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wie lange kann man Unterhalt nachfordern

Thema: wie lange kann man Unterhalt nachfordern

es geht um folgendes... Mutter wurde vom Anwalt darauf hingewiesen das sie dafür Sorge zu tragen hat das ihr Sohn zur Schule geht da er dazu verpflichtet ist und da ihm sonst kein Unterhalt zu steht wird ansonsten keiner gezahlt das ist 2 Monate her sie meldet sich nicht... der Unterhalt wurde einbehalten,..wie lange kann sie ihn zurückfordern?? wenn sie sich nun garnicht meldet und der Sohn keinerlei Anstalten macht zur Schule zu gehen...??? LG

von robynluismami am 13.05.2011, 10:35



Antwort auf Beitrag von robynluismami

M.E. kann kein Unterhalt zurück gefordert werden. Nur weiter einbehalten bis eben Junior seinen Hintern wieder in die Schule bewegt. Gruß Corinna

von shinead am 13.05.2011, 13:34



Antwort auf Beitrag von shinead

ich meine wie lange sie den einbehaltenden Unterhalt nachfordern kann,..verstehst du???

von robynluismami am 13.05.2011, 19:16



Antwort auf Beitrag von robynluismami

Ach so... sorry... Ganz klar anwaltlich die Einbehaltung regeln lassen. Unterhalt ist nur so lange fällig, wie das Kind minderjährig und in Ausbildung ist. Bricht er die Ausbildung ab ist es möglich die Unterhaltszahlungen gänzlich (und ohne Rückforderung) zu stoppen. Dann ist der Sprössling nämlich selbst für seinen Lebensunterhalt zuständig. Wendet euch an einen Anwalt und lasst das so an die KM kommunizieren.

von shinead am 13.05.2011, 20:58



Antwort auf Beitrag von shinead

ja haben wir bereits Ende März aber sie reagiert einfach nicht...komisch weil sie sonst angerufen hat wenn das Geld am 5. nicht da war.. naja vielleicht hat sie sich informiert und gehört das wir im Recht sind.... eigentlich wollten wir damit erreichen das sie dafür sorgt das er was macht und nicht das sie verzichtet und es so weiter läuft.. Leider unterstützt uns das JA da nicht besonders,..er sei mit fast 17 alt genug man kann ihn nicht zwingen und er müßte erst tiefer fallen... man man echt schlimm zu zu sehen wie er sich alles verbaut...oder shcon verbaut hat.... Danke dir für deine Antwort...haben das Geld nun jeden Monat weggelegt...falls sie doch mal auf die Idee kommt es nachzufordern,.wollte halt nur wissen...wie lange das möglich ist....

von robynluismami am 14.05.2011, 05:17



Antwort auf Beitrag von robynluismami

Hallo, Unterhalt wird geschuldet: - bis zum 18 Geburtstag (an die Mutter) - ein Unterhaltstitel ist generell zu beachten und danach zu leisten. dazu kommt nach dem 18. Geb.: - bis Zur Beendigung der Schulausbildung - bis zum Ende der Ausbildung - bis zum Ende des (ersten) Studiums. Da der Knabe also noch nicht mal 17 J. ist, muß Unterhalt so oder so gezahlt werden. Egal ob er in die Schule geht oder nicht. Nur wenn er schon in Ausbildung (als Minderjähriger) wäre, müsste er sich eine Ausbildungsvergütung teilweise anrechnen lassen. Das BGB sagt übrigens, dass Unterhalt nicht für die Vergangenheit gefordert werden kann. Wobei: gibt es einen Titel?? Der muß immer geleistet werden (s. o.) Viele Grüße Désirée

von desireekk am 14.05.2011, 12:36



Antwort auf Beitrag von desireekk

Kein Titel und unser Anwalt hat ein Urteil rausgesucht in dem steht das nicht gezahlt werden muß wenn er seit Wochen die Schule schwänzt.... egal ob 16 oder 18 Jahre alt.... naja warten wir mal wann die Mutter sich meldet....sparen das Geld nun auf dem SB

von robynluismami am 14.05.2011, 16:16