dass, wenn man vom KV keinen Unterhalt erhält, der Unterhaltsvorschuss ausgelaufen ist und man jetzt nicht sooo viel verdient oder ALG I bekommt, man den Kinderzuschlag beantragen kann?
Also ich wußte das noch nicht...
Gibts aber glaub ich bei ALG II nicht
LG Ilona
Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 20:00
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Ja ich wusste es und zwar, weil ich noch NIE Unterhalt bekommen habe
Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 20:24
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ähm,nein...
geht das auch wenn man nur einen teil unterhalt bekommt?
Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 20:41
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gib mal in der Suchleiste "Kinderzuschlag+Formular" ein. Da findest Du dann das Formular. Einfach ausfüllen und abschicken...
Viel Erfolg
LG Ilona
Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 20:52
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bei meinem letzten alg2 antrag wars so, dass die sb gleich mitberechnet hat, ob wir mit kinderzuschlag und wohngeld anstatt alg2 besser kommen...
Mitglied inaktiv - 04.09.2009, 08:41