekriegt von einem Kerl, der mir sagte, ich solle sofort abtreiben. Der hat sich das erste Jahr grad mal ab und zu gemeldet und dann musste ich mit Kind antanzen. Im zweiten Jahr gabs Besuchslücken von bis zu 3 Monaten. Ich habs immer wieder probiert und ihm die Tür offengelassen. Im 3. Jahr gings dann los - er hat sie einmal im Monat abgeholt für einen Nachmittag. Aus dem wurde dann ein Tag. Mittlerweile sind wir bei jedem 3. Wochenende und jetzt fährt er sogar bald mit ihr in Urlaub. Sie wird 4. Anfangs dachte ich, dass er ein grauenvoller Vater sein würde. Aber eins wusste ich: Er wird mein Kind nicht umbringen und ihm auch kein Haar krümmen, denn dann hätte er mächtigst Probleme gekriegt. Hey wenn ich ihn heut seh mit unserer Tochter - das glaubt mir keiner, dass das mal so ein Arsch war, der mir mein Leben vorschreiben wollte. (Ich sollte dann hüpfen, wenn er sein Kind sehen will.) Wir haben es mit vielen Gesprächen geschafft - und da bin ich heute mächtig stolz drauf. Die neuen Lebenspartner werden auch akzeptiert - man kann sogar sagen, dass wir die jeweiligen Partner sogar sehr nett finden. Du musst ihn nicht lieben - aber es bringt dich auch nicht weiter, wenn du ihn hasst. LG Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:27



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Achso - vor Gericht geht es nur, wenn er das auch anstrebt. Aber ich bin mir sicher, irgendein guter Freund oder eine gute Anwältin oder Anwalt wird ihm all die Tipps geben. Vor allem, wenn er jammert, dass er sich die Fahrten nicht leisten kann. Dass du ins Ausland abgehauen bist mit Kind. Dass du ihm aktiv den Umgang unterbindest. btw - es wurde bisher noch keine Mutter verhaftet, weil sie den Umgang unterbunden hat. Aber was nicht ist, kann sicher noch werden ... LG Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:29



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warte es doch erst mal ab, wie er auf eine trennung reagiert. umgangsregelungen können ganz unterschiedliche getroffen werden. diese 2 wochenregelung ist gesetzlich nirgendwo hinterlegt. wenn du nachweisen kannst, daß er dem kind schaden zugefügt hat, sieht die sache auch schon wieder ganz anders aus. und bei asr kannst du wegziehen. ( ich befürworte keinen umgang für nurzeugungsväter )

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:33



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für den letzten satz ! ein vater, der sich lt ap niemals wie ein vater verhalten hat; der dem kind einen nicht-näher-beschriebenen schaden zufügt, dürfte mein kind auch nicht sehen. neutral betrachtet haben die anderen sicher recht, aber wenn es um das wbb geht, bin ich auch nicht sachlich und neutral lg uta, die für eine umgangsverjährungsfrist ist

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:37



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daß ein vater, der kein sr hat, das abr beantragen könnte. du lieber himmel, dann dürfte ich ja nicht mehr umziehen und auch nicht auswandern. ich habe dem herrn 6 jahre lang nicht mal unsere adresse mitgeteilt.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:52



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Stimmt ja - sind ja nicht verheiratet. Aber das Sorgerecht kann er trotzdem beantragen. LG Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:57



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hallo, so milde heute? *lach* für mich liest es sich eher so, als sei das, was die AP hier anbringt, nur der dreck, den sie auf den kindsvater werfen will, um besser dazustehen und für sich die trennung und ihre feinselige haltung ihm gegenüber zu rechtfertigen. ich würde es nicht verstehen, wie man bei einem mann ausharren kann, der dem kind gegenüber gewalttätig ist oder ein vollidiot. ursprünglich ging es nur darum, dass ER es versäumt hat, beim jugendamt die gemeinsame sorgerechtserklärung zu initiieren... aber das macht einen noch nicht zu einem schlechten vater... knuddels, martina.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:59



