Alleinerziehend, na und?

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umgangsrecht = umgangspflicht?

Thema: umgangsrecht = umgangspflicht?

hallo dass der vater ein umgangsrecht hat, weiß ich, aber ist das auch gleichzeitig ne pflicht? also wenn der vater das kind garnicht sehen will, kann man ihn dazu "zwingen", dass er das kind holt? meine mutter meint ja, weil es ja auch das recht des kindes ist, den vater zu sehen, aber ich bin mir da nicht so sicher...also wenn der KV nicht will, kann man das nicht erzwingen, oder seh ich das falsch?

von jessy-less am 06.01.2011, 14:21



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Nein, man kann den Vater nicht zwingen. Nur das Kind. Wie sollte man den Vater denn auch zwingen und welchen Sinn würde das machen? LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 06.01.2011, 14:27



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Hi Jessy, tja, das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch gibt es eine Umgangspflicht, praktisch ist sie nicht durchsetzbar weil es keine Sanktionen gibt. Und weil jeder Familienrichter sagen wird, es sei gegen das Kindeswohl ein Elternteil, das kein Interesse am Umgang hat, dazu zu zwingen. (Umgekehrt sieht's natürlich wieder anders aus - ein Kind kann/muss sehr wohl zum Umgang gezwungen werden). LG Yola

von yola am 06.01.2011, 14:27



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natürlich ist es das recht des kindes, den vater zu sehen. aber wenn er nicht will, kann man nichts machen. wem sollte es auch nützen, wenn der vater mit mürrischem gesicht zum umgang gezwungen wird und die kinder spüren: papa will uns gar nicht treffen?

von groschi am 06.01.2011, 14:28



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Tja, theoretisch hat das Kind ein Recht auf Umgang...praktisch ist das nicht durchsetzbar. lg heike

von Möhrchen am 06.01.2011, 14:30



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vor ein paar jahren gabs da mal einen prozess, da mußte der vater strafe zahlen...hab ich grad beim googlen nicht gefunden...

von Thaga am 06.01.2011, 14:44



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letzterer schon verstorben, aber beide wurden verklagt und die mütter haben gewonnen. was daraus geworden ist, keine ahnung. sinnvoll ist es nicht, aber es geht.

Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 15:18



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Hallo, in erster Linie hat das Kind ein recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. ... sofern der Umgang nicht dem Kindeswohl entgegensteht. Und DAS ist der Knacvkpunkt. Tut es dem Kind gut, wenn einer der Eltern zum umgnag gezwungen wird? leider sind die Richter in dem fall oft viel zu weich (finde ich). Bis zu einem gewissen Grad sollte auch ein Elternteil in gewisse Rechte anderer (des Kindes) also in gewisse Pfölichten gezwungen werden. Oft könnte daraus werden: Der Appetit kommt mit dem Essen. Aber mei... Du kannst nicht mehr amchen, als dem Vater das Kind "hinterhertragen", wenn er nicht will, dann haklt nicht, dann verwende Deine Kraft darauf, dem Kind seinen evtl. Frust zu erleichtern.... Désirée

von desireekk am 06.01.2011, 16:13



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In der Theorie gibt es eine Umgangspflicht, in der Praxis gilt diese nur für Kinder! Heißt: Kinder können vom Gesetz her gezwungen werden, Umgang zum anderen Elternteil wahrzunehmen, aber umgekehrt gilt dieses jedoch nicht.

von Mrs. Chocolate am 06.01.2011, 18:02



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http://diepresse.com/home/leben/mensch/548395/Udo-Juergens_Umgang-mit-der-Tochter-erzwungen- anscheinend kennt hier niemand udo jürgens...und den lüftner schon gar nicht. der udo ist aber ösi, moment ich such noch ob ich was über monti finde, der war nämlich münchner....

Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 18:45



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das konnte ich finden: http://www.rund-ums-baby.de/forenarchiv/aktuell/Besuchszwang-von-Vaetern_18265.htm der rtl-link kommt leider nicht, d.h. nur was aktülles. so wie ich damals wohl wußte, ist die montitochtermutter gescheitert. aber versucht hat sie es. also geht es.

Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 19:09



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...die Meinungen sind geteilt...hier noch was von Wiki: Das Umgangsrecht des Kindes [Bearbeiten] Erheblich seltener und noch nicht geklärt ist die Frage nach der Durchsetzung des Rechts des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil, wenn dieser sich seiner Elternrolle entziehen will, also zu einem regelmäßigen Umgang mit dem Kind nicht bereit ist. Zwar ist der Anspruch des Kindes nach dem Wortlaut des § 1684 Abs. 1 BGB nicht zweifelhaft, seine Durchsetzbarkeit wird indes mit gewichtigen Argumenten bestritten. Auch hier wäre die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung nach den objektiven Bedürfnissen des Kindes zu finden. Ob der Umgang mit einem unwilligen Elternteil tatsächlich im Interesse des Kindes liegt, ist jedoch zweifelhaft. Eine unregelmäßige und vor allem unzuverlässige Ausübung des Umgangsrechts durch einen Elternteil kann für das Kind mit erheblichen Enttäuschungen verbunden sein, die unter Umständen größeren Schaden anrichten als ihn eine Einstellung des Umgangs mit sich bringt. Zweifelhaft ist weiterhin, ob der Umgang gegen den umgangspflichtigen Elternteil durch Verhängung von Zwangsgeld erzwungen werden kann. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Möglichkeit einer gerichtlichen Erzwingung des Umgangsanspruchs verneint, während die Oberlandesgerichte Köln und Celle die Möglichkeit eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung des Umgangsrechts des Kindes gegen die Eltern bejaht haben. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 1. April 2008, dass ein Umgang nicht durch Zwangsgeld erzwungen werden kann. [1]