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kenne auch so einen vater, der das in bald 8 jahren nicht geschafft hat, diesen wisch zu unterschreiben. der ist in der tat ein vollpfosten und auch nur seinem lieblingssohn ein guter vater. bei vollidioten ausharren, kann ich nachvollziehen, gewalt an einem kind natürlich nicht. trotzdem glaube ich, daß sie in erster linie von seinen vatereigenschaften enttäuscht ist und sich nicht noch auf der paarebene bewegt..... sonst würde ich dir recht geben. milde UND schlandtrauernd.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:04



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beantragen kann er viel. wär mir auch neu, daß sowas durchgeht, wenn die mutter das alleinige sr hat und dem kind keinen beweisbaren schaden zugefügt hat/zufügt.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:14



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DAS ist letztlich egal - und du weisst ja, Beweise und Zeugen hat man recht schnell. Dass aber so eine Geschichte langwierig und ärgerlich ist, ist die andere Seite dazu - und DAS ist weitaus schwieriger. Letztlich ist MIR es auch völlig egal, was wer von den beiden wann macht. Ist ja glücklicherweise nicht mein Kind, dass dann später womöglich unter den elterlichen Escapaden leiden muss. LG Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:20



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Ich habe alle meine Kinder immer ohne Hilfe groß gezogen. Es gab niemals eine Oma die mal die Kinder abnimmt und sowas schafft man auch. Das Kind steht im Fordergrund, ihm soll es gut gehen und Kontakt zu Mama UND Papa gehört dazu. Allein klarkommen sollte ein erwachsener Mensch schon, wenn er die Reife besitzen will Vater/Mutter zu sein. Mein Ex (Vater der beiden jüngsten 6 und 7) wohnt einige km weg. Er wollte das so. Wenn er seine Kinder shen will (was er jederzeit kann) fährt er zu uns und an jedem 2.WE holt er sie zu sich und bringt sie nach 2 Tagen zurück). Ziehst du weg und kannst dein Kind mal unter der Woche zu ihm bringen und jedes 2.WE holen und bringen dann kannst du sicher hinziehen wohin du willst. Ich finde dich unglaublich egoistisch... dein Kind ist nicht dein Eigentum sondern EUER gemeinsames Kind.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:25



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ach, in dem moment wo es darum geht das ER zu seinen rechten kommt soll das kind nicht mein eigentum sein? aber in dem moment wo es IHM mal grad nicht passt, dass er Vater ist , in dem Moment bin ich ganz alleine für das Kind zuständig. Ich trage die alleinige Verantwortung - und das heißt für mich auch das ich ganz alleine entscheide inwiefern ich sie schützen muss. Schön das deine Kinder einen Vater haben der sich seiner Verantwortung bewusst ist. Meine Tochter hat dieses Glück nunmal nicht. Soll ich deshalb riskieren, dass sie Schaden nimmt?

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:30



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Dann geh doch mal auf das Risiko ein. Du deutest nur an, dass er ihr Schaden könnte - aber wie genau sähe das denn aus? Was hat er denn bisher gemacht? Gibt es dafür Zeugen? LG Joy

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:36



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EIGENTUM??????????????? Hallo es ist dein Kind und nicht irgend éin Gegenstand...

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:40



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"mein eigentum" gehört dabei in "" ich habe das wort nur aufgegriffen. Natürlich sehe ich sie nicht als mein Eigentum. Aber den Vorwurf ich würde das sehen find ich ganzschön hart. Aber ich merk schon - als Mutter ist man dann gefragt wenns darum geht die Mutterpflichten zu erledigen - ansonsten sind die Väterrechte gefragt...

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:42



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na wenn uns alles immer so egal ist, braucht keiner mehr antworten und we close the forum.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:54



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Man kann den Esel leider nicht zwingen, zu saufen. Egal wie gross ein Forum ist :-)

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 15:35



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selbst ein esel muß aber nicht alles saufen.....

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 17:13



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Klar :-) er darf auch auf eigenen Wunsch hin verdursten.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 18:19



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guten morgen, zuallererst: ich mag deine einstellung und deinen ton nicht. du hast dich mit einem kerl vermehrt, der die größte flachzange westlich des urals ist und das fällt dir erst jetzt ein? aber das hilft dir jetzt nicht weiter, daher ein paar fakten: 1. ihr steht beide im mietvertrag - mitgefangen, mitgehangen. der vermieter ist hier der lachende dritte und das zünglein an der waage. du stehst im vertrag mit drin, also haftest du... sobald du die trennung ausgesprochen hast, müsst ihr als mieter eine entscheidung treffen: zieht ihr beide aus oder möchte einer die wohnung übernehmen? spielt der vermieter mit, indem er nur einen von euch aus dem mietvertrag entlässt und mit dem anderen einen neuen vertrag aufsetzt? wenn dein noch-partner sich querstellt, hast du immer noch die möglichkeit einer gerichtlichen entscheidung. aber dazu wissen sicher die anderen hier mehr (oder du fragst im rechtsforum bei frau bader nach). 2. er hat die vaterschaft anerkannt, aber ihr habt keine gemeinsame sorgerechtserklärung abgegeben. das bedeutet, ALLE entscheidungen, auch die, wo du mit dem kind hinziehst, liegen bei DIR. der nichtsorgeberechtigte vater hat kein besuchs-, sondern ein umgangsrecht. wie genau der unterschied ist, weiss ich nicht. jedenfalls tust du dem umgangsrecht genüge, wenn du dem vater nicht verweigerst, das kind zu sehen - in welchem umfang du das tust, ist dabei erst mal zweitrangig... wenn du ihm aber das recht auf umgang (kontakt) verweigerst, dann kann er das einklagen. 3. bei eurer konstellation wird er dich nicht daran hindern können, mit dem kind zu deiner familie zurück zu ziehen. wobei ich sagen muss, dass 200 km jetzt auch nicht die welt sind. die einzige schiene, über die er es zumindest hinauszögern kann, ist der mietvertrag. 4. unterhaltspflicht und umgangsrecht sind nicht aneinander gekoppelt. das wird immer gerne vergessen. wenn er jetzt nur 800 euro verdient, wird er das vielleicht in 20 jahren immer noch tun. wieso sollte er daran etwas ändern, wenn jeder euro, den er mehr verdient, dann doch auf deinem konto landen würde? genauso, wie du auf sein geld scharf bist, ist er wild darauf, es dir nicht zu geben. gleiches recht für alle... 5. und wenn er so ein pöser, pöser purche ist, der ja eigentlich überhaupt sein vater sein dürfte, so ein volltrottel ist er schließlich, dann kann man den umgang immer noch über das jugendamt (betreuter umgang) laufen lassen. im übrigen ist die arge nicht deine anlaufstelle, wenn es um die belange des kindes geht, sondern das jugendamt. 6. und letztens: die einstellung "dann kann ich auch bei meinen eltern arbeitslos sein..." ist ja wohl völlig banane. vielleicht solltest du dir einen job suchen? dann bist du beschäftigt und hast nicht soviel zeit, so einen hass auf deinen noch-partner aufzubauen. immerhin ist er der vater des kindes. denk mal darüber nach.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:49



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wir wissen nicht, was vorgefallen ist. der vater meiner tochter hasst mich noch mehr als die ap den kv und ich bin die mutter seines kindes. das eine schließt also das andere nicht aus. sei doch nicht so biestig zu allein, irgendwas nichtpartnerschaftliches wird vorgefallen sein. ich verstehe sie.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:57