von Möhrchen am 06.01.2011, 19:17



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Wie ist denn das, wenn der Vater freiwillig nach Norwegen/Finnland gezogen ist? Man koennte ihm doch pro verpassten Umgangstermin eine Geldstrafe aufbrummen und das Geld fuers Kind anlagen. Damit kann das Kind spaeter den ersten Haushalt gruenden und Therapiekosten decken. Ach waere das schoen!

von Pamo am 06.01.2011, 19:19



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Wenn es nicht mit Zwangsgeld geht, kaeme doch Beugehaft in Frage.

von Pamo am 06.01.2011, 19:21



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...Sozialstunden alternativ...

von Möhrchen am 06.01.2011, 19:25



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und gestraft genug, wenn sie ihre brut nicht sehen wollen. der kv meines großen kindes verpasst das schönste, beste, tollste, hübscheste, frechste, liebevollste, phantastischte kind der welt. und die gesamte entwicklung dieses kindes seit 15,5 jahren. strafe genug.

Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 19:31



Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Sozialstunden, bei denen er mit finnischen/norwegischen Kindern interagieren muss... Windeln wechseln und vor allem stundenlang Rollenspiele machen: "Wir spielen jetzt, du bist der kleine Bruder und ich die grosse Schwester. Ich finde einen kleinen (ausgestopften) Hund auf dem Teppich und du weisst gar nichts davon. Du musst ganz ueberrascht ausrufen: 'Oooh, was ist das fuer ein suesser Hund?! Darf ich den mal streicheln?' und ich sage dann: 'Nein. Ich habe den Hund adoptiert und du darfst nur gucken'. Dann tun wir so als ob wir den Hund zum Tierarzt bringen, damit er geimpft wird, aber du musst im Auto warten, weil du nur der kleine Bruder bist. Los, sag deinen ersten Satz! Nein, das hast du falsch gesagt!!!! Buwaeeehhhh, du bist doch der kleine Bruder und sagst: 'Ooooh, was ist das fuer ein suesser Hund?"!!! Du hast alles verdorben! Du spielst ja gar nicht richtig!!!" Sowas in der Richtung stelle ich mir als Strafe vor.

von Pamo am 06.01.2011, 19:32



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...und die Liebe zu / von einem Kind... Wenn ich sehe, wie sehr Papa und Tochter sich knuddeln und drücken bei der Begrüßung weiß ich, daß keiner der beiden darauf verzichten möchte und auch nicht sollte;-)) ...aber bevor da jemand mit verschränkten Armen und versteinerter Miene und Herz sitzt und auf die Uhr schaut, würde ich für das Kind lieber eine andere männliche Bezugsperson finden wollen... Deppen...ja...selbst schuld...

von Möhrchen am 06.01.2011, 19:36



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hui, wie DER sich dann doch um den Umgang mit nur 1 Kind reißen würde...

von Möhrchen am 06.01.2011, 19:37



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Alles andere hat was von Rache. Wenn das Spielen mit Kindern eine Strafe ist - empfindet Ihr es als Strafe, daß Ihr mit Euren Kindern spielen müßt?

Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 19:37



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Also, diese Rollenspiele betrachte ich schon als eine Art Strafe, weiss nur nicht wofuer ich genau so hart bestraft werde.

von Pamo am 06.01.2011, 19:39



Antwort auf Beitrag von Pamo

oh ja, ich auch. Mein Sohn spielt am liebsten Rollenspiele und am liebsten mit mir, ich hasse es! Warum spielt er die am liebsten und hasst Gesellschaftsspiele, die ich ganz gern spiele? Und wann hört das auf? Er ist jetzt knapp 7.

von Silke11 am 06.01.2011, 20:22



Antwort auf Beitrag von Silke11

Jetzt haste mir einen Riesenschreck eingejagt, mein Kind ist erst 4. Habe ich noch Jaaaaahre von Rollenspielen vor mir? *neeeeeeiiiiiin*

von Pamo am 06.01.2011, 20:25



Antwort auf Beitrag von Pamo

*prueft heimlich den Arbeitsmarkt in Norwegen/Finnland*

von Pamo am 06.01.2011, 20:27



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich muß zugeben, daß die Rollenspiele auch nicht so meines sind / waren...mittlerweile (Kind ist ebenfalls 7) geht es und irgendwie werde ich schon wehmütig, wenn ich daran denke, daß sie das bald gar nicht mehr will...albern findet...

von Möhrchen am 06.01.2011, 21:38