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ich nehme hier mal nur zum "arbeitslos sein" stellung - zum rest hast du nämlich tatsächlich nicht die bohne ahung wie der fall liegt - und ich habe bisher tatsächlich ganz bewusst so allgemein gehalten wie möglich, denn ich möchte ja keine beurteilung meiner oder seiner situation sondern ganz sachlich "rechtliche" auskunft. Diese hab ich mir hier erhofft, weil ich annehme, dass hier die "experten" zu dem thema sind. wenn ich mit einem 1 1/2 jährigen Kind arbeiten gehen möchte - dann ist das nunmal nicht so einfach. ohne betreuungsplatz keinen job - ohne job keinen betreuungsplatz. und: jobs liegen nicht auf der straße, wie das gerne propagiert wird. ich kann das glück haben und innerhalb von 2 wochen find ich einen - oder ich habe pech und muss 2-3 monate oder ein halbes jahr suchen. in der zwischenzeit muss ich aber nunmal auch leben. betreuungsplätze gibt es hier wo ich wohne nur "jährlich" vergeben - oder privat und teuer. in diesem jahr habe ich keinen betreuungsplatz bekommen. noch dazu - ich bin der meinung das das kind EIGENtlICH in den mindestes ersten 2 1/2 jahren zur mutter gehört - und nicht in eine einrichtung abgeschoben. wenn ich dafür in kauf nehmen muss mit wenig geld auszukommen - dann tue ich das gerne. und nur für die tagesmutter arbeiten zu gehen sehe ich ehrlichgesagt nicht ein. zumal da noch einemillionendreitausendvierhunderachutundzwanzig andere faktoren mit hineinspielen. Es ist eben NICHT so das ich sagen kann "ich will jetzt arbeiten" und schwupps - kann ich auch arbeiten. Wenn das so einfach wäre, müsste ich mir nicht so viele gedanken machen. und du scheinst ja nicht richtig gelesen zu haben: ich habe einen job in aussicht - am wohnort meiner eltern bzw meinem früherem wohnort. dafür brauche ich aber nunmal betreuung für mein kind. kurzfristig könnte das über meine mutter gehen - und so hätte ich ein bein in der tür und wäre bei der betreuungsplatzvergabe wieder in den "vorderen rängen".

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:17



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... aber mit dahingeworfenen bröckchen können selbst wir, die alten schachteln mit den glaskugeln, doch schlecht raten, oder? klar ist es verständlich, dass eine mutter erst mal ihr kind schützen möchte, und auch ich weiss die vorzüge des alleinigen sorgerechts durchaus zu schätzen *gg*. aber ich gestehe, auch ich habe meinen kindern immer wieder "weh" getan, oder verbummelt, in dem umfang ein auge auf sie zu haben, wie ich sollte. sei es, dass ich anna mit dem kopf damals bei meiner oma an die (zugegebenermaßen sehr tief hängende) deckenlampe geknubbt habe, weil ich grade drunterstand und mit dem kind "flieger" spielte. oder, dass malena ständig aus dem bett rollte, nachdem sie ihr talent zum rollen entdeckt hat. oder dass sie sich immer lang machte, wenn ich mit ihr durch die türöffnung lief und sich den kopf stiess (das macht sie übrigens heute noch, knurr). aber das macht mich nicht per se zu einer schlechten und nicht-liebenden mutter, oder? hätte aber jeder sorgerechtsstreitende vater gegen mich verwenden können, wenn er denn gewöllt hätte... andersherum, auf herrn allein gemünzt: wenn die posterin ihn "keine 5 minuten" mit dem kind alleine lassen konnte, dann hat sie ihm entweder nichts zugetraut und er konnte ihr eh nichts recht machen (das wäre dann eine tendenz zur gluckenhaftigkeit), oder aber sie hat ihr kind nicht geschützt, indem sie nicht schon viel eher gegangen ist, wenn er denn eine böses, gewalttätiges monster gewesen wäre...

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:21



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danke dir...

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:25



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... und auskunft bekommen. also beschwer dich nicht.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 11:26



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wenn du ohne Grund den Umgang verweigerst kann dir das Sorgerecht entzogen werden. Du selber kannst also gar nicht bestimmen ob der Vater Umgang in welcher Form haben kann sondern das JA und evtl. ein Richter. Dass evtl. was passieren könnte interessiert nicht die Bohne. Selbst wenn er dir gegenüber gewalttätig war aber dem Kind nicht darf er Umgang haben. Ganz vorsichtig wäre ich beim JA mit Aussagen dass er dem Kind gegenüber gewalttätig war wenn du es nicht belegen kannst. Sowas hören Richter nämlich zur Genüge und glauben es nicht. Umziehen kannste bei alleinigem SR wohin du willst, aber das Umgangsrecht des Vaters darf nicht drunter leiden. Es kann also dann tatsächlich passieren dass du dich an den Fahrtkosten beteiligen musst weil du die Entfernung herstellst. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 17:04